hiermit unterrichten wir gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solar“ der Gemeinde Schönfeld. Gleichzeitig fordern wir Sie zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB auf.
Nach dem Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans durch den Gemeinderat der Gemeinde Schönfeld am 25.02.2019 und der Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlegung finden die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und die öffentliche Auslegung statt.
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes unterrichtet. Der Vorentwurf des Bebauungsplans samt Begründung und Umweltbericht liegt in der Gemeindeverwaltung Schönfeld, Straße der MTS 11, 01561 Schönfeld während der Dienststunden:
Montag
09.00-11.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag
09.00-11.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
Freitag
09.00-11.00 Uhr
öffentlich und für jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung für die Dauer von mindestens 30 Tagen aus. Die frühzeitige Offenlage gem. §3 Abs 1 BauGB wird rechtzeitig ortsüblich bekanntgemacht.
Während der Auslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen und Bedenken hierzu gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kundtun.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solar“ einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans, der Begründung sowie des Umweltberichts ist zusätzlich im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:
http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale), Telefon (03 45) 57 02 98-0, Fax (03 45) 57 02 98-27, E-Mail info@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB bitten wir Sie, Ihre Hinweise und Anregungen zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan an unser Büro zu senden. Sollten Sie sich bis zum 07.08.2020 nicht zu dem Planungsvorhaben äußern, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden oder dass mit der Planung Einvernehmen besteht.
H-J. Weigel
Bürgermeister der
Gemeinde Schönfeld
Catrin Niemz
Bauverwaltung Schönfeld
Tel: 035248 / 834137 E-Mail: bauamt@gemeinde-schoenfeld.de