Bebauungsplan Gemeinde Mühlau Aufstellungsbeschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohngebiet Chemnitzer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.05.2022 bis 23.06.2022
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Planzeichnung

Der Gemeinderat gibt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 23.03.2022 statt und beschließt die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Flurstück 620/20 der Gemarkung Mühlau (gem. beiliegender Karte) nach § 12 BauGB zur Schaffung einer Baufläche für Wohnungsbau an einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen entsprechenden Durchführungsvertrag gem. § 11 BauGB abzuschließen und hernach das förmliche Verfahren gemäß § 13 BauGB einzuleiten.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

Der Vorhabenträger plant auf dem Flurstück 620/20 der Gemarkung Mühlau die Entwicklung eines Wohngebietes. Der Geltungsbereich weist eine Gesamtfläche von ca. 31.300 m² auf. Es ist geplant auf der östlichen Teilfläche von ca. 11.300 m² die Errichtung von einem Gebäude für Seniorenwohnen und einem Gebäude für betreutes Wohnen inklusive Parkplätze zu errichten. Weiterhin ist auf der westlichen Teilfläche von ca. 20.000 m² der Bau von 20-30 Einfamilienhäusern vorgesehen.

 

Kontaktperson

Dipl.-Ing. Jürgen Krabisch

SG Bauleitplanung

Bauamt

Stadtverwaltung Burgstädt, Brühl 1

09217 Burgstädt

Tel.:   03724 / 63 -135

Fax:   03724 / 63 -139

E-Mail:    sglhochbau@stadt-burgstaedt.de

Gegenstände

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  • Begründung

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