Flächennutzungsplan Gemeinde Lichtenau Öffentliche Auslegung

Gemeinde Lichtenau Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.10.2022 bis 10.11.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lichtenau Sondergebiet SO „Handel und Dienstleistung - Olipark Lichtenau“ in der Fassung vom August 2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenau hat am 05.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur  3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lichtenau „Handel und Dienstleistung – Olipark Lichtenau“ in der Fassung vom August 2022, bestehend aus der Planzeichnung M 1 : 5.000 und der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Nach Einschätzung der Gemeinde werden die folgenden, wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:

Umweltbezogene Informationen in den Stellungnahmen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lichtenau

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.03.2020

 Zum Vorentwurf:

  • Hinweis auf die mögliche Einwirkung auf das unterirdische Mineralwasservorkommen durch bauliche Maßnahmen
  • Empfehlung die Mineralquellen GmbH u. Co KG im Verfahren zur FNP-Änderung sowie im Verlauf der weiterführenden Bauleitplanung zu beteiligen

Landratsamt Mittelsachsen vom 06.03.2020

  • Hinweise zum Arten- und Biotopschutz sowie die Beachtung der Auswirkungen des Klimawandels

Die o.g. Unterlagen liegen in der Zeit vom 10.10.2022 bis 10.11.2022 in der Gemeindeverwaltung Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau im EG, Bürgerservice während der Dienstzeiten:

Montag                          13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag                        09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch                        09:00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag                   13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                            09:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich über die Internetseite der Gemeinde Lichtenau unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/gemeinde-lichtenau/startseite sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.

Der 3,8 ha große räumliche Geltungsbereich ist auf dem unten abgebildeten Auszug aus der Planzeichnung dargestellt. Ziel ist die Darstellung eines sonstigen Sondergebietes für Handel und Dienstleistung (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO) und des zentralen Versorgungsbereiches der Gemeinde Lichtenau. Damit soll die Umgestaltung des Oliparks ermöglicht werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach §2 Abs. 2 BauGB und §4 Abs. 2 BauGB i.V.m. §4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht in der Fassung vom August 2022 mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter.

Themenblöcke nach Schutzgütern / Quelle der Umweltinformation / Art der Umweltinformation

Tiere :

Umweltbericht:

  • Vorkommen von Vögeln
  •  Potenzielle Quartiere von Vögeln und Fledermäusen

Artenschutzrechtliche Beurteilung:

  • Vorkommen von Vögeln
  • Potenzielle Quartiere von Vögeln und Fledermäusen

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • Beachtung des Artenschutzes

Pflanzen:

Umweltbericht:

  • Vorkommen von Bäumen und Höhlenbäumen
  • Biotopfeststellung (außerhalb des Geltungsbereiches)

Artenschutzrechtliche Beurteilung:

  • Vorkommen von Bäumen und Höhlenbäumen
  • Biotopfeststellung (außerhalb des Geltungsbereiches)

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • Hinweis auf Beachtung des Biotopschutzes
  • Hinweis auf Beachtung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

Mensch und Gesundheit:

Umweltbericht:

  • Informationen zu den schalltechnischen Orientierungswerten

Boden/ Fläche:

Umweltbericht:

  • Umgang mit Boden
  • Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • Hinweis auf Prüfung der Kompensation von Böden

Wasser:

Umweltbericht:

  • Informationen zur Grundwasserneubildung und Auswirkungen der Planung darauf

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • Informationen zur Grundwasserneubildung, Niederschlagswasserabflusswerten und den Wasserhaushalt

Klima und Luft:

Umweltbericht:

  • Auswirkungen auf Klima

Kultur- und Sachgüter:

Umweltbericht:

  • Keine Betroffenheit

Landschaft:

Umweltbericht:

  • Auswirkungen auf das Landschaftsbild

Biologische Vielfalt:

Umweltbericht:

  • Vorkommen von geschützten Tierarten im Plangebiet

Wechselwirkungen:

Umweltbericht:

  • Keine Betroffenheit

Hinweis zur Bezeichnung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes:

Die Bezeichnung wurde von Sondergebiet Handel“ Gemarkung Lichtenau im Vorentwurf in Sondergebiet SO „Handel und Dienstleistung – Olipark Lichtenau“ Gemarkung Lichtenau im jetzigen Entwurf geändert. Die Darstellung und der Geltungsbereich sind jedoch identisch mit den Unterlagen aus dem Vorentwurf.

Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie

In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) zur Anwendung kommen.

Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen an den genannten Auslegungsorten nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf die oben genannten Internetadressen der Kommunen sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.

Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen auch in elektronischer Form unter: post@gemeinde-lichtenau.de abgegeben werden können.

Lichtenau, den 13.09.2022

Andreas Graf

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Lichtenau

Auerswalder Hauptstraße 2
09244 Lichtenau

Auszug aus der Planzeichnung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1_ Auswirkungsanalyse Olipark Lichtenau
  • Anlage 2_Einzelhandels- und Zentrenkonzept Lichtenau
  • Anlage 3_Artenschutzrechtliche Beurteilung_Oilpark
  • Anlage 4_Schallimmissonspronose_Bericht_GAF_2019_049
  • 003_LfULG_200303
  • 010_LRA-Mittelsachsen_200306

Informationen

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