Verfahren Gemeinde Lichtenau Verkehr und Mobilität

Widmung einer Wegefläche nach §§ 2, 3, 6 und 14 SächsStrG; Gemarkung Niederlichtenau/ Merzdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.08.2019 bis 31.08.2019
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Übersicht Deichverteidigungsweg Zschopauaue

Verfügung

der Gemeinde Lichtenau/Sa. zur Widmung einer Wegefläche

nach §§ 2, 3, 6 und  14 SächsStrG;  Gemarkung  Niederlichtenau/ Merzdorf

1. Straßenbeschreibung

 

Bezeichnung:                         Deichverteidigungsweg

Flurstück:                                siehe Anlage 1

Anfangspunkt:                        Frankenberger Straße Flst. 450/3 Stat. 0+139,40 Gemarkung Merzdorf

Endpunkt:                                Flurstück 860/2 Stat. 2+282,54 Gemarkung Niederlichtenau

Länge:                                      2,28 km

Widmung als:                          beschränkt öffentlicher Weg

Widmungsbeschränkung:     Fußgänger und Radweg

Baulastträger:                         Gemeinde Lichtenau /Landestalsperrenverwaltung Sachsen

2. Verfügung / Absichtserklärung

Die unter 1. näher bezeichnete Wegefläche wird nach §§ 3, 6 und 14 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) mit einer Länge von 2,28 km als beschränkt – öffentlicher Weg gewidmet. Die Widmung der Straße wird einen Tag nach der Veröffentlichung wirksam.

3. Einsichtnahme/Bekanntmachung

Die Verfügung ist neben dem Amtsblatt auch im Internet im Beteiligungsportal der Gemeinde Lichtenau im Landesportal Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/gemeinde-lichtenau/startseite

einzusehen. Dort ist zusätzlich ein Lageplan beigefügt.

4. Rechtsbehelfsbelehrung

 Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle- Gemeinde Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau, einzulegen.

Lichtenau, den 10.07.2019

Andreas Graf

Bürgermeister

Anlage 1 :

Liste der Flurstücke, die bis zur Flurstücksteilung, vom Deichverteidigungsweg beansprucht werden:

Gemarkung Merzdorf:

450/3, 450/1, 452/1, 453/1, 454, 455/1, 455/2

Gemarkung Niederlichtenau:

894, 893, 906, 879, 878, 858d, 858c, 858b, 853/1, 871/4, 867/1, 866, 865, 859, 848, 847, 846/1, 845/1, 860/2

Kontaktperson

Kersten Pilz - Leiter der Bau- und Ordnungsverwaltung der Gemeinde Lichtenau

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