Verfügung
der Gemeinde Lichtenau/Sa. zur Widmung einer Wegefläche
nach §§ 2, 3, 6 und 14 SächsStrG; Gemarkung Niederlichtenau/ Merzdorf
1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung: Deichverteidigungsweg
Flurstück: siehe Anlage 1
Anfangspunkt: Frankenberger Straße Flst. 450/3 Stat. 0+139,40 Gemarkung Merzdorf
Endpunkt: Flurstück 860/2 Stat. 2+282,54 Gemarkung Niederlichtenau
Länge: 2,28 km
Widmung als: beschränkt öffentlicher Weg
Widmungsbeschränkung: Fußgänger und Radweg
Baulastträger: Gemeinde Lichtenau /Landestalsperrenverwaltung Sachsen
2. Verfügung / Absichtserklärung
Die unter 1. näher bezeichnete Wegefläche wird nach §§ 3, 6 und 14 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) mit einer Länge von 2,28 km als beschränkt – öffentlicher Weg gewidmet. Die Widmung der Straße wird einen Tag nach der Veröffentlichung wirksam.
3. Einsichtnahme/Bekanntmachung
Die Verfügung ist neben dem Amtsblatt auch im Internet im Beteiligungsportal der Gemeinde Lichtenau im Landesportal Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/gemeinde-lichtenau/startseite
einzusehen. Dort ist zusätzlich ein Lageplan beigefügt.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle- Gemeinde Lichtenau, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau, einzulegen.
Lichtenau, den 10.07.2019
Andreas Graf
Bürgermeister
Anlage 1 :
Liste der Flurstücke, die bis zur Flurstücksteilung, vom Deichverteidigungsweg beansprucht werden:
Gemarkung Merzdorf:
450/3, 450/1, 452/1, 453/1, 454, 455/1, 455/2
Gemarkung Niederlichtenau:
894, 893, 906, 879, 878, 858d, 858c, 858b, 853/1, 871/4, 867/1, 866, 865, 859, 848, 847, 846/1, 845/1, 860/2
Kersten Pilz - Leiter der Bau- und Ordnungsverwaltung der Gemeinde Lichtenau