Bebauungsplan Stadt Geithain Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Freizeit und Erholung "Am Oberfürstenteich" Geithain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.01.2024 bis 29.02.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

                                                       Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Geithain hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Freizeit und Erholung „Am Oberfürstenteich“ Geithain in der Fassung vom 30.11.2023 gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung bzw. öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtgröße von ca. 3,8 ha. Es befindet sich südöstlich des Stadtzentrums am Siedlungsrand. Das Umfeld des Plangebiets ist durch angrenzende Wohnbebauung, Gärten sowie landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Die überplante Fläche wird wesentlich durch die vorhandene Kunstrasenfläche und das Freibad geprägt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 462 (tw.), 477/2, 486/2, 503/1 (tw.), 511/1 (tw.), 512/3, 513/8 der Gemarkung Geithain, sowie Teile des Flurstückes 126/2 der Gemarkung Wickershain.

Der Planentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Textteil mit grünordnerischen Festsetzungen und die Begründung, beides in der Fassung vom 30.11. 2023, der Umweltbericht in der Fassung vom 30.11. 2023, die Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung in der Fassung vom  30.11. 2023, das Konzept Biothermalbad Geithain in der Fassung vom Juni 2021, das Geotechnische Kurzgutachten in der Fassung vom 11.02.2014, die Schallimmissionsprognose in der Fassung vom 06.07. 2023 sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit geänderten Ausschnitt der Planzeichnung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Der Großen Kreisstadt Geithain liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:

  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Leipzig (12.10.2023/27.10.2023):

Wasser/Abwasser: Niederschlagswasserbewirtschaftung sollte im Plangebiet erfolgen, Bau und Betrieb von Abwasseranlagen bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung durch UWB, Versickerung von Niederschlägen bedarf wasserrechtlicher Erlaubnis durch UWB, Betrieb einer KKA wird aufgrund der Nutzungsanforderung kritisch gesehen, Niederschlagswasserbewirtschaftung ist nicht ausreichend dargestellt und nicht endgültig gelöst, Lage in Trinkwasserschutzzone IIIB der Wasserfassungen Brunnen Flößberg, ESA I und ESA II ist nicht ausreichend bzw. widersprüchlich bewertet

Natur- und Landschaftsschutz: Hinweis zum Umgang mit der Uferlinie gem. § 61 BNatSchG, Hinweis zur nächtlichen Erfassung Herpetofauna, Hinweis zum Umgang mit Kleinsäugern (Igel und Fischotter) und entsprechenden Durchgängigkeiten entlang der Eula, bisherige Nichterfassung von Insekten (Libellen), Berücksichtigung von langfristigen Wirkfaktoren auf veränderten Publikumsverkehr, Konkretisierung des Umweltberichtes gefordert

Ländliche Neuordnung: Hinweis zur Befestigung von Verkehrsflächen

  • Stellungnahme Landesamt für Archäologie (18.05.2022)

Hinweis auf archäologische Relevanz des Plangebietes (räumliche Nähe zu mittelalterlichem Siedlungsgebiet)

  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen (03.06.2022/10.10.2023)

Hinweis auf die Berücksichtigung der (veralteten) Kulisse für das Überschwemmungsgebiet der Eula

  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (13.06.2022/12.10.2023)

Empfehlung zur frühzeitigen Baugrunduntersuchung und Untersuchung zur Versickerungsfähigkeit anstehender Böden und zur fachlichen und räumlichen Ergänzung des bestehenden Baugrundgutachtens

  • Stellungnahme Veolia Wasser Deutschland GmbH (09.06.2022/25.09.2023)

Hinweis auf biologische KKA für Bereiche südlich der Eula, Niederschlagseinleitung in vorhandene Netze nicht möglich, Einleitung in Eula sollte geprüft werden

Die Unterlagen zum Planentwurf und die Begründung sowie alle umweltbezogenen Informationen und sonstigen benannten Unterlagen liegen in der Zeit vom

                                                             29.01.2024 – 29.02.2024

während der Dienststunden im Rathaus Geithain, Zimmer 110 (1. Obergeschoss), Markt 11, 04643 Geithain zu folgenden Zeiten

Montag           8.00 – 12.00 Uhr                               

Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 18.00

Donnerstag    8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 17.00 Uhr

Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf mit Begründung sowie den umweltbezogenen Informationen und den sonstigen benannten Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Geithain, Markt 11, 04643 Geithain vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände und Anregungen werden geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen sind außerdem ab dem 29.01.2024 auf der Internetseite Beteiligungsportal der Stadt Geithain unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/geithain/beteiligung/aktuelle-themen

sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Rudolph

Oberbürgermeister                                                                Siegel

Kontaktperson

Fachbereichsleiterin für Bau- und Ordnungswesen

Frau Kerstin Jesierski

Markt 11, 04643 Geithain

Tel.: (03 43 41) 4 66-1 08

E-Mail: k.jesierski@geithain.de

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