Flächennutzungsplan Stadt Geithain Öffentliche Auslegung

3. Änderung Flächennutzungsplan (Teiländerung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.01.2024 bis 29.02.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

                                                         Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Geithain hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 den Entwurf

der 3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geithain, in der Fassung vom 30.11.2023 gebilligt.

Der Planentwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus dem geänderten Ausschnitt der Planzeichnung, sowie der zugrundeliegende Planentwurf zum Bebauungsplan Freizeit und Erholung „Am Oberfürstenteich“ in Geithain, bestehend aus Planzeichnung und Textteil mit grünordnerischen Festsetzungen und die Begründung, beides in der Fassung vom 30.11. 2023 und der Umweltbericht in der Fassung vom 30.11. 2023 sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Der Großen Kreisstadt Geithain liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor:

  • Stellungnahme Landratsamt Landkreis Leipzig (12.10.2023/27.10.2023):

Wasser/Abwasser: Niederschlagswasserbewirtschaftung sollte im Plangebiet erfolgen, Bau und Betrieb von Abwasseranlagen bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung durch UWB, Versickerung von Niederschlägen bedarf wasserrechtlicher Erlaubnis durch UWB, Betrieb einer KKA wird aufgrund der Nutzungsanforderung kritisch gesehen, Niederschlagswasserbewirtschaftung ist nicht ausreichend dargestellt und nicht endgültig gelöst, Lage in Trinkwasserschutzzone IIIB der Wasserfassungen Brunnen Flößberg, ESA I und ESA II ist nicht ausreichend bzw. widersprüchlich bewertet

Natur- und Landschaftsschutz: Hinweis zum Umgang mit der Uferlinie gem. § 61 BNatSchG, Hinweis zur nächtlichen Erfassung Herpetofauna, Hinweis zum Umgang mit Kleinsäugern (Igel und Fischotter) und entsprechenden Durchgängigkeiten entlang der Eula, bisherige Nichterfassung von Insekten (Libellen), Berücksichtigung von langfristigen Wirkfaktoren auf veränderten Publikumsverkehr, Konkretisierung des Umweltberichtes gefordert

Ländliche Neuordnung: Hinweis zur Befestigung von Verkehrsflächen

  • Stellungnahme Landesamt für Archäologie (18.05.2022)

Hinweis auf archäologische Relevanz des Plangebietes (räumliche Nähe zu mittelalterlichem Siedlungsgebiet)

  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen (03.06.2022/10.10.2023)

Hinweis auf die Berücksichtigung der (veralteten) Kulisse für das Überschwemmungsgebiet der Eula

  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (13.06.2022/09.10.203/12.10.2023)

Empfehlung zur frühzeitigen Baugrunduntersuchung und Untersuchung zur Versickerungsfähigkeit anstehender Böden und zur fachlichen und räumlichen Ergänzung des bestehenden Baugrundgutachtens

  • Stellungnahme Veolia Wasser Deutschland GmbH (09.06.2022/25.09.2023)

Hinweis auf biologische KKA für Bereiche südlich der Eula, Niederschlagseinleitung in vorhandene Netze nicht möglich, Einleitung in Eula sollte geprüft werden

Die Unterlagen zum Planentwurf zur 3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sowie der zugrundeliegende Planentwurf zum Bebauungsplan Freizeit und Erholung „Am Oberfürstenteich“ in Geithain und die Begründung sowie alle sonstigen benannten Unterlagen liegen in der Zeit vom

                                                    29.01.2024 – 29.02.2024

während der Dienststunden im Rathaus Geithain, Zimmer 110 (1. Obergeschoss), Markt 11, 04643 Geithain zu folgenden Zeiten

Montag           8.00 – 12.00 Uhr                               

Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag    8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 17.00 Uhr

Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf und den sonstigen benannten Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Geithain, Markt 11, 04643 Geithain vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände und Anregungen werden geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurde, aber geltend gemacht hätte werden können.

Die Unterlagen sind außerdem ab dem 29.01.2024 auf der Internetseite Beteiligungsportal der Stadt Geithain unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/geithain/beteiligung/aktuelle-themen

sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Rudolph

Oberbürgermeister                                                                Siegel

Kontaktperson

Fachbereichsleiterin für Bau- und Ordnungswesen

Frau Kerstin Jesierski

Markt 11, 04643 Geithain

Tel.: (03 43 41) 4 66-1 08

E-Mail: k.jesierski@geithain.de

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