Bebauungsplan Stadt Geithain Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Freizeit und Erholung "Am Oberfürstenteich"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.09.2023 bis 13.10.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

                                                          Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Geithain hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 den Entwurf

des Bebauungsplanes Freizeit und Erholung „Am Oberfürstenteich“ Geithain in der Fassung vom 07.07.2023 gebilligt.

Der Planentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Textteil mit grünordnerischen Festsetzungen und die Begründung, beides in der Fassung vom 07.07. 2023, der Umweltbericht in der Fassung vom 06.07. 2023, die Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung in der Fassung vom  06.07. 2023, das Konzept Biothermalbad Geithain in der Fassung vom Juni 2021, das Geotechnische Kurzgutachten in der Fassung vom 11.02.2014, die Schallimmissionsprognose in der Fassung vom 06.07. 2023 und der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit geänderten Ausschnitt der Planzeichnung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen zum Planentwurf und die Begründung sowie alle umweltbezogenen Informationen und sonstigen benannten Unterlagen liegen in der Zeit vom

                                                            11.09.2023 – 13.10.2023

während der Dienststunden im Rathaus Geithain, Zimmer 110 (1. Obergeschoss), Markt 11, 04643 Geithain zu folgenden Zeiten

                        Montag           8.00 – 12.00 Uhr                               

                        Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 18.00 Uhr

                        Donnerstag    8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 17.00 Uhr

                        Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf mit Begründung sowie den umweltbezogenen Informationen und den sonstigen benannten Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Geithain, Markt 11, 04643 Geithain vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände und Anregungen werden geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen sind außerdem ab dem 11.09.2023 auf der Internetseite Beteiligungsportal der Stadt Geithain unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/geithain/beteiligung/aktuelle-themen

sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Rudolph

Oberbürgermeister                                                                Siegel

Kontaktperson

Fachbereichsleiterin für Bau- und Ordnungswesen

Frau Kerstin Jesierski

Markt 11, 04643 Geithain

Tel.: (03 43 41) 4 66-1 08

Gegenstände

Übersicht
  • Planentwurf mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Konzept Biothermalbad
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Geotechnisches Gutachten
  • Anlass, Ziel und Zweck der 3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes
  • Bekanntmachung

Informationen

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