Flächennutzungsplan Stadt Geithain Frühzeitige Beteiligung

3. Änderung Flächennutzungsplan (Teiländerung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.09.2023 bis 13.10.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

                                                      Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Geithain hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 den Entwurf

der 3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geithain, in der Fassung vom 07.07.2023 gebilligt.

Der Planentwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus dem geänderten Ausschnitt der Planzeichnung, sowie der zugrundeliegende Planentwurf zum Bebauungsplan Freizeit und Erholung „Am Oberfürstenteich“ in Geithain, bestehend aus Planzeichnung und Textteil mit grünordnerischen Festsetzungen und die Begründung, beides in der Fassung vom 07.07. 2023 und der Umweltbericht in der Fassung vom 06.07. 2023, werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen zum Planentwurf zur 3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sowie der zugrundeliegende Planentwurf zum Bebauungsplan Freizeit und Erholung „Am Oberfürstenteich“ in Geithain und die Begründung sowie alle sonstigen benannten Unterlagen liegen in der Zeit vom

                                                        11.09.2023 – 13.10.2023

während der Dienststunden im Rathaus Geithain, Zimmer 110 (1. Obergeschoss), Markt 11, 04643 Geithain zu folgenden Zeiten

                        Montag           8.00 – 12.00 Uhr                               

                        Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 18.00 Uhr

                        Donnerstag    8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 17.00 Uhr

                        Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf und den sonstigen benannten Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Geithain, Markt 11, 04643 Geithain vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände und Anregungen werden geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen sind außerdem ab dem 11.09.2023 auf der Internetseite Beteiligungsportal der Stadt Geithain unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/geithain/beteiligung/aktuelle-themen

sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Rudolph

Oberbürgermeister                                                                Siegel

Kontaktperson

Fachbereichsleiterin für Bau- und Ordnungswesen

Frau Kerstin Jesierski

Markt 11, 04643 Geithain

Tel.: (03 43 41) 4 66-1 08

 

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.