Bebauungsplan Stadt Geithain Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Gewerbegebiet "Straße der Deutschen Einheit" in Geithain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.04.2023 bis 12.05.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

                                                       Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Geithain hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB für die Wiedernutzbarmachung von Flächen Gewerbegebiet „Straße der Deutschen Einheit“ in Geithain in der Fassung vom 13. März 2023 gebilligt.

Der Planentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Textteil mit grünordnerischen Festsetzungen und die Begründung, beides in der Fassung vom 13. März 2023, der Umweltbericht in der Fassung vom 13. März 2023, der Grünordnungsplan in der Fassung vom  13. März 2023, der Lageplan Ist-Zustand in der Fassung vom 13. März 2023, die Artenschutzrechtliche Prüfung in der Fassung vom 13. März 2023 und die Schallimmissionsprognose in der Fassung vom 13. März 2023 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen zum Planentwurf und die Begründung, alle umweltbezogenen Informationen und die Schallimmissionsprognose liegen in der Zeit vom

                                                         11.04.2023 – 12.05.2023

während der Dienststunden im Rathaus Geithain, Zimmer 110 (1. Obergeschoss), Markt 11, 04643 Geithain zu folgenden Zeiten

                        Montag           8.00 – 12.00 Uhr                               

                        Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 18.00 Uhr

                        Donnerstag    8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 17.00 Uhr

                        Freitag             8.00 – 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf mit Begründung, den umweltbezogenen Informationen und der Schallimmissionsprognose schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Geithain, Markt 11, 04643 Geithain vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände und Anregungen werden geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen sind außerdem ab dem 11.04.2023 auf der Internetseite Beteiligungsportal der Stadt Geithain unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/geithain/beteiligung/aktuelle-themen

sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Rudolph

Oberbürgermeister                                                                Siegel

Kontaktperson

Fachbereichsleiterin für Bau- und Ordnungswesen Frau Kerstin Jesierski

Markt 11, 04643 Geithain

Tel.: (03 43 41) 4 66-1 08

 

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit Textteil
  • Begründung
  • Grünordnungsplan
  • Lageplan Ist-Zustand
  • Schallimmissionsprognose
  • Artenschutzfachliche Ergänzung
  • Umweltbericht

Informationen

Übersicht
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