Bebauungsplan Stadt Geithain Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Gewerbegebiet "Straße der Deutschen Einheit"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.02.2022 bis 09.03.2022
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

                                                       Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Geithain hat mit Beschluss-Umlaufverfahren gem. § 39 Abs. 1 SächsGemO i. V. m. § 19 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Stadtrat am 18.01.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB für die Wiedernutzbarmachung von Flächen Gewerbegebiet „Straße der Deutschen Einheit“ in Geithain in der Fassung vom August 2018, zuletzt geändert am 10.01.2022, gebilligt.

Der Planentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Textteil mit grünordnerischen Festsetzungen und der Begründung, beides in der Fassung vom August 2018, zuletzt geändert am 10.01.2022, der Umweltbericht in der Fassung vom August 2018, zuletzt geändert am 10.01.2022, der Grünordnungsplan in der Fassung vom  März 2018, zuletzt geändert am 10.01.2022, der Lageplan Ist-Zustand in der Fassung vom Mai 2018, zuletzt geändert am 10.01.2022, die Artenschutzrechtliche Prüfung, in der Fassung vom August 2018, zuletzt geändert bzw. ergänzt am 10.01.2022 und die Schallimmissionsprognose 1. Tektur vom 07.01.2022 (Erstfassung August 2018) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen zum Planentwurf und die Begründung, alle umweltbezogenen Informationen und die Schallimmissionsprognose liegen in der Zeit vom

                                                     07.02.2022 – 09.03.2022

während der Dienststunden im Rathaus Geithain, Zimmer 110 (1. Obergeschoss), Markt 11, 04643 Geithain zu folgenden Zeiten

                        Montag           8.00 – 12.00 Uhr                               

                        Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 18.00 Uhr

                        Donnerstag     8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 17.00 Uhr

                        Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf mit Begründung, den umweltbezogenen Informationen und der Schallimmissionsprognose schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Geithain, Markt 11, 04643 Geithain vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände und Anregungen werden geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Unterlagen sind außerdem ab dem 07.02.2022 auf der Internetseite Beteiligungsportal der Stadt Geithain unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/geithain/beteiligung/aktuelle-themen

sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Rudolph

Oberbürgermeister                                                                Siegel

Kontaktperson

Fachbereichsleiterin für Bau- und Ordnungswesen

Frau Kerstin Jesierski

Markt 11, 04643 Geithain

Tel.: (03 43 41) 4 66-1 08

E-Mail: k.jesierski@geithain.de

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