Bebauungsplan Stadt Geithain Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Gewerbegebiet "Straße der Deutschen Einheit" Geithain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.07.2019 bis 19.07.2019
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

                                                    Öffentliche Bekanntmachung

Auf Grund eines formalen Fehlers in der Bekanntmachung erfolgt eine erneute Auslegung der Planunterlagen des Bebauungsplanes für die Wiedernutzbarmachung von Flächen Gewerbegebiet „Straße der Deutschen Einheit“ in Geithain für die Öffentlichkeit.

Der Stadtrat der Stadt Geithain hat in seiner Sitzung am 21.08.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes für die Wiedernutzbarmachung von Flächen Gewerbegebiet „Straße der Deutschen Einheit“ in Geithain in der Fassung vom August 2018 gebilligt. Der Planentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Textteil mit grünordnerischen Festsetzungen und die Begründung, beides in der Fassung vom August 2018, der Umweltbericht sowie das Artenschutzgutachten, beides in der Fassung vom August 2018 und die Schallimmissionsprognose in der Fassung vom August 2018 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen zum Planentwurf, die Begründung, der Umweltbericht, das Artenschutzgutachten sowie die Schallimmissionsprognose liegen in der Zeit vom

                                                             08.07.2019 – 19.07.2019    

während der Dienststunden im Rathaus Geithain, Zimmer 110 (1. Obergeschoss), Markt 11,       04643 Geithain zu folgenden Zeiten

                        Montag             8.00 – 12.00 Uhr          und       13.00 - 15.00 Uhr

                        Dienstag          8.00 – 12.00 Uhr           und      13.00 – 18.00 Uhr

                        Donnerstag      8.00 – 12.00 Uhr           und      13.00 – 17.00 Uhr

                        Freitag             8.00 – 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf mit Begründung und dem integrierten Umweltbericht schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Geithain, Markt 11, 04643 Geithain vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände und Anregungen werden geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Unterlagen sind außerdem ab dem 08.07.2019 auf der Internetseite Beteiligungsportal der Stadt Geithain unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/geithain/beteiligung/aktuelle-themen

sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Rudolph

Bürgermeister                                                             Siegel

Kontaktperson

Fachbereichsleiterin für Bau- und Ordnungswesen

Frau Kerstin Jesierski

Markt 11, 04643 Geithain

Tel.: 034341 / 4 66-1 08

Fax: 034341 / 4 66-2 21

E-Mail: k.jesierski@geithain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (SAP)
  • Karte Reviere der Brutvögel
  • Karte Fundorte der Zauneidechse
  • Umweltbericht
  • Schallschutztechnische Berechnung

Informationen

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