Flächennutzungsplan Stadt Geithain Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geithain

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.07.2019 bis 09.08.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

                                                         Öffentliche Bekanntmachung

 

Auf Grund eines formalen Fehlers in der Bekanntmachung erfolgt eine erneute Auslegung der Planunterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geithain für die Öffentlichkeit in verkürzter Form.

Der Stadtrat der Stadt Geithain hat in seiner Sitzung am 16.10.2018 den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geithain in der Fassung vom 28.09.2018 gebilligt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit werden der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, ebenfalls in den Fassungen vom 28.09.2018, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung und der integrierte Umweltbericht liegen in der Zeit vom

                                                             08.07.2019 – 09.08.2019 

während der Dienststunden im Rathaus Geithain, Zimmer 110 (1. Obergeschoss), Markt 11, 04643 Geithain zu folgenden Zeiten

                 Montag           8.00 – 12.00 Uhr                   

                 Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 18.00 Uhr

                 Donnerstag     8.00 – 12.00 Uhr        und      13.00 – 17.00 Uhr

                 Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Planentwurf mit Begründung und dem integrierten Umweltbericht schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Geithain, Markt 11, 04643 Geithain vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände und Anregungen werden geprüft und das Ergebnis wird mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Unterlagen sind außerdem ab dem 08.07.2019 auf der Internetseite Beteiligungsportal der Stadt Geithain unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/geithain/beteiligung/aktuelle-themen

sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter

https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Rudolph

Bürgermeister                                                            Siegel

 

Kontaktperson

Fachbereichsleiterin für Bau- und Ordnungswesen

Frau Kerstin Jesierski

Markt 11, 04643 Geithain

Tel.: 034341 / 4 66-1 08

Fax: 034341 / 4 66-2 21

E-Mail: k.jesierski@geithain.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Detaildarstellung
  • Planteil 1
  • Planteil 2
  • Umweltbericht

Informationen

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