Veranstaltung Stadt Freiberg Gesellschaft und Politik

Pre-Opening des neuen Stadtarchivs

  • Status Beendet
  • Termin 28.02.2024 14:00 Uhr
  • Teilnehmer 35 Teilnehmer
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Stadtarchiv Silberstadt Freiberg

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich des deutschlandweiten Tags der Archive öffnet das zukünftige Stadtarchiv im Herderhaus seine Türen für die Öffentlichkeit am Mittwoch, den 28. Februar von 16 bis 19 Uhr. Zuvor lade ich Sie exklusiv zum Pre-Opening des Herderhauses ein, am Mittwoch, den 28. Februar um 14 Uhr.

Im Beisein des sächsischen Staatsministers Armin Schuster (SMI) und der Staatssekretärin Barbara Meyer (SMR) wollen wir
die Bedeutung der Archive in Sachsen und speziell unseres Stadtarchivs im sanierten Herderhaus würdigen.

Es erwartet Sie eine Führung und die künstlerische Umrahmung durch die Freiberger Bergsänger, die mit ihrem Repertoire beweisen, wie klangvoll Archivalien sein können.

Bitte melden Sie sich bis zum 26. Februar hier für die Veranstaltung an.
Ich freue mich auf Ihr Kommen.


Sven Krüger
Oberbürgermeister der Universitäts- und Silberstadt® Freiberg

Veranstaltungstermin
Mittwoch 28.02.2024 14:00 - 16:00 Uhr
Programm
Veranstaltungsflyer (Download *.pdf 144 KB)
Veranstaltungsort
Herderhaus
Herderstraße 2, 09599 Freiberg

Kontaktperson

Stadtverwaltung Freiberg

Büro des Oberbürgermeisters

E-Mail: buero_ob@freiberg.de

Tel.: 03731 273 101/107

Teilnahmebedingungen

Die Veranstaltung ist öffentlich. Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Die Bildaufnahmen werden einzelne oder Gruppen von Teilnehmern zeigen, die nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen. Mitarbeiter der Stadtverwaltung können die Aufnahmen zur Information der Öffentlichkeit publizieren.
Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung auf Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters www.freiberg.de, auf Social-Media-Kanälen der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters (Facebook, Twitter, Instagram) und in Printmedien (Amtsblatt, Informationsbroschüren, Pressemitteilungen, Präsentationen). Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Personen mitzuteilen.

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