Bebauungsplan Stadt Freiberg Öffentliche Auslegung

überarbeiteter Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.12.2023 bis 16.01.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Freiberg
über die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes des
Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte
gemäß § 4a Absatz (3) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2023 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte (Fassung vom 16.10.2023) sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht, Gutachten und weiteren Anlagen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt (3. Offenlage Entwurf / Beschluss-Nr. 6-44 / 2023)


Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von 12,5 ha mit den Flurstücken Nr. 4065/4; 4072/3; 4073; 4074/4 und Teilfläche von 4063/5 (Bundesstraßenabschnitt B 101) und ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Der Entwurf des überarbeiteten Bebauungsplanes Nr. 035 Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und weitere Anlagen werden in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Freiberg, Foyer des Stadthauses II, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg während folgender Zeiten

 Montag, Mittwoch, Donnerstag             von 9.00 - 16.00 Uhr

 Dienstag,                                              von 9.00 - 18.00 Uhr

Freitag                                                   von 9.00 - 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.


Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht, Gutachten und weitere Anlagen ist auf der Website des Zentralen Internetportals des Landes Sachsen unter


www.bauleitplanung.sachsen.de und

unter www freiberg.de (freiberg.de/leben-undfreizeit/
wohnen-und-bauen/bauleitplaene) abrufbar.


Für Rückfragen steht Ihnen das Stadtentwicklungsamt Freiberg, Frau Buchheim (Telefon 03731 - 273 434; E-Mail: stadtentwicklungsamt@freiberg.de) zur Verfügung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen nur zu den nachfolgend genannten geänderten Teilen des überarbeiteten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 035 Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte


Ersatz der Zuordnung der Ersatzmaßnahme E 2.1 von bisher „Abriss der ehemaligen Zeisingfabrik“ in der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle / Gemarkung Clausnitz durch die Ökokontomaßnahme des Sächsischen Immobilien- und Baumanagements / Geschäftsbreich Zentrales Flächenmanagement „Abriss und Entsiegelung Stallgebäude“ in Pappendorf in gleicher Höhe von 14.000 Werteinheiten.


schriftlich an die Stadtverwaltung Freiberg, Stadtentwicklungsamt, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg eingereicht, elektronisch in Schriftform an stadtentwicklungsamt@freiberg.de übermittelt oder zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Freiberg, Stadthaus II, Heubnerstraße 15, Zimmer 306 oder 301 vorgebracht werden. Parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgt die beschränkte Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz (3) BauGB zu den geänderten Teilen des Entwurfes.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Umweltrelevante Stellungnahmen und umweltbezogene Informationen


Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und von Naturschutzverbänden zum Entwurf (Fassung vom 25.06.2021) liegen vor:
- Landratsamt Mittelsachsen - Stellungnahme vom 07.12.2021 mit den Fachbereichen Bauleitplanung (Ref. 20.1); Naturschutzbehörde (Ref. 23.4); Siedlungswasserwirtschaft (Ref. 23.3)
- GRÜNE LIGA Sachsen e.V. - Stellungnahme vom 08.12.2021
- Naturschutzverband Sachsen e.V.- Stellungnahme vom 08.12.2021


Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Mensch und Gesundheit, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter

Folgende Untersuchungen, Gutachten und Konzepte liegen vor:
- Geotechnischer Bericht / Baugrunderkundung / Gründungsberatung (Gicon 2013)
- Aktualisierte Schallimmissionsprognose (SLG GmbH, 2020)
- Entwässerungskonzept (BPM Ingenieure, 2021)
- Eingriffsausgleichsbilanzierung (BPM Ingenieure, 2023)
- Baugrundgutachten zum Regenrückhaltebecken (GICON GmbH, 2013)


Freiberg, den 11.12.2023

Sven Krüger 
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Dipl-Ing. Dorothea Buchheim

SB Bebauungsplanung

Stadtentwicklungsamt

Tel.: 03731/273 434

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