Veranstaltung Stadt Freiberg Gesellschaft und Politik

Neujahrsempfang der Universitätsstadt Freiberg

  • Status Beendet
  • Termin 12.01.2024 18:00 Uhr
  • Teilnehmer 197 Teilnehmer
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Stadtverwaltung Freiberg

Die schwere Arbeit unter Tage machte Sachsen reich. Doch viele Menschen in unserer Stadt vor 800 Jahren bezahlten dafür mit ihrer Gesundheit. Denn die Arbeit war gefährlich. Witwen, Waisen und Verletzte gehörten zum Straßenbild einer rasant wachsenden Stadt. Die Stadtältesten überließen diese Hilfsbedürftigen nicht sich selbst, sondern schufen mit dem Hospital St. Johannis 1224 erstmalig einen Ort für Arme und Kranke in der Silberstadt, der stetig erweitert wurde.
Viel zu oft vergessen wir, bei den Erzählungen über unsere glanzvolle Entstehungsgeschichte auch von der Kehrseite des Bergbaus zu berichten. Zum Neujahrsempfang der Universitätsstadt Freiberg am 12. Januar 2024 wollen wir genau das zum Thema machen:
Jedes Licht birgt auch einen Schatten. Das können wir nicht verhindern. Wir können aber Wege finden, klug und umsichtig damit umzugehen - 2024 genauso, wie unsere Vorfahren, 1224.

Freundliche Grüße

 

Sven Krüger

Oberbürgermeister

Veranstaltungstermin
Freitag 12.01.2024 18:00 - 21:00 Uhr
Veranstaltungsort
Tagungs- und Veranstaltungshalle Nikolaikirche
An der Nikolaikirche, 09599 Freiberg

Kontaktperson

Stadtverwaltung Freiberg

Büro des Oberbürgermeisters

E-Mail: buero_ob@freiberg.de

Tel.: 03731 273 101/107

Teilnahmebedingungen

Die Veranstaltung ist öffentlich. Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Die Bildaufnahmen werden einzelne oder Gruppen von Teilnehmern zeigen, die nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen. Mitarbeiter der Stadtverwaltung können die Aufnahmen zur Information der Öffentlichkeit publizieren.
Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung auf Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters www.freiberg.de, auf Social-Media-Kanälen der Stadtverwaltung und des Oberbürgermeisters (Facebook, Twitter, Instagram) und in Printmedien (Amtsblatt, Informationsbroschüren, Pressemitteilungen, Präsentationen). Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der vor Ort Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Personen mitzuteilen.

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