Bekanntmachung der Stadt Freiberg über die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte gemäß § 4a Absatz (3) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.10.2021 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte (Fassung vom 25.06.2021) sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht, Gutachten und weiteren Anlagen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. (Beschluss- Nr. 6- 20/ 2021)
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Der Entwurf des überarbeiteten Bebauungsplanes Nr. 035 Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und weitere Anlagen werden in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 09.12.2021 in der Stadtverwaltung Freiberg, Foyer des Stadthauses II, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg während folgender Zeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, von 9.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht, Gutachten und weitere Anlagen ist auf der Website des Zentralen Internetportals des Landes Sachsen unter
www.bauleitplanung.sachsen.de
und dem Internetportal der Stadt Freiberg unter
www. freiberg.de
(Städtebauliche Planungen / Auslegungen)
abrufbar.
Für Rückfragen steht Ihnen das Stadtentwicklungsamt Freiberg, Telefon (0 37 31) 273 431, Fax (0 37 31) 273 73 431, E-Mail stadtentwicklungsamt@freiberg.de zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 4a Absatz (3) BauGB Anregungen nur zu den nachfolgend genannten geänderten Teilen des überarbeiteten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 035 Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte schriftlich an die Stadtverwaltung Freiberg, Stadtentwicklungsamt, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg eingereicht oder zur Niederschrift zu folgenden Zeiten: montags, mittwochs von 9.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr sowie donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr und freitags von 9.00 – 12.00 Uhr im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Freiberg, Stadthaus II, Heubnerstraße 15, Zimmer 306 oder 301 vorgebracht werden:
Entwässerung des Plangebietes; textliche Festsetzungen (unter 5.1) und Entwässerungskonzept (Anlage 6.1.3 zur Begründung)
Eingriffsausgleichsbilanzierung (Anlage 6.1.5 zur Begründung)
Klarstellung zur nicht zutreffenden artenschutzfachlichen Betroffenheit
(Begründung unter 3.3.3) und Hinweis Nr. 8 zur Umsetzung der Vorgaben
§ 44 BNatSchG)
Gebietsübergreifende Gliederung zu den Emissionskontingenten durch
Zuordnung von außerhalb des Plangebietes liegenden unkontingentierten Industriebauflä- chen (Begründung unter 2.2.5 Seite 30)
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Umweltrelevante Stellungnahmen und umweltbezogene Informationen
Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und von Naturschutzverbänden zum Entwurf (Fassung vom 15.07.2020) liegen vor:
- Landratsamt Mittelsachsen - Stellungnahme vom 29.01.2021 mit den
Fachbereichen Bauleitplanung; Immissionsschutzbehörde zur Schallimmissionsprognose und zur gebietsübergreifenden Gliederung bezüglich der
Emissionskontingentierung; Bodenschutz- und Abfallbehörde zu Bodenschutz und
Bodenbelastung; Naturschutzbehörde zum Umweltbericht / Eingriffsausgleich und zum Artenschutz; untere Wasserbehörde zum Entwässerungskonzept;
Forst zu textlichen Festsetzungen bezüglich Aufforstung Laubmischforst und Entwicklung von Laubholzbeständen
- Landesamt für Umwelt, Geologie und Landwirtschaft Dresden - Stellungnahme
vom 19.01.2021 zu natürlicher Radioaktivität, zu Anforderungen zum Radonschutz,
zur Regenwasserversickerungsanlage und mit Hinweisen zur Geologie, zum
Regenrückhaltebecken
- GRÜNE LIGA Sachsen e.V. - Stellungnahme vom 21.01.2021 zum Eingriffs-
ausgleich und zum Artenschutz
- Naturschutzverband Sachsen e.V.- Stellungnahme vom 22.01.2021 zum Eingriffs-
- Protokoll zur Beratung bei der unteren Naturschutzbehörde am 11.05.2015 zum
Artenschutz und zu Biotopwerten
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes
auf die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Mensch und Gesundheit, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter
Folgende Untersuchungen, Gutachten und Konzepte liegen vor:
- Geotechnischer Bericht / Baugrunderkundung / Gründungsberatung (Gicon 2013)
- Aktualisierte Schallimmissionsprognose (SLG GmbH, 2020)
- Entwässerungskonzept (BPM Ingenieure, 2021)
- Eingriffsausgleichsbilanzierung (BPM Ingenieure, 2021)
- Baugrundgutachten zum Regenrückhaltebecken (GICON GmbH, 2013)
Freiberg, den 08.10.2021
Sven Krüger Siegel
Oberbürgermeister
Dipl-Ing. Dorothea Buchheim
SB Bebauungsplanung
Stadtentwicklungsamt
Tel.: 03731/273 434
Fax: 03731/273 73 434