Bebauungsplan Stadt Freiberg Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.11.2021 bis 09.12.2021
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Freiberg
über die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes des
Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte gemäß § 4a Absatz (3) BauGB

Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.10.2021 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte (Fassung vom 25.06.2021) sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht, Gutachten und weiteren Anlagen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. (Beschluss- Nr. 6- 20/ 2021)

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf des überarbeiteten Bebauungsplanes Nr. 035 Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und weitere Anlagen werden in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 09.12.2021 in der Stadtverwaltung Freiberg, Foyer des Stadthauses II, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg während folgender Zeiten

            Montag, Mittwoch, Donnerstag             von 9.00 - 16.00 Uhr

            Dienstag,                                              von 9.00 - 18.00 Uhr

            Freitag                                                  von 9.00 - 12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht, Gutachten und weitere Anlagen ist auf der Website des Zentralen Internetportals des Landes Sachsen unter

www.bauleitplanung.sachsen.de

und dem Internetportal der Stadt Freiberg unter

www. freiberg.de

(Städtebauliche Planungen / Auslegungen)

abrufbar.

Für Rückfragen steht Ihnen das Stadtentwicklungsamt Freiberg, Telefon (0 37 31) 273 431, Fax (0 37 31) 273 73 431, E-Mail stadtentwicklungsamt@freiberg.de zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 4a Absatz (3) BauGB Anregungen nur zu den nachfolgend genannten geänderten Teilen des überarbeiteten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 035 Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte schriftlich an die Stadtverwaltung Freiberg, Stadtentwicklungsamt, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg eingereicht oder zur Niederschrift zu folgenden Zeiten: montags, mittwochs von 9.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr, dienstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr sowie donnerstags von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr und freitags von 9.00 – 12.00 Uhr im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Freiberg, Stadthaus II, Heubnerstraße 15, Zimmer 306 oder 301 vorgebracht werden:

            Entwässerung des Plangebietes; textliche Festsetzungen (unter 5.1) und
            Entwässerungskonzept (Anlage 6.1.3 zur Begründung)

            Eingriffsausgleichsbilanzierung (Anlage 6.1.5 zur Begründung)

            Klarstellung zur nicht zutreffenden artenschutzfachlichen Betroffenheit   

            (Begründung unter 3.3.3) und Hinweis Nr. 8 zur Umsetzung der Vorgaben          

            § 44 BNatSchG)

            Gebietsübergreifende Gliederung zu den Emissionskontingenten durch  

            Zuordnung von außerhalb des Plangebietes liegenden unkontingentierten Industriebauflä-
            chen (Begründung unter 2.2.5 Seite 30)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Umweltrelevante Stellungnahmen und umweltbezogene Informationen

Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und von Naturschutzverbänden zum Entwurf (Fassung vom 15.07.2020) liegen vor:

-           Landratsamt Mittelsachsen - Stellungnahme vom 29.01.2021 mit den

            Fachbereichen Bauleitplanung; Immissionsschutzbehörde zur  Schallimmissionsprognose
            und zur gebietsübergreifenden Gliederung bezüglich der

            Emissionskontingentierung; Bodenschutz- und Abfallbehörde zu Bodenschutz und

            Bodenbelastung; Naturschutzbehörde zum Umweltbericht / Eingriffsausgleich und zum
            Artenschutz; untere Wasserbehörde zum Entwässerungskonzept;

            Forst zu textlichen Festsetzungen bezüglich Aufforstung Laubmischforst und Entwicklung von
            Laubholzbeständen

-           Landesamt für Umwelt, Geologie und Landwirtschaft Dresden - Stellungnahme

            vom 19.01.2021 zu natürlicher Radioaktivität, zu Anforderungen zum Radonschutz,

            zur Regenwasserversickerungsanlage und mit Hinweisen zur Geologie, zum

            Regenrückhaltebecken

-           GRÜNE LIGA Sachsen e.V. - Stellungnahme vom 21.01.2021 zum Eingriffs-

            ausgleich und zum Artenschutz

-           Naturschutzverband Sachsen e.V.- Stellungnahme vom 22.01.2021 zum Eingriffs-

            ausgleich und zum Artenschutz

-           Protokoll zur Beratung bei der unteren Naturschutzbehörde am 11.05.2015 zum

            Artenschutz und zu Biotopwerten

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

-           Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes

            auf die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Mensch und Gesundheit,
            Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter

Folgende Untersuchungen, Gutachten und Konzepte liegen vor:

-           Geotechnischer Bericht / Baugrunderkundung / Gründungsberatung (Gicon 2013)

-           Aktualisierte Schallimmissionsprognose (SLG GmbH, 2020)

-           Entwässerungskonzept (BPM Ingenieure, 2021)

-           Eingriffsausgleichsbilanzierung (BPM Ingenieure, 2021)

-           Baugrundgutachten zum Regenrückhaltebecken (GICON GmbH, 2013)

Freiberg, den 08.10.2021

Sven Krüger                                                                          Siegel

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Dipl-Ing. Dorothea Buchheim

SB Bebauungsplanung

Stadtentwicklungsamt

Tel.: 03731/273 434

Fax: 03731/273 73 434

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.