Bekanntmachung der Gemeinde Frankenthal über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Frankenthal Großharthauer Straße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenthal hat am 17.05.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Frankenthal Großharthauer Straße“ bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit integrierter Grünordnung sowie Erschließungsplan in der Fassung vom 17.05.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Frankenthal Großharthauer Straße“ soll auf dem Flurstück 609 der Gemarkung Frankenthal der historisch entstandene Standort einer Autowerkstatt bauplanungsrechtlich gesichert, verdichtet und geringfügig erweitert werden.
Im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB soll der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau geändert und der Standort als Gewerbegebiet dargestellt werden.
Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom 07.06 bis einschließlich 07.07.2022 während folgenden Zeiten in der Gemeindeverwaltung Großharthau in 01909 Großharthau, Wesenitzweg 6, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor:
Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des genannten Zeitraumes auch im Internet auf der Seite der Gemeinde Frankenthal unter www.gemeinde-frankenthal.de sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großharthau vorgebracht werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß
§ 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Janine Bansner
Bürgermeisterin
Frau Dreßler
035954 519828