Bebauungsplan Gemeinde Frankenthal Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Frankenthal Großharthauer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.06.2022 bis 07.07.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Frankenthal über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Frankenthal Großharthauer Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenthal hat am 17.05.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Frankenthal Großharthauer Straße“ bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit integrierter Grünordnung sowie Erschließungsplan in der Fassung vom 17.05.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Frankenthal Großharthauer Straße“ soll auf dem Flurstück 609 der Gemarkung Frankenthal der historisch entstandene Standort einer Autowerkstatt bauplanungsrechtlich gesichert, verdichtet und geringfügig erweitert werden.

Im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB soll der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau geändert und der Standort als Gewerbegebiet dargestellt werden.

Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom 07.06 bis einschließlich 07.07.2022 während folgenden Zeiten in der Gemeindeverwaltung Großharthau in 01909 Großharthau, Wesenitzweg 6, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag           8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag         8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch         8.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag     8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor:

  • Umweltbericht
  • Einschätzung Artenschutz
  • Geotechnischer Bericht
  • Sachstandsanalyse zur Altlastensituation
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des genannten Zeitraumes auch im Internet auf der Seite der Gemeinde Frankenthal  unter www.gemeinde-frankenthal.de sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Großharthau vorgebracht werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß

§ 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Janine Bansner

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Dreßler

035954 519828

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Erschließungsplan
  • Sachstandsanalyse Altlasten
  • Geotechnischer Bericht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.