Verfahren Stadt Flöha Umwelt, Klima und Energie

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 ohne Maßnahmenplan der Stadt Flöha

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.02.2024 bis 19.03.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan 2024 ohne Maßnahmenplan der Stadt Flöha

Basierend auf der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie) und der §§ 47a bis 47f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), wonach für Hauptlärmquellen die Geräuschbelastung im Turnus von fünf Jahren in Lärmkarten darzustellen und die Zahl der betroffenen Anwohner zu ermitteln ist, hat der Freistaat Sachsen im Januar 2023 die Ergebnisse der 4. Stufe der Lärmkartierung veröffentlicht. Auf deren Grundlage sind die Kommunen (mit kartierungspflichtigen Straßen) verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung (LAP) unter Mitwirkung der Öffentlichkeit durchzuführen und bis 18.07.2024 beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einzureichen.

Der beschlossene Lärmaktionsplan der Stadt Flöha vom 28.06.2018 ist auf Basis der Lärmkartierung 2022 fortzuschreiben. Aufgrund verschiedener realisierter Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in Flöha, auch nach Beendigung der Lärmkartierung (4. Stufe), aber insbesondere durch den geplanten Neubau der B 173n, 2. Bauabschnitt  sowie eines nur eingeschränkten Handlungsspielraums der Stadt zur Umsetzung weiterer geeigneter Schallschutzmaßnahmen, ist vorgesehen, eine Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmenplan zu erstellen.

Dies hat der Technische Ausschuss der Stadt Flöha in seiner öffentlichen Sitzung am 7. September 2023 bestätigt und die Erarbeitung eines „vereinfachten“ Lärmaktionsplan, das heißt eines Lärmaktionsplans ohne Maßnahmenplan festgelegt, was hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird.

Im November 2023 erfolgte für Flöha die erste Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei wurde über die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 in Flöha informiert und um Hinweise und Anregungen aus der Bevölkerung zu weiteren als den bereits ermittelten Lärmproblemen sowie zu Vorschlägen zur Lärmminderung gebeten. Diese und die Stellungnahmen aus der parallelen frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. der Baulastträger sind in den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 ohne Maßnahmenplan eingeflossen, welchen der Technische Ausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 8. Februar 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 47 d Abs. 3 BImSchG bestimmt hat.

Die Unterlagen zum Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 werden im Internet auf der Homepage der Stadt Flöha unter https://www.floeha.de/stadtentwicklung/stadtplanung/laermkartierung/buergerbeteiligung bzw. auf dem Beteiligungsportal der Stadt Flöha unter https://mitdenken.sachsen.de/1039213 zugänglich gemacht.

Zusätzlich liegen sie im Zeitraum

vom 26. Februar 2024 bis einschließlich 19. März 2024

in der Stadtverwaltung Flöha, Augustusburger Straße 90 in 09557 Flöha, Foyer der Bauverwaltung in der 3. Etage, während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Diese sind

Dienstag          9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag      9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag              9.00 - 12.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von allen Bürgern Stellungnahmen oder Vorschläge zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nach erfolgter 2. Beteiligungsrunde werden alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und abgewogen. Es ist vorgesehen, das Abwägungsergebnis im Rahmen einer öffentlichen Stadtratssitzung vorzustellen und sich über den Verzicht auf die Maßnahmenplanung auszutauschen. Dazu wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informiert.

Flöha, 23.02.2024

Holuscha
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Frau Irmscher

Stadtverwaltung Flöha

SG Stadtentwicklung/Hochbau

Augustusburger Straße 90

09557 Flöha

Tel: 03726/791-149

E-Mail: stadtentwicklung@floeha.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S.1 Buchst. c und e DSGVO in Verbindung mit § 47 d und f BImSchG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Unterrichtung über die getroffene Entscheidung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung, welche unter https://www.floeha.de/datenschutz eingesehen werden kann.

Gegenstände

Übersicht
  • Lärmaktionsplan 2024 ohne Maßnahmenplan (Entwurf)
  • Anlagen

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