Bebauungsplan Stadt Flöha Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 17 "Erweiterung Gewerbepark Flöha/Falkenau"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.06.2019 bis 13.07.2019
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Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Nr. 17 „Erweiterung Gewerbepark Flöha/Falkenau“ der Stadt Flöha gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Aufstellungsbeschluss

Der Stadtrat von Flöha hat in seiner Sitzung am 25. April 2019 beschlossen, für das Gebiet zwischen der geplanten Trasse der B 173 und der Straße Zum Gewerbegebiet bzw. der vorhandenen gewerblichen Bebauung einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Erweiterung Gewerbepark Flöha/Falkenau“ und der Nummerierung 17 für das gemäß Planzeichnung gekennzeichnete Gebiet aufzustellen. Ein Teil des Flurstücks Nr. 187/3 der Gemarkung Falkenau befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Die Stadt möchte die baurechtlichen Voraussetzungen zur Möglichkeit der Neuansiedlung oder Erweiterung bereits vorhandener Betriebe im Gewerbepark Flöha/Falkenau schaffen.
  • Mit dem Planverfahren bzw. einer anschließenden Bebauung soll eine Abrundung des Gewerbegebietes zum Abschluss der gewerblichen Flächenentwicklung am Standort erfolgen.
  • Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Flöha ist die betreffende Fläche als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.

Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand des Ortsteils Falkenau, hat eine Größe von ca. 1,94 ha und schließt unmittelbar an die bereits vorhandene gewerbliche Bebauung an.

Der Bebauungsplan soll im vollständigen zweistufigen Verfahren und unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB mit Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der planberührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sollen auf der Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan in Form der öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Ort und Zeitdauer der Auslegung werden zu gegebenen Zeitpunkt im Amtsblatt der Stadt Flöha, auf der Homepage der Stadt Flöha und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen öffentlich bekanntgegeben.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Flöha,  08.06.2019

Holuscha

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Flöha

Bauverwaltung

Frau Anja Irmscher

Tel.Nr. 03726/791-149

E-Mail: stadtentwicklung@floeha.de

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