Gesetzentwurf E-Government

Anhörung Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zum Einsatz von Informationstechnologie in der Verwaltung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.01.2024 bis 21.02.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Der Gesetzentwurf wurde in der Kabinettssitzung am 30. Januar 2024 zur Anhörung freigegeben. Es wird Gelegenheit gegeben, bis zum 21. Februar 2024 eine Stellungnahme abzugeben.

Mit dem Gesetzentwurf werden europarechtliche Vorgaben im Freistaat Sachsen umgesetzt.

Mit Artikel 1 dieses Gesetzentwurfs wird die NIS-2-Richtlinie in Sachsen umgesetzt. Der Freistaat Sachsen sieht bereits mit dem seit 2019 geltenden Sächsischen Informationssicherheitsgesetz vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 630), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329) geändert worden ist, für alle Verwaltungsebenen verpflichtende Anforderungen zur Informationssicherheit vor. Das bereits umfassend bestehende Regelungswerk wird für staatliche Stellen weiterentwickelt. Um auf Landesebene auch vor dem Hintergrund von Verflechtung und Konsolidierung der IT insgesamt ein gemeinsames, kohärentes und handhabbares Regime zu erreichen, werden Anforderungen formuliert, die inhaltlich an denjenigen für wichtige Einrichtungen der NIS-2-Richtlinie orientiert sind. Die NIS- 2-Richlinien-Umsetzung gilt deshalb für alle staatlichen Stellen und geht somit über die reine Richtlinienumsetzung hinaus.

Mit den Änderungen im Sächsischen E-Government-Gesetz (SächsEGovG) in Artikel 2 des Gesetzenwturfs werden die §§ 5 und 5a des E-Government-Gesetzes des Bundes (EGovG) für landesrechtlich geregelte Verfahren eingeführt. Für verfahrensrechtliche Regelungen für Verwaltungsverfahren nach Landesrecht haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz. Um für alle Verwaltungsverfahren die gleiche Regelung zu schaffen, ist das Sächsische E-Government- Gesetz entsprechend zu ergänzen. § 2a Absatz 2 SächsEGovG dient der Umsetzung des Artikels 14 der unmittelbar geltenden Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs-und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 1) (Single- Digital-Gateway-Verordnung, SDG-VO).

Kontaktperson

Andrea Biermann
Telefon: +49 351 564-14410
E-Mail: Andrea.Biermann@sk.sachsen.de

Gegenstände

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  • Referentenentwurf
  • Synopse zu Artikel 1 des Referentenentwurfs

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