Bebauungsplan Stadt Ebersbach-Neugersdorf Beschluss

Inkrafttreten der 6. Änderung Bebauungsplan "Rumburger Straße" in 02730 Ebersbach-Neugersdorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 02.03.2019 bis 01.03.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.08.2018 die 6. Änderung des Bebauungsplanes "Rumburger Straße" nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes bedarf der Genehmigung. Die Genehmigung ist mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 21.01.2019 erteilt worden und die Satzung ist durch öffentliche Bekanntmachung im Spreequellboten, Ausgabe 02.03.2019, in Kraft getreten. (gem. § 10 Abs. 3 BauGB)

Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes (Teil  A) in der Planfassung vom 30.01.2018 mit redaktionellen Änderungen vom 17.08.2018 und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 30.01.2018 mit redaktionellen Änderungen vom 17.08.2018.

Jedermann kann diese Satzung einschließlich der Begründung bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, 2. OG, Bauamt, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlagen. Zusätzlich ist die Satzung über die Internetseite der Stadt (www.ebersbach-neugersdorf.de) einsehbar.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbedachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens - und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensanteile, wenn sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 

gez. Hergenröder

Bürgermeisterin

Kontaktperson

 Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf

 Amtsleiter Bauamt

 Herr Matthias Lachmann

 Tel. 03586/763 250

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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