Startseite der Beteiligung
Dialog Landeshauptstadt Dresden Verkehr und Mobilität

Einwohnerversammlung zum Verkehrs- und Mobilitätskonzept für den Dresdner Fernsehturm

Parkraumuntersuchung

Die Aufteilung der für den Fernsehturm erforderlichen Stellplätze auf die Parkierungsanlagen wie den Mobilitätspunkt und die Gleisschleife Rossendorfer Straße machen eine ganzheitliche Parkraumorganisation notwendig.

Die Hoffmann und Leichter Ingenieurgesellschaft mbH wurde mit der Erstellung des Parkraumkonzeptes unter Beachtung der folgenden Zielstellungen beauftragt. 

(Quelle: Hoffmann + Leichter)

So müssen z. B. Besucher:innen des Fernsehturmes bei vollständiger Auslastung des Mobilitätspunktes frühzeitig informiert bzw. umgeleitet werden. Hierfür sind Maßnahmen im Rahmen eines Parkleitsystems erforderlich. 

Die öffentlichen Parkplätze auf dem Parkplatz an der Fernsehturmstraße sollen beibehalten werden und bspw. für Bewohner:innen zur Verfügung stehen. Hierfür sind entsprechende Maßnahmen erforderlich, welche eine Sicherstellung des Parkraumangebots für die Bewohner:innen auch bei einer Vollauslastung der Stellplätze für Besucher des Fernsehturms am gleichen Standort sicherstellt.

Im Kern geht es darum, dass grundsätzliche Maßnahmen zur Vermeidung von Parkdruck in den Wohngebieten durch das Parkraumkonzept aufgezeigt werden sollen.

Ihr Beitrag

Wie beurteilen Sie die Herangehensweise zur Parkraumuntersuchung? Haben Sie Hinweise oder alternative Lösungsvorschläge?  Bringen Sie hier Ihre Beiträge und Anmerkungen ein oder bewerten Sie bereits genannte Anregungen.
 

10 Beiträge

Sortieren nach:
Datum
Anzahl Kommentare
Anzahl Bewertungen

Untere Straße des Friedens

Dieser Teil der Staße wurde wohl vergessen bei der Untersuchung. Als ob die Autos dort nicht parken würden! ES gibt ja auf der kürzlicvh erneuerten Srtraße nicht einmal Geschwindigkeits-Schwellen! Hoch leben die Motorradfahrer, die schon früher und dann (wenn die StaffelsteinStrasse wieder fertig ist) schon wieder mit Karacho bergauf rasen. Können wir hoffen das die ganze Strasse dann Tempo dreissig wird?

Eröffnung erst, wenn die Parkräume und die anderen verkehrlichen Maßnahmen hergestellt sind

Erst wenn die Parkflächen und weitere Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt sind, kann der Turm eröffnet werden. Die P&R Plätze Bühlau werden wohl noch eine Weile brauchen, incl. der Gleisschleife. Wenn sie überhaupt kommen. Eine Eröffnung 2027 ist damit nicht realistisch.

P & R Bühlau

Wie viele Plätze sind sinnvollerweise zu planen als P&R Platz, um Penderler*innen aus dem Hochland und dem Umland den Umstieg auf den ÖPNV zu ermöglichen/ zu erleichtern? Und wie viele Plätze ZUSÄTZLICH für den Besusch des FT? Das muss in der Planung sorgfältig auseinander gehalten werden. Wir brauchen den P&R Platz in Bühlau sowieso, auch ohne Fernsehturm-Besucher*innen. Keine Milchmädchenrechnungen!

falsche Prioritäten

Die Machbarkeitsstudie hat bereits deutlich und unmissverständlich aufgezeigt, dass die Planungsziele nicht erreichbar sind und ein Betrieb wirtschaftlich nicht möglich ist. Im Landschaftsschutzgebiet sind jegliche Handlungen untersagt, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Eine Bebauung der Flurstücke ist aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Der Landschaftsraum am Fernsehturm ist Bestandteil des Fauna Flora Habitats Gebiets dessen Erhaltungsziel die Gewährleistung der ökologischen Funktionsfähigkeit, insbesondere für die in diese Verordnung aufgeführten Lebensräume und Arten. Alle Veränderungen insbesondere Bauvorhaben unterliegen der naturschutzfachlichen Beurteilung gemäß den Zielen des Landschaftsschutzgebiets. Aufgrund einer herausragenden Umweltqualität und einer vielfältigen naturräumlichen Ausstattung können die komplexen Wert- und Funktionsräume zahlreiche hochwertig ausgeprägte Umweltfunktionen erfüllen. Die geplante Neuversiegelung und Intensivierung der Nutzung steht den landschaftsplanerischen Zielen entgegen. Weitere Erschwernisse wie der Artenschutz sind bislang nicht berücksichtigt. Die Anreise aus dem Stadtgebiet benötigt lange Fahrzeiten. Bereits das Panometer und das Militärmuseum haben aufgrund ihrer Lage außerhalb vom Stadtzentrum Probleme die erforderlichen Besucherzahlen zu erreichen. Der Flächennutzungsplan muss in einem langwierigen Verfahren geändert und mehrere Bebauungsplanverfahren müssen durchgeführt werden. Bei diesen Verfahren ist die Aussicht auf Erfolg mehr fragwürdig. Die erforderlichen Stellplätze wurden nicht sachgemäß ermittelt. Insbesondere müssen die Stellplätze nach §2 (1) der Stellplatzerordnung auf dem Grundstück sichergestellt werden. Dies ist nicht der Fall. Die Anlieferung zum Fernsehturm ist nicht geregelt, da die Zufahrt mit LKW nicht möglich ist. Die Kostensteigerungen der veranschlagten Baukosten beläuft sich bereits jetzt auf weit über 100% Die Kosten für die zusätzliche Buslinie beträgt € 488.000,-- jedes Jahr und die Kosten für den zusätzlichen Shuttle Verkehr beträgt € 860.000,-- zusätzlich pro Jahr. Die Eröffnung des Fernsehturms soll nach Aussage der Stadt Dresden erst mit Klärung und Fertigstellung der Infrastrukturmaßnahmen erfolgen. Die Prioritäten sollten nochmals neu überdacht werden: Wohnen ist ein Grundrecht. Trotzdem benötigt die Stadt Dresden in Briesnitz über drei Jahre für einen Aufstellungsbeschluss zum Bau von dringend benötigten Wohnhäusern, obwohl der Stadt dadurch keinerlei Kosten entstehen. Für den Fernsehturm werden Unmengen an Steuergeld verschwendet und die Verwaltung wird mit unnötigen Planungsprozessen belastet. ... das alles für eine nordamerikanischen Konzern (Brookfield Asset Management und Digital Bridge) als Eigentümer des Fernsehturms.

Dringende Lösungen gefordert

Es fehlt in diesem Gebiet wirklich an Parkplätzen, denn die Kurzzeit-Nutzung durch Apotheke, Ärzte, Bibliothek, Physiotherapie und gastronomischer Versorgung reicht nicht aus. Könnte man nicht z.B. auch gegenüber mit dem Aldi in Kontakt kommen, und dort wie am Lidl P&R anbieten? Viele Menschen würden gern auf P&R umsteigen, aber finden keine Möglichkeit, in diesem Bereich das Auto über mehrere Stunden abzustellen.

Anwohnerparken

Wenn es künftig dazu kommen sollte, dass eine Anwohnerparkzone eingerichtet wird, sollte pro betroffenem Haushalt eine kostenfreie Parkkarte zur Verfügung stehen. Und wo soll dann mein Besuch parken? In Bühlau?

Parkdruck in Bühlauer Wohngebietsstraßen verhindern

Es sollte auch der Bereich im Umfeld des Ullersdorfer Platzes und der Grundstraße/Einmündung in die Bautzner Landstraße („mittleres Untersuchungsgebiet“) einbezogen werden, um Parkdruck im Wohngebiet zu beseitigen. Deshalb sollten folgende Fragen mit untersucht werden: * Wird der P+R-Platz Rossendorfer Straße ausreichen, um die Wohngebietsstraßen in Bühlau vom Pendlerverkehr zu entlasten? * Werden die vor Jahren weggefallenen Stellplätze des P+R-Platzes nahe der Quohrener Straße (jetzt Gymnasium Dresden Bühlau) vollständig ersetzt? * Kann der P+R-Platz Sohlander Straße (früher geplant, aber nicht genehmigt) nicht doch in einer kleineren Variante gebaut werden? Wegen Feuerwehr und neuer Elektro-Tankstelle fehlen am nördlichen Ende der Neukircher Straße Stellplätze für die Patienten der nahegelegenen acht Arztpraxen und anderer Versorgungspunkte. * Ist das Grundstück Bautzner Landstraße 157 (neben Entsorgungsbetrieb Keller) geeignet, einen P+R-Platz anstelle auf der Sohlander Straße zu errichten?

Anwohnerparkplätze - wer bezahlt das ?

Wenn ich es richtig lese soll in ganz Oberwachwitz und Pappritz eine Anwohnerparkzone eingerichtet werden. Laut sächischer Zeitung würde das uns Anwohner dann so viel kosten: "Künftig soll es deshalb eine Jahresgebühr zwischen 120 und 240 Euro geben, je nach Größe des Fahrzeugs. Konkret werden für Autos bis 3,99 Meter Länge 120 Euro fällig, bis 4,99 Meter 180 Euro und darüber hinaus 240 Euro". D.h. jetzt sollen wir als Anwohner auch noch geschröpft werden, damit die Fernsehturm Touristen zum Turm können. Das geht gar nicht, da machen wir nicht mit !!!

Untersuchungsgebiet

Warum soll das gesamte Gebiet von Pappritz untersucht werden? Sollen bei uns etwa Parkautomaten aufgestellt werden? Der Fernsehturmparkplatz muss wieder gebaut werden oder man lässt den Turm zu. Was ist mit dem Parkplatz, der an der Tennishalle angedacht war?

Parkraumkonzept Rossendorfer Schleife

Einfache Fragen: Warum wird 100 Meter vor der Schleife eine Haltestelle gebaut, durch die 20 Anwohnerparkplätzen wegfallen? Der Durchstich der Rossendorfer Straße ist geplant. Wie werden die dadurch entfallenden 80 Anwohnerparkplätzen ersetzt?

Kontaktperson

Bürgermeisteramt

Marcel Timmroth

Telefon: 0351-4882080

E-Mail: fernsehturm@dresden.de

Datenschutzerklärung

Nutzungsbestimmungen zur Datenerhebung gem. Art. 5, 6, 7 und 9 DSGVO

Im Nachgang zur Einwohnerversammlung zur Fortschreibung des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes für den Dresdner Fernsehturm können Interessierte Ideen und Anregungen online einbringen.

Die Teilnahme ist freiwillig. Bei Nicht-Teilnahme entstehen Ihnen keine Nachteile. Für die Beteiligung ist die Angabe von personenbezogenen Daten nicht erforderlich.

Alle Angaben, die freiwillig getätigt werden, werden in einer Datenbank gespeichert. Sie werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes für den Dresdner Fernsehturm verwendet und spätestens am 31. Dezember 2022 gelöscht.

Ihre Angaben werden nicht an Dritte übermittelt.

Da die Erhebung auf dem Sächsischen Beteiligungsportal stattfindet, gelten auch die Datenschutzbestimmungen des Sächsischen Beteiligungsportales. Diese finden Sie hier.

Die Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt mit Ihrem Einverständnis. Nach Art. 13 Abs. 2 EU-DSGVO werden Sie über folgende Rechte informiert:

  • Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden, das Einverständnis aufrechtzuerhalten.
  • Ihr Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen. Nach Widerruf werden Ihre Daten gelöscht.
  • Sie haben gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bzw. gegenüber der zuständigen Fachbehörde folgende Rechte: nach Art. 15 EU-DSGVO ein Auskunftsrecht, nach Art. 16 EU-DSGVO das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten, nach Art. 17 EU-DSGVO das Recht auf Löschung bzw. Vergessen werden, nach Art. 18 EU-DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
  • Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben

Verantwortlich

Landeshauptstadt Dresden

Bürgermeisteramt

Postfach 12 00 20

01001 Dresden

buergermeisteramt@dresden.de

Datenschutzbeauftragter

Landeshauptstadt Dresden

Postfach 12 00 20

01001 Dresden

datenschutzbeauftragter@dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • Straßennetz
  • Mobilitätspunkt
  • Fußläufige Erschließung
  • Baumwipfelpfad
  • Parkraumuntersuchung
  • Was ist Ihnen außerdem wichtig?

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.