Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6010 Dresden-Friedrichstadt Ehemaliges Ostravorwerk

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Planzeichnung

Der Stadtrat hat aufgrund von Änderungen und Ergänzungen des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan am 14. Juli 2022 nach § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zu V1542/22 die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde gegenüber der öffentlichen Auslegung geändert, die Grundzüge der Planung wurden berührt. Des Weiteren hat der Stadtrat beschlossen, dass der Vorhabenträger, abweichend vom Beschluss des Stadtrates Nr. V0662/20 vom 27. Januar 2022, verpflichtet wird, mindestens 15 Prozent der für Wohnen vorgesehenen Geschossfläche so herzustellen, dass sie mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden kann. Die Quartiersstraße wird ohne Hochborde als niveaugleicher Ausbau für die gesamte Straßenbreite gestaltet. Sie soll durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Durch eine Gehwegüberfahrt an der Einfahrt aus der Friedrichstraße soll Parksuchverkehr möglichst in dem Bereich vermieden werden.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde insbesondere in folgenden Punkten geändert und ergänzt: 

  • gebietsweise Anpassung der Dachformen und Dachgestaltung,
  • gebietsweise Reduzierung der Anzahl der Geschosse um eine Geschossebene in den urbanen Gebieten MU 2.1, MU 2.3, MU 2.4, MU 3.2, MU 3.4, MU 4 und MU 6.3,
  • Anpassungen der Gebäudehöhen (Trauf- und Firsthöhe sowie Attika) in den urbanen Gebieten MU 1, MU 2.1, MU 2.2, MU 2.3, MU 2.4, MU 3.1, MU 3.2, MU 3.3, MU 3.4, MU 4, MU 61., MU 6.2 und MU 6.3,
  • Anpassung der Lage und Höhe der Schallschutzwand westlich der ehemaligen Scheune (Denkmal),
  • Festsetzung von weiteren zu begrünenden Dachflächen aufgrund der angepassten Dachgestaltung,
  • zeichnerische Festsetzung einer mit „G“ (Gehrecht) zu belastenden Fläche,
  • Aufnahme einer Wegeverbindung parallel zur verlängerten Schlachthofstraße und damit Herstellung einer fußläufigen Verbindung zwischen der künftigen öffentlichen Platzfläche an der Magdeburger Straße und dem Haltestellenbereich an der Schlachthofstraße, Anpassung des Erschließungsplanes
  • Anpassung und redaktionelle Überarbeitung von textlichen Festsetzungen,
  • Anpassung und redaktionelle Überarbeitung der Planbegründung, der Grundrisse und Ansichten im Vorhabenplan, des Umweltberichtes sowie Aufnahme von Ergänzungen und Hinweisen zu den Fachthemen Stadtklima, Artenschutz und Grünordnung.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan.                                              

Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6010 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 19. August bis einschließlich 19. September 2022 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus. 

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen vor:

  • Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom März 2013 (Themenbereich: Hochwasserschutz
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Schreiben vom 5. März 2013 (Themenbereich: Hochwasserschutz)
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 27. März 2013 (Themenbereich: Belange der Grünflächen, Straßenbaumpflanzungen und Abfallwirtschaft)
  • Landeshauptstadt Dresden Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Schreiben vom 12. März 2013 (Themenbereich: Niederschlagswasserversickerung auf dem Grundstück, Verwendung von versickerungsfähigen Belägen bei Verkehrsflächen und Wasserrückhaltung über Dachbegrünung)
  • Landeshauptstadt Dresden, Brand- und Katastrophenschutzamt, Schreiben vom 23. Februar 2013 (Themenbereich: Boden- und Kampfmittelbelastung)
  • Landeshauptstadt Dresden, Gesundheitsamt, Schreiben vom 4. März 2013 (Themenbereich: Lärmbelastung und Altlasten)
  • Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 19. März 2021 (Themenbereich: vorbeugender Hochwasser- und Immissionsschutz)
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Schreiben vom 22. März 2021 (Themenbereich: vorbeugender Hochwasserschutz)
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 31. März 2021 (Themenbereiche: Grünflächen, Erhalt und Anpflanzung von Bäumen und Abfallwirtschaft)
  • Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Stadtentwässerung, Schreiben vom 10. März 2021 (Themenbereiche: Belange der Niederschlagswasserversickerung auf dem Grundstück, Verwendung von versickerungsfähigen Belägen bei Verkehrsflächen und Regenwasserrückhaltung und Regenwassermanagement)
  • Landeshauptstadt Dresden, Bauaufsichtsamt, Schreiben vom 23. Februar 2021 (Themenbereich: Dachbegrünung und Vogelschutz)                                  
  • Bund für Umwelt- und Naturschutz, Regionalgruppe Dresden, Schreiben vom 9. April 2021 (Themenbereich: Stadtklima, Entwicklung von Natur und Landschaft, Artenschutz, Grünordnung, Dachbegrünung, Flächenversiegelung u. Immissionsschutz)
  • Industrie- und Handelskammer Dresden, Schreiben vom 31. März 2021 (Themenbereich: Immissionsschutz)
  • Landeshauptstadt Dresden, Stadtbezirksamt Altstadt, Schreiben vom 31. März 2021 (Themenfeld: Einsatz von nachhaltigen Baustoffen)
  • Landeshauptstadt Dresden, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Schreiben vom 31. Mai 2021 (Themenbereich: Gestaltung von Freiflächen und Spielplätzen) 

Folgende umweltbezogene Belange wurden seitens der Öffentlichkeit benannt:

  • Grünordnung; Schaffung von Grün- und Erholungsflächen, Anpflanzungen von Bäumen und Dachbegrünungen, Klarstellung von öffentlichen und privaten Nutzungen von Grünflächen
  • Grundwasserschutz; Störung Grundwasserspiegel und Grundwasserströmungen im Gebiet, Stauwirkung und Anhebung des Grundwasserspiegels durch bauliche Eingriffe im Bodenbereich,
  • Hochwasser; Gefahr der Flutung durch Hochwasser, Verringerung der Flächenversiegelung und Erhöhung des Versickerungsanteils und Regenwasserbewirtschaftung)
  • Immissionsschutz; Lärmbelastung durch angrenzende Gewerbenutzungen, Verkehrslärm und Vorkehrungen zum Lärmschutz, Lärmminderung durch umweltfreundliche Mobilität 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Artenschutzrechtliche Betrachtung – Spezielle Artenschutzprüfung (SAP), Sachverständigenbüro Hahn, Fachgutachten im Bereich Natur- und Artenschutz, 8. Mai 2012 bis Juli 2015Kurzbericht zur Aktualisierung der naturschutzfachlichen Untersuchungen, Sachverständigenbüro Hahn, Fachgutachten im Bereich Natur- und Artenschutz, Sachstand vom Juni 2020 
  • cdf Schallschutz (2021): Schallimmissionsprognose der Gewerbelärmvorbelastung, Bericht Nr. 21-4565/01, Stand 25. November 2021cdf Schallschutz (2021): Schallimmissionsprognose der Verkehrslärmbelastung, Bericht Nr. 21-4565/02, Stand 25. November 2021
  • cdf Schallschutz (2021): Schallschutz, Bericht Nr. 21-4565/03, Stand 25. November 2021
  • Grünordnungsplan, GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH, 8. Juli 2020
  • Baumbeurteilung, GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH, 1. Februar 2019
  • cdf Schallschutz (2020): Schallimmissionsprognose der Gewerbelärmvorbelastung, Berichte Nr. 19-3989/01, 19-3989/02, 19-3989/03 und 19-3989/04, Stand 8. Juni 2020
  • Staubemissions- und -Immissionsprognose, 29. Juli 2019
  • Schnittstellenprüfung/Defizitanalyse zu den Themenfeldern Geotechnik, Altlasten und Entsorgungsmanagement, BGD ECOSAX GmbH, 25. März 2019
  • Konzept abwehrender Brandschutz, 19. Juni 2020, GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH 

Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.  

Während der erneuten öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und in die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zusenden oder während der oben aufgeführten Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.                                                                     

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 26.07.2022

in Vertretung
Annekatrin Klepsch
Zweite Bürgermeisterin

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6010 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 347, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden

Stadtplanungsamt

Abteilung Stadtplanung Innenstadt

Herr Dr. Jarad

Freiberger Straße 39
01067 Dresden

Telefon 0351-4883482
E-Mail mjarad@dresden.de

 

Informationen

Übersicht
  • Kontaktperson
  • Dokumente

Status

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.08.2022 bis 19.09.2022
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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