Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 79.5 Dresden-Altstadt II Nr. 1 Johannstadt Nord, Fiedlerstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.05.2022 bis 01.07.2022
  • Stellungnahmen 27 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 1. April 2020 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V3136/19 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79.5, Dresden-Altstadt II Nr. 1, Johannstadt Nord, Fiedlerstraße beschlossen und nach § 13 BauGB ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 27. April 2022 mit Beschluss-Nr. V1370/22 beschlossen und in Anwendung von § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen. Gleichzeitig hat der Ausschuss den Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss folgendes beschlossen:

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, den Hubschrauberlandeplatz im nördlichen Bereich - möglichst weit entfernt von Wohnbebauung - anzuordnen und sich für die dafür notwendigen Zustimmungen bei den entsprechenden Gemeinden einzusetzen.
  • Bis zum Satzungsbeschluss zu prüfen, in welchem Umfang Photovoltaikanlagen auf dem Dach und an der Fassade angeordnet werden können, ohne die Genehmigungsfähigkeit des Hubschrauberlandesplatzes zu gefährden und eine entsprechende Festsetzung zu treffen.
  • Wenigstens 10 großkronige Bäume sind unter 10.2 verbindlich zur Neupflanzung festzusetzen.
  • Im Rahmen des städtebaulichen Vertrages ist ein wettbewerbliches Verfahren einzuordnen, bei dem zwingend die Gliederung des Gebäudes und Gestaltung der Fassade Prüfbestandteile sind.
  • Sofern eine Realisierung in verschiedenen Bauabschnitten vorgesehen ist, ist eine angemessene Interimsgestaltung des Vorplatzes im Bereich Fetscherstraße/Blasewitzer Straße im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zu sichern.

Mit der beabsichtigten Änderung des o. g. Bebauungsplanes werden die Grundzüge der bestehenden Planung nicht berührt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung (§ 2 Absatz 4 BauGB), von dem Umweltbericht (§ 2 a BauGB) und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird.

Der Bebauungsplan hat als Zielsetzung, die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau einer Klinik auf der derzeit brachliegenden Fläche zwischen Blasewitzer Straße und Fiedlerstraße westlich der Fetscherstraße zu schaffen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 500 im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79.5 liegt mit seiner Begründung vom 30. Mai bis einschließlich 01. Juli 2022 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Akustik Bureau Dresden Ingenieurgesellschaft mbH
    Schalltechnisches Gutachten ABD 42947‐01/20 zum Bebauungsplan Nr. 79.5, Dresden, März 2020
  • HDC Heliport Design Carloff GmbH
    Luftrechtliche Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines erhöhten Hubschrauber‐Sonderlandeplatzes für die Sana Immobilien Service GmbH ‐ Neubau Herzzentrum Dresden, Essen, August 2020

Die Gutachten können während folgender Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4359 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 11. Mai 2022

gez. Dirk Hilbert

Dirk Hilbert
Der Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 79.5 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 349, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Herr Samuelsson

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4338
Telefon:  0351-488 3466
Fax: 0351-488 3213
E-Mail: NSamuelsson@dresden.de

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