Raumordnungs-/Bauleitplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung Nr. 447 Dresden-Wilschdorf Nr. 3 Am Sportplatz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.04.2022 bis 27.05.2022
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 30. März 2022 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1170/21 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung Nr. 447, Dresden-Wilschdorf Nr. 3, Am Sportplatz nach § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder des Landesrechts unterliegen, nicht begründet. Ebenso wird kein Schutzgut i. S. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie beeinträchtigt.

Der bestehende Bebauungszusammenhang soll mit dem Mittel der Ergänzungssatzung baulich gefasst und angemessen und maßvoll ergänzt werden. Ziel ist eine harmonische Abrundung der vorhandenen Bebauung.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung Nr. 447, Dresden-Wilschdorf Nr. 3, Am Sportplatz wird begrenzt

im Norden durch das Flurstück 914,

im Osten durch die östliche Grenze (Böschungskante) auf dem Flurstück 913 und durch die östliche Grenze (Böschungskante) auf dem Flurstück 358/d der Gemarkung Wilschdorf

im Süden durch das Flurstück 357/d und

im Westen durch das Flurstück 357/i der Gemarkung Wilschdorf.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 913 und 358/d der Gemarkung Wilschdorf.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Entwurf der Ergänzungssatzung.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 30. März 2022 mit Beschluss Nr. V1170/21 den Entwurf der o. g. Ergänzungssatzung nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Mit der Ergänzungssatzung soll das Gebiet Dresden-Wilschdorf, Am Sportplatz städtebaulich maßvoll ergänzt werden.

Hingewiesen wird darauf, dass - außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs – für das Flurstücke 357/d der Gemarkung Wilschdorf und den Flurstücken 841/2, 841/8, 841/f, 841/l und 841/m der Gemarkung Loschwitz Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt sind.

Ausgleichsmaßnahme 1 ist die Pflanzung einer Landschaftshecke, inklusive eines Wildverbisszaunes auf dem Flurstück 357/d. Die Maßnahme umfasst die Pflanzung von circa 440 m² Hecke (75 m lfd. m), den Aufbau und Rückbau des Wildverbisszaunes, sowie die Entwicklungspflege und den Pflegerückschnitt der Hecke (25 Jahre).

Die Ausgleichsmaßnahme 2 ist der Rückbau der „Liegehallen“ im Amselgrund Loschwitz, auf den Flurstücken 841/2, 841/8, 841/f, 841/l und 841/m. Die Maßnahme umfasst den Abbruch, die Entsiegelung und Müllberäumung, sowie die Bodenlockerung.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 447 liegt mit seiner Begründung vom 25. April bis einschließlich 27. Mai 2022 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf der Ergänzungssatzung zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4402 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.  

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 06.04.2022

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Entwurfes der Ergänzungssatzung Nr. 447 im Stadtbezirksamt Klotzsche, 1. Obergeschoss, Zimmer 210, Kieler Straße 52, 01109 Dresden während o. g. Sprechzeiten aus.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Frau Simmich

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4402
Telefon:  0351-4883547

 

 

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