Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 389 A-2.1 Dresden-Altstadt I Nr. 52 Stadtquartier am Blüherpark West St. Petersburger Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.03.2022 bis 14.04.2022
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2022 mit Beschluss zu V1264/21 die Teilung des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 389 A-2, Dresden-Altstadt I Nr. 45, Stadtquartier am Blüherpark West, Nordteil, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 2. Februar 2022 in seiner Sitzung mit Beschluss zu V1265/21 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 389 A-2.1, Dresden-Altstadt I Nr. 52, Stadtquartier am Blüherpark West, St. Petersburger Straße, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss Folgendes beschlossen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Festsetzung der Geschossigkeit zu ändern.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erschließung des Baugebietes direkt über die

St. Petersburger Straße auszuschließen. Die Einordnung der Tiefgaragenzufahrt an der

Westseite ist zu streichen.

Es wird folgende Festsetzung ergänzt: „Die Sicherung einer Durchwegung für den Rad- und

Fußverkehr in Form eines Gehrechtes zugunsten der Allgemeinheit in Ost-West-Richtung an

der Stelle etwa Südseite des nördlichen Innenhofes, etwa in Höhe der Planstraße 02 queren

zu können."

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Festsetzungen zur Begrünung zu qualifizieren:

• Die Substratschichten sind auf allen Dächern auf mindestens 25 cm zu erhöhen.

• Die Substratschichten auf den Tiefgaragendecken bzw. in den Innenhöfen sowie der

 Unterbauten privaten Verkehrsfläche St. Petersburger Str. ist auf 95 cm zu erhöhen, wie auch im Wohnungsbau in vergleichbarer Konstellation üblich.

Die Begrünung der Innenhöfe ist zu verdichten. Die Strauchflächen sind zu vergrößern und

die Anpflanzung von geeigneten Bäumen festzusetzen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Aufgabenstellung des Architekturwettbewerbs die Gestaltung der Baukörper zu qualifizieren und der Kreativität der Planer

Raum zu geben. Dabei soll folgender Punkt berücksichtigt werden:

• Alternativ zu einem Flachdach sollen analog zur Umgebung in der Altstadt gegenüber

oder auch an der Grunaer Straße Sattel- oder Walmdächer im Bebauungsplan ermöglicht

bzw. nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf geeignete Weise, etwa durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder durch Aufgabenstellung für einen eventuellen Architekturwettbewerb, die Gestaltung der Baukörper zu qualifizieren und der Kreativität der Planer Raum zu geben.

Dabei soll folgender Punkt berücksichtigt werden:

• Für die Fassaden ist eine dem Standort gegenüber dem Rathaus und einer breiten durch

Durchgangsverkehr geprägten Straße als auch durch einem belebten Innenstadtraum

gekennzeichneten Ort und zukünftig noch mehr bewohnten Stadtteil entsprechend repräsentative und dauerhaft architektonisch attraktive Lösung zu planen und auszuführen.

Die Fassaden sind horizontal und vertikal zu gliedern. Die Anordnung vertikaler Fenster und Fensterfelder kann dabei unterstützen, breiten Baukörpern mehr Höhe zu verleihen. Insgesamt ist notwendig, durch geeignete Festsetzung, vertragliche Vereinbarung oder Wettbewerb die Fassadengestaltung hinsichtlich Gliederung der Baukörper, Gliederung der Fassadenfelder, Anordnung und Form der Fenster, Materialien und Farben verantwortlich vorzudenken.

• Sofern ein Gestaltungs- oder Architekturwettbewerb stattfindet oder in der weiteren

Planung ist, ist die Empfehlung der Gestaltungskommission zur vorliegenden Planung zu

beachten:

Die Gestaltungskommission gibt folgende Empfehlungen und Hinweise:

Die Unterlagen sollen die Volumenverhältnisse, die Grundlage des Übertrags in den

Bebauungsplan sind; aufzeigen. Die dargestellten Einschnitte (Gebäudefugen) sollen neben den Höhenbezügen zur Bebauung der näheren Umgebung und der Innenstadt nur schematische Möglichkeiten einer plastischen Differenzierung der Baumassen vermitteln. Das geplante Wettbewerbsverfahren muss weitergreifen als ein reiner Fassadenwettbewerb. Die Möglichkeiten der Qualifizierung von Volumetrie und Gliederung, auch im Sinn von Fugen Im Gebäudevolumen, sind sorgfältig zu ermitteln.

Neben einer angemessenen Einordnung und Differenzierung der Baumassen an dem zentralen Standort im Stadtzentrum wird der Ansatz begrüßt, auch dem neuen Gebäudekomplex eine gestalterische Verortung durch Bezüge zum ehemaligen Standtort des Kombinates Robotron zu geben. Dies stellt auch Bezüge zur Gegenwart mit Dresden als bis heute bedeutenden Standort der Halbleiterentwicklung und Produktion für Mikroelektronik her. In diesem Zusammenhang kann die Aufgabenstellung ggf. die gestalterische Übernahme des plastischen Frieses In der Fassade des Bestandsgebäudes enthalten. Somit kann die Identifikation des Neubaus mit dem Standort gestärkt werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge des weiteren Bebauungsplanverfahrens

mit dem derzeitigen Eigentümer und dem Planungsbegünstigten eine Bergung des Zierfrieses aus dem abzutragenden Bestandsgebäude im Planungsumgriff und eine gestalterische Integration des Frieses in die neue Fassade verbindlich zu vereinbaren und dem Stadtrat über den Abschluss der Verhandlungen zu berichten.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren Planungsprozess dafür Sorge zu tragen, dass die Belange des Denkmalschutzes hinsichtlich des geschützten Glasbrunnenplatzes mit seiner baulichen Gestaltung und Grünanlage gewahrt werden. Dazu ist Einvernehmen mit der Denkmalpflege herzustellen. Vorsorgend ist die bauliche Begrenzung des in den geschützten Raum auskragenden Hochhausteils von roter Linie (Baukante) in blaue Linie (Baugrenze) zu ändern, um im Fall von denkmalpflegerischen Konflikten mit einem einfachen

Verzicht auf die Ausnutzung der maximalen Baugrenzen genehmigungsfähig bauen zu können, sofern nicht sowieso aus den genannten Gründen eine Überbaubarkeit des denkmalgeschützten Außenbereiches ausgeschlossen werden muss.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die naturnahe Offenlegung des Kaitzbaches zu   

prüfen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Anlage der Planstraße als verkehrsberuhigten Bereich zu realisieren.

Fahrradabstellanlagen sind im Bereich von Einzelhandelsflächen zugangsnah anzuordnen.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 389 A durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen.

Der Bebauungsplan hat die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung, Entwicklung eines neuen innenstadtnahen Geschäfts-, Büro-, Verwaltungs- und Beherbergungsgebäudes mit kleinteiligem Handel und einer möglichen untergeordneten Wohnnutzung, zum Ziel.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 389 A-2.1 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 14. März bis einschließlich 14. April 2022 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Entwurf des B-Plans Nr. 389 A (bezogen auf den Teilbereich 389 A-2.1) liegen vor:

-      GB 7 Umweltamt – Niederschlagswasser, Begrünung, Artenschutz

-      GB 7 Klimaschutzstab – Energiekonzept, Grünfläche

-      GB 7 Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft – Grünfläche, Baumbestand

-      Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. – Baumbestand, fehlende Gutachten

-      Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge – Landschaftsbild, Gewässer

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Landschaft, Boden, Fläche, Wasser, Klima), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 389, MEP Plan GmbH – Gesellschaft für Naturschutz, Forst- und Umweltplanung mbH, 2015
  • Faunistische Erhebung und Worst-Case-Betrachtung, Umweltamt, Juni 2021
  • Grünordnungsplan und Bilanzierung nach Gehölzschutzsatzung, Prugger Landschaftsarchitekten, September 2021, aktualsiert Februar 2022
  • Erschließungskonzept, ikd Ingenieur-Consult GmbH, Februar 2022

Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten:

Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung

im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4338 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.  Es wird um eine Voranmeldung bei der zuständigen Bearbeiterin, Frau Beyrodt, telefonisch unter 4 88 36 56 oder per E-Mail: kbeyrodt@dresden.de, gebeten.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der vorgenannten Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4338 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Es wird um eine Voranmeldung bei der zuständigen Bearbeiterin, Frau Beyrodt, telefonisch unter 4 88 36 56 oder per E-Mail: kbeyrodt@dresden.de, gebeten.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 24.02.2022

i.V. Detlef Sittel

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes

Nr. 389 A-2.1 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 349, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Frau Beyrodt

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4338
Telefon:  0351-4883556
Fax: 0351-4883213
E-Mail KBeyrodt@dresden.de

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