Raumordnungs-/Bauleitplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

VB Nr. 6052 Dresden-Altstadt I NetWorkHub Wiener Platz West Bürohaus/Fernbusterminal/Fahrradparkhaus

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2022 bis 04.04.2022
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2022 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1293/21 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6052, Dresden-Altstadt I, NetWorkHub Wiener Platz West, Bürohaus/Fernbusterminal/Fahrradparkhaus, beschlossen. 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt. 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2022 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1293/21 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6052, Dresden-Altstadt I, NetWorkHub Wiener Platz West, Bürohaus/Fernbusterminal/Fahrradparkhaus, beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat nach § 3 Absatz 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 25. Mai 2021 bis einschließlich 25. Juni 2021 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, öffentlich ausgelegen. Im Amtsblatt Nr. 19/2021 erfolgte die entsprechende Bekanntmachung. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 2. Februar 2022 mit Beschluss zu V1293/21 den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, die Fläche an der Ostseite des Fernbusterminals ohne Borde zu gestalten, um die gemeinsame Nutzung und die städtebauliche Qualität hervorzuheben. Dazu ist eine geeignete verkehrsrechtliche Regelung zu prüfen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 3. November 2021 mit Beschluss zu V0998/21 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, den laut Rechtsplan als Fußgängerbereich definierten Weg südlich der ehemaligen Bahndirektion (Wiener Straße 5 b) im Sinn einer direkten und durchgängigen Ost-West-Radverbindung auch für eine Nutzung durch den Radverkehr vorzusehen.

Es ist zu prüfen, ob die derzeit südöstlich der Haltestelle „Hauptbahnhof Nord“ befindliche Ampelquerung der St. Petersburger Straße auf die Höhe der Wiener Straße (etwa 40 Meter südlich) verlegt werden kann, um insbesondere für den Fuß- und Radverkehr eine direkte Ost-West-Querung in Richtung Wiener Platz/neues Fernbusterminal/Fahrradparkhaus zu ermöglichen. Es ist zu prüfen, ob die nördlich der Sidonienstraße vorgesehene Baumreihe auf den Bereich bis vor das Hochhaus Mosczinskystraße 10 ausgedehnt werden kann. Eben-falls ist zu prüfen, ob an der Kreuzung Sidonienstraße/St. Petersburger Straße auch auf der Südseite eine Querung bzw. eine Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger vorgesehen werden kann.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Errichtung eines Bürohauses, Fernbusterminals und Fahrradparkhauses zum Gegenstand.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Bebauungsplan hat die Neuordnung und Entwicklung des in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof gelegenen brachliegenden Gebietes als Standort von Einzelhandel, Büro- und Verwaltungsnutzungen, Gastronomie, Beherbergung sowie ggf. Wohnen zum Ziel.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6052 wird begrenzt:

im Norden

durch den Gleisbereich der Dresdner Verkehrsbetriebe AG und hier durch die südliche Grenze der Flurstücke 2970/4, 2974/7, 2976/6 und 2978/6 der Gemarkung Dresden-Altstadt I

im Osten 

durch den Wiener Platz und hier durch die nach Süden bis zum Hauptbahnhofsgebäude verlängerte Bauflucht der Westfassade des Gebäudes Wiener Platz 8 (westliche Grenze des Flurstückes 2961/6), 

im Süden

durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG, 

im Westen

durch den Betriebshof der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH und hier durch die östliche Grenze des  Flurstückes 2987/4 sowie

im Nordwesten

durch die Auffahrt zur Brücke Budapester Straße und hier durch die nördliche Grenze des Flurstückes 2984/10, die südwestliche Grenze des Flurstückes 2975/13 und die nordöstliche Grenze der Flurstücke 2989/2, 2989/6, 2986/8, 2986/9 und 2989/10 der Gemarkung Dresden-Altstadt I.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6052 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 4. März bis einschließlich 4. April 2022 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Knerer und Lang Architekten GmbH, NetWorkHub Dresden - Gebäudeplanung Vorplanung, 24. September 2021 Akustik Bureau Dresden Ingenieurgesellschaft mbH, Schalltechnisches Gutachten ABD 42699‐01/19, Dresden, Februar 2019

  • mgp gille+partner GbR, NetWorkHub Dresden - Verkehrserschließung Voruntersuchung, 24. September 2021 

  • IPROconsult GmbH, Medienerschließung, Vorplanung Dresden, 30. September 2021

  • S&G Development GmbH/Knerer und Lang Architekten GmbH NetWorkHub - Prüfung des Silhouettenschutzes Leipzig/Dresden, 4. Februar 2021

  • Intergeo Ingenieurgesellschaft mbH, Baugrundgutachten, Radeberg, 22. Juni 2004

  • Umweltbüro GmbH Vogtland, Geotechnische Erkundung, 30. Oktober 2020
  • Sachverständigenbüro Hahn, Artenschutzfachliche Untersuchungen, Abschlussbericht Dresden, Juni 2021

  • Graner Ingenieure GmbH, Lärmtechnisches Gutachten, Leipzig, 30. September 2021 

Die Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. Es wird um eine Voranmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herrn Korntheuer, telefonisch unter 4 88 32 68 oder per E-Mail: mkorntheu-er@dresden.de, gebeten. Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Es wird um eine Voranmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herrn Korntheuer, telefonisch unter 4 88 32 68 oder per E-Mail: mkorntheuer@dresden.de, gebeten.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden,17.02.2022

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6052 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 349, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Herr Korntheuer

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4365
Telefon:  0351-4883268
 

 

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