Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 123.6 Dresden-Altstadt I Nr. 15 Prager Straße Süd/Wiener Platz – Wiener Platz Ost

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.02.2022 bis 29.03.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Die öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 123.6, Dresdner Amtsblatt Nr. 49/2021 vom 9. Dezember 2021, Seiten 13 – 14, wird für rechtsungültig erklärt, da die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nicht offengelegen haben. Maßgebend ist diese erneute öffentliche Bekanntmachung.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 28. November 2018 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V2638/18 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123.6, Dresden-Altstadt I Nr. 15, Prager Straße Süd/Wiener Platz – Wiener Platz Ost, beschlossen.

Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und ist eine Maßnahme der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde am 17. Dezember 2018 der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vorgestellt und erörtert und hat in der Fassung vom November 2018 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 10. Dezember 2018 bis einschließlich 18. Januar 2019 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 3. November 2021 mit Beschluss zu V0998/21 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, den laut Rechtsplan als Fußgängerbereich definierten Weg südlich der ehemaligen Bahndirektion (Wiener Straße 5 b) im Sinn einer direkten und durchgängigen Ost-West-Radverbindung auch für eine Nutzung durch den Radverkehr vorzusehen.

Es ist zu prüfen, ob die derzeit südöstlich der Haltestelle „Hauptbahnhof Nord“ befindliche Ampelquerung der St. Petersburger Straße auf die Höhe der Wiener Straße (etwa 40 Meter südlich) verlegt werden kann, um insbesondere für den Fuß- und Radverkehr eine direkte Ost-West-Querung in Richtung Wiener Platz/neues Fernbusterminal/Fahrradparkhaus zu ermöglichen. Es ist zu prüfen, ob die nördlich der Sidonienstraße vorgesehene Baumreihe auf den Bereich bis vor das Hochhaus Mosczinskystraße 10 ausgedehnt werden kann. Eben-falls ist zu prüfen, ob an der Kreuzung Sidonienstraße/St. Petersburger Straße auch auf der Südseite eine Querung bzw. eine Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger vorgesehen werden kann.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

Der Bebauungsplan hat die Neuordnung und Entwicklung des in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof gelegenen brachliegenden Gebietes als Standort von Einzelhandel, Büro- und Verwaltungsnutzungen, Gastronomie, Beherbergung sowie ggf. Wohnen zum Ziel.

Nördlich der Wiener Straße wurden Teile der Gleisanlagen der Straßenbahn mit in den Geltungsbereich aufgenommen, da der Querschnitt der Fahrbahn für die Erschließung des Plangebietes verändert werden muss. Nördlich der Sidonienstraße wurde das Flurstück 3293 der Gemarkung Dresden Altstadt I ebenfalls aufgenommen. Zur Entlastung der durch das Plangebiet verlaufenden Erschließungsstraße vom Radverkehr soll auf der Sidonienstraße eine zusätzliche Linksabbiegespur für den Radverkehr eingeordnet werden. Dies bedeutet, dass die Sidonienstraße im Bereich vor Einmündung in die St. Petersburger Straße verbreitert werden muss.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 123.6 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 18. Februar 2022 bis nunmehr einschließlich 29. März 2022 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, aus.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Akustik Bureau Dresden Ingenieurgesellschaft mbH, Schalltechnisches Gutachten ABD 42699‐01/19, Dresden, Februar 2019
  • ChiroPlan Büro für Fledermauskunde, Sachstandsbericht zur artenschutzrechtlichen Untersuchung des Plangebietes, Dresden, Oktober 2017
  • Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt, Abt. Verkehrsentwicklungsplanung, • Verkehrsplanerische Untersuchung (VPU) auf Basis der Verkehrsprognose Dresden 2030 • für den Bereich Wiener Platz, St. Petersburger Straße, Sidonienstraße und Wiener Straße • Dresden, März 2018
  • SWK Verkehrsplanung GmbH & Co. KG, Erschließungskonzept (Verkehr und Medien), Radebeul, Mai 2019

Die Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. Es wird um eine Voranmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herrn Korntheuer, telefonisch unter 4 88 32 68 oder per E-Mail: mkorntheuer@dresden.de, gebeten. Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4365 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Es wird um eine Voranmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herrn Korntheuer, telefonisch unter 4 88 32 68 oder per E-Mail: mkorntheuer@dresden.de, gebeten. Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 24.02.2022 

i.V. Detlef Sittel

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 123.6 im Stadtbezirksamt Altstadt, 3. Obergeschoss, Zimmer 349, Theaterstraße 11, 01067 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Herr Korntheuer

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4365
Telefon:  0351-4883268
Fax: 0351-4883213
E-Mail:  mkorntheuer@dresden.de

 

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.