Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6042 Dresden-Strehlen Wohnbebauung Hermannstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.11.2021 bis 07.01.2022
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 6. November 2019 nach § 2 Absatz 1 i. V. m. § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V3079/19 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6042, Dresden-Strehlen, Wohnbebauung Hermannstraße, beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und ist eine Maßnahme der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.

Im beschleunigten Verfahren zum Bebauungsplan wurde in Anwendung von § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. Sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB stattfindet, ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und sich auch innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Im Amtsblatt 30-31/2020 erfolgte die entsprechende Bekanntmachung. Die Unterlagen haben nach § 13 a Absatz 3 Nr. 2 BauGB vom 10. August bis einschließlich 25. September 2020 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammon-straße 70, 01067 Dresden, öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 3. November 2021 mit Beschluss zu V1065/21 den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat u. a. folgende Ziele:

  • Revitalisierung einer ehemaligen Gewerbefläche und ihre Entwicklung zu einem attraktiven Wohnstandort,
  • Errichtung einer familienfreundlichen Wohnanlage mit zehn Mehrfamilienhäusern in durchgrünter offener Bauweise,
  • Herstellung von gefördertem mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum,
  • öffentliche Durchwegung/Vernetzung des Gebietes für den Fuß- und Radverkehr,
  • Berücksichtigung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2030

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6042 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 29. November 2021 bis einschließlich 7. Januar 2022 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag      9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Ab 1. Januar 2022 gelten folgende neue Öffnungszeiten für den Ausstellungsraum des Stadtmodells: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Sachverständigenbüro Hahn
    Spezielle Artenschutzprüfung (SAP) zum VB-Plan Nr. 6042 Wohnbebauung Hermannstraße, Dresden, Juni 2019
  • Akustik Bureau Dresden Ingenieurgesellschaft mbH
    Schallimmissionsprognose - Bericht ABD 43172-01/20
    Dresden, Juli 2020
  • Büro für Geotechnik Nasdal & Neumann PartGmbB
    Geotechnisches Gutachten zur Voruntersuchung des Baugrundes und zur hydrogeologischen Erkundung der Sickerfähigkeit - Bericht Nr. 0020Z20
    Dresden, Februar 2020
  • Büro für Geotechnik Nasdal & Neumann PartGmbB
    Geotechnisches Gutachten zur Untersuchung des Baugrundes und zur hydrogeologischen
    Erkundung der Sickerfähigkeit der Böden - Bericht Nr. 0250B21
    Dresden, Mai 2021

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. Es wird um eine Voranmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herrn Breitbach, telefonisch unter 4 88 32 77 oder per E-Mail: tbreitbach@dresden.de, gebeten.

Ab 1. Januar 2022 gelten folgende neue Sprechzeiten:

Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu nehmen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Stellungnahmen an das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Es wird um eine Voranmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter gebeten.

Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 15.11.2021

Dirk Hilbert

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6042 im Ortsamt Prohlis, 3. Obergeschoss, Zimmer 312, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Breitbach

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4302
Telefon:  0351-4883277
Fax: 0351-4883456
E-Mail:  TBreitbach@Dresden.DE

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