Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3066 Dresden-Nickern Nr. 5 Neuer Kaufpark Nickern

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.10.2021 bis 29.11.2021
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 31. März 2021 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zu V0827/21 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3066, Dresden-Nickern Nr. 5, Neuer Kaufpark Nickern, beschlossen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 29. September 2021 mit Beschluss zu V1081/21 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, von der frühzeitigen Beteiligung abzusehen. Gleichzeitig hat der Ausschuss den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Ausschuss hat des Weiteren beschlossen, zusätzlich zu prüfen, wie weit der Einschlag von Großgehölzen und die Beseitigung von Grünflächen minimiert werden können. Die dargestellte Bauart (Holz-Hybrid-Bauweise) ist im städtebaulichen Vertrag verbindlich zu vereinbaren. Die Gestaltung der langen Fassaden der flachen bebauten Bereiche entlang der Dohnaer Straße und der Tschirnhausstraße ist planerisch gestalterisch zu untersetzen. Verkaufsflächen für Waffen und Munition werden im Rahmen des Satzungsbeschlusses nicht zugelassen. 

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit kann abgesehen werden, da die Unterrichtung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt ist. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist daher nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB entfallen. Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen.

Der Bebauungsplan hat die Errichtung eines großflächigen Einkaufszentrums zum Ziel.

Abweichend zum Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich für den Entwurf zum Bebauungsplan um eine Fläche von 1.145 m² im südöstlichen Bereich erweitert. Eine Teilfläche der Erweiterung ist als Fläche zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und als Standort für einen Mast einer Hochspannungsleitung vorgesehen.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1: 1000.

Hingewiesen wird darauf, dass außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereiches Zuordnungsfestsetzungen nach § 9 Abs. 1a BauGB erfolgt sind:

Ersatzmaßnahme 1 - Offenlegung und naturnahe Umgestaltung des Koitschgrabens beidseitig der Dohnaer Straße im Bereich Spitzwegstraße auf den Flurstücken 33/2, 33/3, 249/5 sowie Teilen der Flurstücke 24/4, 25, 28, 29/1, 29/2, 32/5, 33/1, 34/2, 34/4, 204/3, 248/5, 249/4, 257/14 und 894/2 in der Gemarkung Leubnitz-Neuostra sowie auf Teilen der Flurstücke 393/2 und 902 der Gemarkung Strehlen 

Ersatzmaßnahme 2 - Entwicklung und Pflege von anteilig 5.200 m² Auwiese am Lockwitzbachufer auf den Flurstücken 282, 283 sowie Teilen der Flurstücke 120/2, 123/a und 127 der Gemarkung Kleinzschachwitz.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3066 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 29. Oktober bis eischließlich 29. November 2021 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen. 

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden.

Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar. 

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen in Form folgender Untersuchungen und Gutachten vor:

  • Baugrundbüro Dr. Fraundorf, Geotechnisches und abfalltechnisches Gutachten, 25. Mai 2021
  • Ingenieurbüro Jung, Erschließungskonzept Entwässerung, 26. Juli 2021
  • Lärmkontor GmbH, Schalltechnische Untersuchung, 15. Juli 2021
  • Landschaftsökologie Moritz, Artenschutzrechtliche Prüfung, 01. Juni 2021
  • Schlothauer & Wauer, Verkehrstechnisches Gutachten, 30. Juni 2021. 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen zu folgenden Umweltbelangen verfügbar:

Tiere

  • Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro Landschaftsökologie Moritz, 1. Juni 2021 Themen: Prüfung der Belange des Artenschut­zes, insbesondere in Bezug auf Vögel und Fle­dermäuse
  • Stellungnahme Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft, 4. August 2021 Themen: Maßnahmen zum Schutz geschützter  Arten, Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag                                                               

Pflanzen

  • Stellungnahme Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft, 4. August 2021 Themen: Berücksichtigung des Straßenbegleitgrüns in der Darstellung und Festsetzung, Prüfung von Eingriffen in das Stadtgrün, Maßnahmen zur Begrünung von Flächen

Fläche

  • Geotechnisches und abfalltechnisches Gutachten, Baugrundbüro Dr. Fraundorf, 25. Mai 2021 Themen: Begutachtung des Baugrundes und der Altlasten sowie abfall- und verwertungstechnische Beurteilung der anfallenden Aushubmassen 
  • Erschließungskonzept Entwässerung, Ingenieurbüro Jung, 26. Juli 2021 Themen: Begutachtung der Entwässerung unter Würdigung der Baugrundverhältnisse, bezogen auf Regenwasser und Schmutzwasser, Fernwärme, Trinkwasser

Boden

  • Geotechnisches und abfalltechnisches Gutachten, Baugrundbüro Dr. Fraundorf, 25. Mai 2021 Themen: Begutachtung des Baugrundes und der Altlasten sowie abfall- und verwertungstechnische Beurteilung der anfallenden Aushubmassen 
  • Erschließungskonzept Entwässerung, Ingenieurbüro Jung, 26. Juli 2021 Themen: Begutachtung der Entwässerung unter Würdigung der Baugrundverhältnisse, bezogen auf Regenwasser und Schmutzwasser, Fernwärme, Trinkwasser 
  • Stellungnahme Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft, 4. August 2021 Themen: Umgang mit Altlasten, Wechselwirkungen einer Versickerung von Niederschlagswasser und Schadstoffmobilisierung, Anforderungen zum Radonschutz 

Wasser

  • Geotechnisches und abfalltechnisches Gutachten, Baugrundbüro Dr. Fraundorf vom 25. Mai 2021 Themen: Begutachtung des Baugrundes und der Altlasten sowie abfall- und verwertungstechnische Beurteilung der anfallenden Aushubmassen 
  • Erschließungskonzept Entwässerung, Ingenieurbüro Jung vom 26. Juli 2021 Themen: Begutachtung der Entwässerung unter Würdigung der Baugrundverhältnisse, bezogen auf Regenwasser und Schmutzwasser, Fernwärme, Trinkwasser 
  • Stellungnahme Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft, 4. August 2021 Themen: Anforderungen an die Versickerung von Niederschlagswasser 

Klima

  • Stellungnahme Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft, 4. August 2021 Themen: Darstellung der und Auswirkungen auf die klimatische(n) Situation, Maßnahmen zur Klimawandelanpassung und zum Klimaschutz, Zuordnung von Ausgleichsflächen- und maßnahmen außerhalb des Plangebietes

Wirkungsgefüge zwischen den vorstehenden Umweltbelangen sowie Auswirkungen auf die Landschaft und die biologische Vielfalt

  • Stellungnahme Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft, 4. August 2021 Themen: Berücksichtigung des Landschaftsplanes hinsichtlich des Erhaltes und der Entwicklung des Grünverbundes Dohnaer Straße sowie weiterer bepflanzter Flächen 

Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

  • Verkehrstechnisches Gutachten, Schlothauer & Wauer vom 30. Juni 2021 Themen: Analyse derzeitige Verkehrssituation, der Verkehrsprognose und Ermittlung der Leistungsfähigkeitsberechnung 
  • Schalltechnische Untersuchung, Lärmkontor GmbH, 15. Juli 2021 Themen: Untersuchung des bestehenden und planbedingt hinzutretenden Verkehrs- und Gewerbelärms im Hinblick auf auf die Bestandsnutzungen in der Umgebung zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb wie auch außerhalb des Bebauungsplangebietes 
  • Stellungnahme Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft, 4. August 2021 Themen: Umgang mit schädlichen Umwelteinwirkungen

Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern

  • Schalltechnische Untersuchung, Lärmkontor GmbH vom 15. Juli 2021 Themen: Untersuchung des bestehenden und planbedingt hinzutretenden Verkehrs- und Gewerbelärms im Hinblick auf auf die Bestandsnutzungen der Umgebung zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb wie auch außerhalb des Bebauungsplangebietes 
  • Geotechnisches und abfalltechnisches Gutachten, Baugrundbüro Dr. Fraundorf vom 25.Mai 2021 Themen: Begutachtung des Baugrundes und der Altlasten sowie abfall- und verwertungstechnische Beurteilung der anfallenden Aushubmassen 

Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

  • Stellungnahme Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft, 4. August 2021 Themen: Maßnahmen zur Umsetzung der städtischen Klimaschutzziele 

Des Weiteren liegt folgendes weiteres Gutachten vor:

  • Lademann & Partner, Verträglichkeitsgutachten zu den Auswirkungen eines Umstrukturierungsvorhabens, 25. Juni 2021 

Die umweltbezogenen Informationen, Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4309 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. Es wird um eine Voranmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herrn Hesse, Telefon (4 88 35 61) oder E-Mail (mhesse1@dresden.de), gebeten. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4309 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Es wird um eine Voranmeldung bei dem zuständigen Bearbeiter, Herrn Hesse, Telefon (4 88 35 61) oder E-Mail (mhesse1@dresden.de), gebeten. 

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). 

Dresden, 14.10.2021

Dirk Hilbert 

Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3066 im Stadtbezirksamt Prohlis, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.12, Prohliser Allee 6, 01239 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich. Etwaige Änderungen der Sprechzeiten werden im Internet unter www.dresden.de/erreichbar veröffentlicht.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Hesse

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4312
Telefon:  0351-4883561
Fax: 0351-4883456
E-Mail:  mhesse1@dresden.de

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