Startseite der Beteiligung
Dialog Landeshauptstadt Dresden Verkehr und Mobilität

Einwohnerversammlung zum Verkehrs- und Mobilitätskonzept für den Dresdner Fernsehturm

Verkehrsorganisation

Maßnahmenempfehlungen zur Verkehrsorganisation

  • Verkehrslenkung zu den Park - and Ride-Plätzen
  • Einrichtung eines Parkleitsystems mit Anzeige freier Parkplätze im Internet
  • Einrichtung eines Besucherleitsystems mit Anzeige freier Plätze für Restaurant und Besucherplattform im Internet
  • Steuerung der Besucherströme über zu buchende Zeitfenster
  • Verkauf von Online-Tickets
  • Kombinierte Tickets für Fernsehturm und ÖPNV
  • Kombination mit weiteren touristischen Angeboten
  • Verkehrsrechtliche Beschränkungen im Umfeld des Fernsehturms für Besucher

Wie beurteilen Sie die Empfehlungen zur Verkehrsorganisation? Haben Sie Hinweise oder alternative Lösungsvorschläge?  Bringen Sie hier Ihre Beiträge und Anmerkungen ein oder bewerten Sie bereits genannte Anregungen.

7 Beiträge

Sortieren nach:
Datum
Anzahl Kommentare
Anzahl Bewertungen

Vermeidung von Individualverkehr

In Anbetracht der Tatsache, dass in absehbarer Zeit und mit verfügbaren finanziellen Mitteln weder elbhangseitig (Wachwitzer Bergstraße, Staffelsteinstraße) noch über Bühlau – Quohren – Gönnsdorf belastbare Zufahrtsstraßen zum Fernsehturm entstehen werden, sollte nicht die Lenkung der Verkehrsströme sondern deren weitest gehende Vermeidung im Vordergrund der Betrachtungen stehen. Daher schlagen wir vor, eine Buslinie vom Stadtzentrum mit einigen ausgewählten Haltestellen (Hauptbahnhof, Altmarkt, Albertplatz… P & R Parkplatz) zum Fernsehturm einzurichten. Nur die Fahrkarten dieser Buslinie gelten als Eintrittskarten für den Turm. Besucher ohne eine entsprechende, nachweislich im Bus entwertete Fahrkarte erhalten keinen Zutritt zum Turm. Das sollte ebenfalls für Fußgänger und Radfahrer gelten, die den Turm besuchen. Sie müssten dann mindestens vom P&R-Parkplatz bis zum Turm mit diesem Bus fahren. Fahrkarten können auch über Internet verkauft werden, müssten aber ebenfalls im Bus entwertet werden, um in den Turm zu gelangen. Eine Sonderlösung sollte nur für Menschen mit Behinderungen gefunden werden, nicht für E-Autos. Neben der Tatsache, dass am Turm kein Kartenverkauf mehr nötig wäre, könnte man – mit entsprechenden elektronischen Verfahren – den Besucherstrom steuern und dafür sorgen, dass am Turm keine langen Warteschlangen für die Auffahrt entstehen. Weiterhin schlagen wir die Verlängerung der Linie 11 bis Weißig hinter das Gewerbegebiet (hinter Püschel GmbH) vor. Der P&R – Parkplatz sollte dann ebenfalls auf diesem Areal entstehen. Hier ist ausreichen Platz und der Verkehr aus Richtung Bautzen müsste nicht bis zur Rossendorfer Straße nach Bühlau hineingezogen werden. Bedenkenswert wäre auch der Bau eines größeren Parkhauses an dieser Stelle. Dieser P&R – Parkplatz wäre mit der dort endenden Linie 11 auch eine gute Lösung, um den ehemaligen P&R – Parkplatz am Ullersdorfer Platz zu ersetzen der vor Jahren durch den Neubau des Gymnasiums beseitigt wurde. Die finanziellen Mittel für diese Lösung sollten wesentlich geringer sein als der Ausbau der o.g. Zufahrtsstraßen und planungs- und ausführungstechnisch sollte diese Variante bis 2025 durchaus realisierbar sein.

Grünes Hochland

Nachvollziehbares Konzept zum Individualverkehr erforderlich

An der Bürgerbeteiligung nehmen wir aktiv teil und haben u.a. Nachfolgendes an den Oberbürgermeister als Anregungen und Hinweise eingereicht. Der Gesamttext ist zu finden unter http://www.gruenes-hochland.de „Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie der Individualverkehr tatsächlich und nicht nur auf dem Papier vermieden werden soll und ordnungsrechtlich auch durchgesetzt werden kann. In der Einwohnerversammlung wurde vom Abteilungsleiter des Stadtplanungsamtes Herrn Szuggat informiert, dass mit nichtamtlicher Beschilderung zum Parkraummanagement keine Grundlage für ordnungsrechtliches Handeln durch die Behörden gegeben sei. Wie aber wirksam verhindert werden soll, dass Individualreisende versuchen werden, ihren PKW möglichst in der Nähe des Fernsehturms abzustellen, blieb völlig unklar und kann für die betroffenen Einwohner im Wohngebiet nicht zufriedenstellend sein. Deshalb verlangen wir ein nachvollziehbares Konzept, wie der Individualverkehr für Besucher*innen des Fernsehturms tasächlich verhindert werden kann, ohne die Zugänglichkeit der Wohngebiete für die Anwohner*innen, ihre Besucher*innen und Kund*innen zu beeinträchtigen. Außerdem fordern wir die rechtzeitige öffentliche Beteiligung der Anwohner des Fernsehturmes zum Parkraummanagement, bevor irgendwelche weiteren Beschlüsse in Richtung Wiedereröffnung des Fernsehturms herbeigeführt werden.“

Ersatzbau für den am Bühlauer Gymnasium weggefallenen P+R-Platz sichern!

In das Verkehrskonzept zum Fernsehturm soll der Ersatzbau für den am Bühlauer Gymnasium weggefallenen Park- & Ride-Platz einbezogen werden. In dem am 19. Juni 2020 in der Einwohnerversammlung im Kulturpalast vorgestellten Verkehrs- und Mobilitätskonzept wird der Bereitstellung von ausreichend Parkplätzen für den Individualverkehr der Fernsehturmbesucher ein hoher Stellenwert eingeräumt. Das untersuchte Straßennetz schließt in Bühlau das Gebiet bis zur Grundstraße ausdrücklich ein (Folie 8 der Präsentation). Als Lösungsvorschlag ist der Bau des P+R-Platzes Rossendorfer Straße vorgesehen. Dieser Standort wird allerdings schon seit einigen Jahren als Ersatzbau für den am Bühlauer Gymnasium wegen der Schulerweiterung weggefallenen P+R-Platz geplant. Der unabhängig vom Fernsehturm bestehende Parkplatzbedarf für Pendler wird im Konzept offenbar nicht berücksichtigt. Die Notwendigkeit eines neuen P+R-Platzes wurde lange vor den Fernsehturmplänen anerkannt, so beispielsweise auf einer Einwohnerversammlung am 26.10.2017 im Gymnasium Bühlau. Der Stadtrat hat die Dringlichkeit mit Beschluss vom 26.09.2019 bestätigt. Als Anwohner an der Einmündung Kirschauer - / Neukircher Straße kann ich die Notwendigkeit eines neuen P+R-Platzes im Umfeld des Ullersdorfer Platzes auf Grund mehrerer Unfälle vor unserer Haustür bezeugen. Die zahlreich abgestellten PKW von Arbeitspendlern, Kunden und Patienten führen wochentags häufig zu Verkehrskonflikten. Vor allem große Lieferfahrzeuge, die das Küchenmöbelgeschäft Lohse an der Grundstraße, die Fa. John Fahrzeugbau oder die Kita in der Neukircher Straße 20 anfahren, kommen beim Abbiegen oder Wenden in der Wohngebietsstraße in Schwierigkeiten. Es wäre also ein Fehler, die seit mindestens 2014 durchgeführten Planungen des P+R-Platzes Sohlander Straße (Bebauungsplan Nr. 3000, Dresden-Bühlau Nr. 9 vom 17. Mai 2018) nicht in die Fernsehturmpläne einzubeziehen. Leider hat Herr Zahn vom Ingenieurbüro Spiekermann in seinem Vortrag am 19.06.2020 dazu nichts gesagt. Möglicherweise fiel eine Betrachtung dieser Frage dem Urteil des OVG Bautzen vom 27.02.2020 zum Opfer? Die festgestellte Rechtsunwirksamkeit der Satzung (laut Amtsblatt vom 02.07.2020) darf nicht dazu führen, das jahrelange Ringen um einen neuen P+R-Platz erfolglos zu beenden. Es sollte deshalb umgehend ein neues Planverfahren für die Sohlander Straße (wenn das erfolgversprechend ist?) begonnen oder eine andere tragfähige Lösung gefunden werden. Wilfried Trompelt

Wachwitzer Bergstraße - Oberwachwitzer Weg - 90 ° Kurve

Bilder zum Beitrag - öffne Lightbox

Sehr geehrte Damen und Herren, wie wollen Sie bei einem steigenden Verkehrsaufkommen durch die Eröffnung des FT die Schädigung der drei angerenzenden Grundstücke und Einrichtungen der Stadt wirksam verhindern? Schäden an den Grundstücksbegrenzungen, Straßenschildern, Straßenlaternen, welche durch wild gewordene Verkehrsteilnehmer entstehen (siehe Foto). Geschwindigkeitskontrollen gab es hier noch nie, scheint sich für die Stadt nicht zu lohnen, Laubbeseitigung, Totholzausschnitt, Reinigung der Gullis findet nur widerwillig oder in unrealistisch großen Abständen statt, dies alles ist im "Mobi" unberücksichtigt was Durchführung und Kosten betrifft. Mit freundlichen Grüßen Uwe Katscher

Verhinderung der Blechlawine?

Das Konzept sieht richtig vor, dass man den mobilisierten Individualverkehr (MIV) hin zu und rund um FT verhindern möchte - richtig so, Kompliment an die Planer, da haben Sie mal was verstanden. Aber, die Lösung wie dieser verhindert werden soll ist doch eher dürftig. Man will, dass die FT Besucher in Busse umsteigen. Ja, das ist ein frommer Wusch, mehr aber auch nicht. Heutzutage wird sicher keiner je nach Tageszeit in 40-50 Minuten zum P&R Rossendorfer Str. fahren um dann in eienen überfüllten Bus zum FT umzusteigen. Mal ganz davon abgesehen, dass man da zumindest unter der Woche wharscheinlich eh keinen Parkplatz bekommt, da der P&R, ja hauptsächlich für die Pendler gedacht ist, die da früh ihr Auto hinstellen und es Abends wieder abholen. D.h. was der durchscihnittliche Tourist machen wird, ist einfach über Ullersdorfer Platz und Quohrener Str. gen FT zu fahren. Das macht dann an einem sonnigen Tag sicher mehrere hundert Autos mehr aus die durch Gönnsdorf brettern (Die Strecke ist schon jetzt eine Rennstrecke und für Radfahrer und Fußgänger nur unter Lebensbedrohung zu meistern). Alternativ hangeln sich selbige auch von unten die Wachwitzer Bergstr. hoch - einige werden auch versuchen es noch kürzer zu schaffen von der Pillnitzer den Oberwachwitzer Weg hoch - da freu ich mich persönlich dann schon drauf auf die Gesichter! Wenn Sie es dann aber geschafft haben am FT anzukommen werden sie feststellen, dass die Stadt da gar keine Parkplätze vorgesehen hat (eben um die PKW zu vermeiden, auf Seite 43 des Mobi Konzeptes steht das so: „der Verzicht auf öffentliche Parkplätze direkt am Turm und in der Umgebung zusätzlichen Pkw-Verkehr vermeidet“). Das führt dann zu dem was die Verwaltung immer liebvoll schleichverkehr nennt. D.h. die besucher fahren dann kreuz und quer durch die Wohngebiete um dann am Ende mangls Parkplätzen eben doch irgendwo illegal zu parken. Beschilderung wird daran sicher niemand hindern. Apropos, amtliche Beschilderung ist ja noch gar nicht so richtig vorgesehen, wahrscheinlich, weil ein "Anlieger frei" Schild zwar tatsächlich verkehrsrechtlich die Besucher des Fernsehturms duchlassen müßte, aber all diejenigen die vom Hochland in die Stadt wollten daran rechtlich hindern würde. Schilder werden also definitiv nicht den gewünschten Effekt haben. Die einzig wirksame Methode um den Infdividualverkehr abzuhalten wären Schranken , oder Grenzposten unten an der Wachwitzer Bergstr. und Staffelsteinstr. und oben in Gönnsdorf an der Pappritzer Str.

Fernsehturm oder weiterhin schlechte Straßen

In den Ortschaften des Schönfelder Hochlandes (Gönnsdorf, Weißig, Schönfeld, Pappritz) wuchsen die Einwohnerzahlen deutlich, der Individualverkehr nahm zu, aber leider wurden relevante Verkehrsprojekte in den letzten Jahren stets nur diskutiert, aber leider nie umgesetzt. Genannt seien hier die Verlängerung der Linie 11 bis Weißig oder wenigstens bis zur Rossendorfer Straße, die Umgestaltung des Ullersdorfer Platzes, die Einrichtung eines P&R-Parkplatzes am Ullersdorfer Platz (vor allem nach dem Wegfall der Parkplätze durch die Erweiterung des Gymnasium Bühlaus), der grundhafte Ausbau der Staffelsteinstraße sowie der Wachwitzer Bergstraße. Es wurde also über die Jahre schlichtweg verpasst, die Verkehrsanbindung des Schönfelder Hochlands der neuen Bedeutung als attraktives Wohnumfeld anzupassen. Es ist natürlich reizvoll, wenn nun plötzlich über Fördermittel diese Verkehrsprojekte für die Stadt preiswerter werden könnten. Und sicherlich könnte das Fernsehturmprojekt eine Initialzündung auch für eine angemessene Erschließung des Hochlandes sein. Nicht nachzuvollziehen ist aber, dass der Oberbürgermeister bei der Einwohnerversammlung die Realisierung wichtiger, seit Jahren diskutierter Verkehrsprojekte in einen Zusammenhang mit der Eröffnung des Fernsehturms bringt nach dem Motto: kommt der Turm nicht, dann bleiben die Straßen schlecht (siehe Video der Einwohnerversammlung ab der 84. Minute). Die Erschließung des Hochlandes und das Fernsehturmprojekt müssen auch unabhängig voneinander diskutiert werden dürfen. Es muss legitim sein, die Umsetzung der Sowieso-Projekte fordern zu dürfen, auch ohne für die Eröffnung des Fernsehturms zu plädieren. Die Sowieso-Pläne müssen umgesetzt werden, da sie für die Einwohnerschaft des Hochlandes wichtig sind und zudem auch für die Anwohner der Bautzner Landstraße, der Grundstraße, der Pillnitzer Landstraße, der Körner- und des Schillerplatzes, die von der Zunahme des Individualverkehrs ins Hochland betroffen sind. Die Staffelsteinstraße muss ertüchtigt werden, so oder so, die jetzigen Zustände sind unhaltbar. Die Sowieso-Pläne werden meines Erachtens gerade einmal den Anforderungen des aktuellen IST-Zustandes gerecht, sie als Verkehrskonzept für den Fernsehturm zu verkaufen, kommt fast einer Mogelpackung gleich. Entschlackt man das Mobilitätskonzept um diejenigen Maßnahmen, die sowieso anstehen und dringend erforderlich sind, dann bleibt offen, wie der zusätzliche Besucherstrom auf den Fernsehturm bewältigt werden soll. Fernsehturm oder weiterhin schlechte Straßen? Das wäre leider das Eingeständnis einer vollkommen verfehlten Verkehrspolitik in den letzten Jahren.

Verkehrsentwicklung und Gefahren für Wohngebiete

Wachwitzer Höhenweg ist mit großen Bussen überlastet. Auch nach Ausbau geht er direkt durch ein Wohngebiet und die Durchfahrt von Groß und Kleinbussen senkt die Lebensqualität. Unwahrscheinlich das sich die Autofahrer auf Shuttlebusse lenken lassen. Gefahr, dass inoffiziell versucht wird so nah wie möglich an den Fernsehturm heranzufahren, die Wohnstrassen werden dadurch überlastet und zugeparkt, der Motorenlärm ist an Neigungsstrassen deutlich höher. Gefahr, das die Staffelsteinstrasse nach dem bereits beauftragten Ausbau völig überlastet wird und etwa wie die Grundstrasse zum Zubringer verkommt. Unklar wie das Verkehrsaufkommen am Blauen Wunder sich auf die Lebensqualität und Staufrequenz auswirken wird. Ein durch und durch wahnwitziger Plan. Zerstörung gewachsener Dorfstruktur für einen fraglichen wirtschaftlichen Erfolg.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt, Abteilung Verkehrsentwicklungsplanung

E-Mail: fernsehturm@dresden.de
Tel.: 0351/488-3451

Datenschutzerklärung

Online-Beteiligung Verkehrs und Mobilitätskonzept zum Dresdner Fernsehturm

 

 

Datenschutzhinweise zur Online-Anwendung »Beteiligungsportal«

Mit dem Online-Beteiligungsportal wird eine zentrale Softwarekomponente zur Umsetzung von EGovernment durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Die Online-Anwendung verarbeitet Ihre Stammdaten, Verfahrens- und Kommunikationsdaten. Über das Beteiligungsportal können elektronisch unterstützt unterschiedliche Formate von Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.

Sie als Nutzer können über diese Plattform Ihre Auffassung zu gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellungen mitteilen oder auch formelle Stellungnahmen zu aktuellen Entwürfen von Gesetzen o.Ä. abgeben sowie an Online-Umfragen teilnehmen oder georeferenzierte Meldungen absenden.

Dialoge, Umfragen oder Verfahren werden durch sächsische Behörden für eine durch die Behörde bestimmte Zeit in das Portal eingestellt. Die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde für die konkrete Durchführung des jeweiligen Beteiligungsverfahrens richtet sich rechtlich nach der Art der Beteiligung. Damit ist die initiierende Behörde auch datenschutzrechtlich Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Artikel 4 Nummer 7 in Verbindung mit Artikel 13 und Artikel 14 Datenschutz-Grundverordnung.

Die Datenschutzerklärungen der sächsischen Behörden sowie die Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten finden Sie auf dem jeweiligen Internetauftritt.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsanforderungen durch den Dienstleister T-Systems International GmbH.

 

Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren

Verwendung

 

Zu den im Rahmen der Online-Anwendung, nur mit ihrer Einwilligung, verarbeiteten personenbezogenen Daten gehören Ihre E-Mail-Adresse, ein frei wählbarer Login-Name und ein Passwort. Diese Angaben sind zu Ihrer Registrierung erforderlich, wenn Sie ein Nutzerkonto einrichten wollen. In Abhängigkeit von der Rechtsgrundlage für die Durchführung eines konkreten Beteiligungsverfahrens ist die Angabe Ihrer Anschrift erforderlich. Diese wird dann ausschließlich für das konkrete Verfahren gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Anschrift in Ihrem Nutzerprofil zu speichern, um sie für weitere Verfahren benutzerfreundlich wieder verwenden zu können. Abhängig von der Art der angebotenen Beteiligungsverfahren ist es möglich, sich anonym oder nach Registrierung und Anmeldung zu beteiligen. Sie als Nutzer willigen mit der Registrierung in die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten ein. Die Einwilligung erfolgt durch das Setzen des Häkchens in einem dafür vorgesehenen Feld.

Diese genannten Daten werden verarbeitet aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO entsprechend Ihrer erteilten Einwilligung sowie auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO zur Wahrnehmung der Aufgaben des Freistaates Sachsen im öffentlichen Interesse.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine zusätzliche Bestätigungsnachricht. Durch dieses Anmeldesystem mit einer zusätzlichen Bestätigungsnachricht ist sichergestellt, dass sich kein Dritter unter Ihrer E-Mail-Adresse registrieren kann, und dass die Registrierung explizit von Ihnen gewünscht ist. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben sollten, wird Ihnen auf Anforderung ein neues Passwort an Ihre E-Mail-Adresse übermittelt. Im Beteiligungsportal ist ausschließlich der von Ihnen bestimmte Benutzername sichtbar. Für die Geheimhaltung des zur Registrierung erforderlichen Passworts sind Sie selbst verantwortlich.

Neben der Veröffentlichung des Benutzernamens sowie der von Ihnen unter Ihrem Benutzernamen eingestellten Beiträge, Kommentare, Bilder und Videobotschaften wird im Beteiligungsportal Ihre Aktivität angezeigt. Dies beinhaltet die Informationen, seit wann Sie registriert sind, wann Sie sich das letzte Mal aktiv beteiligt haben sowie die Anzahl Ihrer Beiträge und Kommentare.

Der Freistaat Sachsen erhebt und speichert automatisch Daten (Logfile-Informationen), die Ihr Browser an den Server übermittelt. Hierzu wird in der »Allgemeinen Datenschutzerklärung« des Freistaates vermerkt:

Auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f Datenschutz-Grundverordnung verarbeiten wir zur Behebung von technischen Problemen sowie im Falle von unzulässigen Zugriffen bzw. Zugriffsversuchen folgende Daten:

  • IP-Adresse des nutzenden Hosts,
  • Datum und Uhrzeit der Anforderung,
  • Clientsoftware des anfordernden Rechners, d.h. in der Regel den Browsertyp und die
    gewünschte Zugriffsmethode/Funktion,
  • übermittelten Eingabewerte (z. B.: die Zieldatei),
  • Zugriffsstatus des Web-Servers (z. B.: Datei übertragen, Datei nicht gefunden, Kommando
    nicht ausgeführt) und Namen der angeforderten Datei.

Unser berechtigtes Interesse folgt aus dem Zweck, ein funktionsfähiges und störungsfreies Internetangebot zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden in einer Protokolldatei gespeichert und unverzüglich nach Behebung des technischen Problems bzw. nach Aufklärung von unzulässigen Zugriffen/Zugriffsversuchen gelöscht.

 

Weitergabe von Daten

Daten, die beim Zugriff auf das Beteiligungsportal protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit diesbezüglich eine gesetzliche oder durch Gerichtsentscheidung begründete Verpflichtung besteht, oder wenn die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur des Freistaates Sachsen zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht.

 

Ihre Rechte

 

Zu Ihren Rechten können Sie sich im Detail auf dresden.de/datenschutz informieren.
Dort finden Sie auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Dresden.

Darüber hinaus haben Sie außerdem jederzeit die Möglichkeit, Ihr Profil zu löschen. In diesem Fall werden alle personenbezogenen Daten gelöscht.

Es wird auf Folgendes hingewiesen: Die unter Ihrem Benutzernamen veröffentlichten Beiträge und Kommentare werden mit Beendigung / Realisierung des Beteiligungsgegenstandes gelöscht. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Beiträge und Kommentare nachlesbar, da die enthaltenen Angaben für die Rechtmäßigkeit und die ordnungsgemäße Dokumentation des Verfahrens erforderlich sind. Die unter Ihrem Benutzernamen veröffentlichten Beiträge und Kommentare werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem konkreten Verfahren und der konkreten Äußerung gespeichert.

 

Verantwortlich

Landeshauptstadt Dresden

Bürgermeisteramt

Postfach 12 00 20

01001 Dresden

oberbürgermeister@dresden.de

 

Datenschutzbeauftragter

Landeshauptstadt Dresden

Postfach 12 00 20

01001 Dresden

datenschutzbeauftragter@dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • Straßennetz
  • Ruhender Verkehr (Parkplätze und mehr)
  • Öffentlicher Nahverkehr (Bus, Bahn und mehr)
  • Wegenetz (zu Fuß und mit dem Rad)
  • Verkehrsorganisation
  • Sonderverkehrsmittel
  • Was ist Ihnen außerdem wichtig?
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.