Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat aufgrund von Änderungen und Ergänzungen im Entwurf des Flächennutzungsplanes am 3. Mai 2018 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zu V1939/17 die erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Hierbei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den folgenden, im Flächennutzungsplan rot markierten, geänderten Teilen des Flächennutzungsplanes abgegeben werden können:
Der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt mit den Markierungen der geänderten und ergänzten Teile, zu denen Stellungnahmen abgegeben werden können, seiner Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Informationen für die Dauer vom
6. Juli 2018 bis einschließlich 7. August 2018
in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus:
Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen.
Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen und auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden. In den Internetportalen ist auch die Platzierung von Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan-Entwurf möglich.
Es sind umweltbezogene Informationen aus den folgenden Quellen verfügbar:
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gesamtstadt zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können. Er besteht aus folgenden Hauptteilen:
A
B
C
D
Anhang (Karten, Texte, Strategische Umweltprüfung mit Natura 2000-Prüfung, weitere Angaben)
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan-Entwurf
Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Flächennutzungsplans in angemessener Weise verlangt werden kann. Der Umweltbericht (Stand 30.12.2016, mit einem Nachtrag vom Juni 2018) dokumentiert das Ergebnis der Umweltprüfung und besteht aus folgenden Hauptteilen:
weitere Angaben (verwendete Unterlagen, aufgetretene Schwierigkeiten, geplante Maßnahmen zur Überwachung, allgemein verständliche Zusammenfassung)
Umweltbezogene Stellungnahmen zum FNP-Entwurf
Die umweltbezogenen Stellungnahmen wurden von Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit von März bis Juni 2015 abgegeben und enthalten Informationen zu folgenden Themen:
Schutzgut Arten und Biotope
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Klima
Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
schutzgutübergreifend
Während der erneuten öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und in die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen sowie Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen schriftlich an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden, oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 6304 (6. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Weiterhin können Stellungnahmen auch per E-Mail an Flaechennutzungsplan@Dresden.de vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Dresden, 15.06.2018
gez.
Dirk Hilbert Oberbürgermeister
Hinweis
Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen in den nachfolgend genannten Ortsämtern und Verwaltungsstellen während der Sprechzeiten möglich. Öffnungszeiten Ortsämter/Ortschaften
Möglichkeiten der Online-Beteiligung:
Unterlagen zur Offenlage Flächennutzungsplan Dresden