Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 399, Dresden-Strehlen Nr. 5, Wissenschaftsstandort Ost II

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.06.2020 bis 22.07.2020
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Planzeichnung

Auf Grund der seit dem 18. März 2020 ausgesetzten Öffnungs- und Sprechzeiten infolge der Corona-Pandemie wird die öffentliche Auslegung des oben genannten Bebauungsplanes wiederholt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung am 5. Februar 2014 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss zu V2643/13 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 399, Dresden-Strehlen Nr. 4, Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich 2, beschlossen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 27. November 2019 mit Beschluss-Nr. V3180/19 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen, dass durch bauliche Maßnahmen sicherzustellen ist, dass der Geh- und Radweg nicht für den Durchgangsverkehr genutzt wird.

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Umweltprüfung soll im Bebauungsplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden.

Der Bebauungsplan hat die Sicherung und Entwicklung von Kleingartenflächen und eines ansässigen Gärtnereibetriebes sowie die Einordnung eines Geh- und Radweges zum Ziel.

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 399 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben vom 2. Juni bis einschließlich 3. Juli 2020 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:

  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 29. Juni 2015, zu den Belangen Bodenschutz/Altlasten (Bohranzeige- und Bohrergebnismitteilungspflicht, Trümmerschutt), Grundwasser, Niederschlagswasser, Klima, Lärm/Erschütterungen, Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept, Naturschutz/Landschaft/Erholung (Grünordnung, Eingriffsregelung, Artenschutz) und Forst
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 11. Juni 2015, zu den Belangen natürliche Radioaktivität und Geologie (Baugrundsituation/-untersuchungen, hydrogeologische Verhältnisse, Bohrdaten)
  • Freistaat Sachsen, Staatsbetrieb Sachsenforst, Schreiben vom 29. Mai 2015 zu den Belangen Wald
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 17. Juni 2015, zu den Belangen Forst, Grünausstattung (Grünflächen, Gehölze) und Abfallwirtschaft
  • Stadtentwässerung Dresden GmbH, Schreiben vom 8. Juni 2015, zum Belang Niederschlagswasserbewirtschaftung
  • Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Schreiben vom 2. Juni 2015, zum Belang Landschaftsbild (Umgebungsschutz)
  • Landesamt für Archäologie, Schreiben vom 11. Juni 2015, zum Belang Bodendenkmalpflege
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz, Schreiben vom 16. Juni 2015, zum Belang Bodendenkmalpflege
  • Landeshauptstadt Dresden, Brand- und Katastrophenschutzamt, Schreiben vom 20. Juni 2018, zu Belangen Baumstandorte und Kampfmittelbelastung

Folgende umweltbezogene Belange wurden seitens der Öffentlichkeit benannt:

  • Altlasten (Müllablagerung)
  • Artenschutz (Tiervorkommen)
  • Immissionsschutz (Verkehrsbelastung)
  • Natur/Landschaft (Eingriff/Ausgleich, Landschaftsbild)

Wasserhaushalt (Niederschlagswasser/Grundwasser)
 
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Klimawandel und zu Altlasten.
 
Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu einem Teilabschnitt des Rahmenplanes „Wissenschaftsstandort Dresden-Ost“, Endbericht, NSI – AG Naturschutzinstitut Region Dresden e. V., Dresden, 7. November 2014
  •  Artenschutzfachliches Maßnahmenkonzept zu den Bebauungsplänen 398.A-C und 399, MEP-Plan GmbH, Dresden, 13. Dezember 2017
  • Schalltechnische Untersuchung ABD 42402-03/18, Verkehrslärm zum B-Plan Nr. 399, Dresden-Strehlen, Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich II, Akustik Bureau Dresden, 28. September 2018
  • Schalltechnische Untersuchung ABD 42402-04/18, Gewerbe- und Sportlärm zum B-Plan Nr. 399, Dresden-Strehlen, Wissenschaftsstandort Dresden-Ost, Teilbereich II, Akustik Bureau Dresden, 5. Dezember 2018

Die Untersuchungen und Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4319 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4319 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 14. Mai 2020

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis

Im gleichen Zeitraum ist nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat des Stadtbezirksamtes Prohlis, Frau Schützenmeister, Telefon 488 83 01 oder per E-Mail unter ischuetzenmeister@dresden.de, eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 399 im Stadtbezirksamt Prohlis, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.12, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden, während oben genannter Sprechzeiten möglich.

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Böbst

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4319
Telefon:  0351-4883568
Fax: 0351-4883456
E-Mail:  JBoebst@Dresden.de

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