Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 3017 Dresden-Hellerau Nr. 13 Gewerbegebiet Flughafen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.09.2019 bis 21.10.2019
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 19. April 2018 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V2049/18 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3017, Dresden-Hellerau Nr. 13, Gewerbegebiet Flughafen, beschlossen. Der Bebauungsplan hat die Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen nach §§ 8 und 9 BauNVO zum Ziel.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab 1 : 2000.

Die kompletten Planungsunterlagen wurden auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden sowie in das zentrale Landesportal Bauleitplanung nicht fristgemäß eingestellt. Aus diesem Grund wird die Veröffentlichung der Unterlagen verlängert.

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 3017 liegt mit den jeweiligen Erläuterungen vom 2. September bis nunmehr einschließlich 21. Oktober 2019 Wold Trade Center, Erdgeschoss,

Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch                       geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Folgende Gutachten wurden erstellt:

  • Faunistische Untersuchungen zum Vorhaben Industrieansiedlung Dresden-Nord

 Machbarkeitsstudie stadt- und verkehrstechnische Erschließung
 
Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4331 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.
 
Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4331 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.
 
Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Dresden, 11.09.2019
 

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister 

 
Hinweis: 
Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3017 im Stadtbezirksamt Klotzsche, 1. Obergeschoss, Zimmer 210, Kieler Straße 52, 01109 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.
 

Kontaktperson

Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Frau Abolmaali

Postanschrift:  Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4331
Telefon:  0351-4883559
Fax: 0351-4883456
E-Mail AAbolmaali@dresden.de

Gegenstände

Übersicht
  • B 3017 Vorentwurf Blatt 1
  • B 3017 Vorentwurf Blatt 2
  • B 3017 Vorentwurf Begründung

Informationen

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