Verfahren Landeshauptstadt Dresden Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Flächennutzungsplan der Stadt Dresden in den Grenzen vom 1. Jan. 1999 (2. erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.02.2019 bis 05.03.2019
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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© Amt für Geodaten und Kataster und Stadtplanungsamt, Flächennutzungsplan-Entwurf (2018)

Öffentliche Bekanntmachung der Landeshauptstadt Dresden

- Zweite erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes -

Für den Entwurf des Flächennutzungsplanes wurde nach seiner erneuten öffentlichen Auslegung der Umweltbericht neu erstellt. Daher erfolgt nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) die zweite erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans. Dabei wird bestimmt, dass nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Flächennutzungsplanes (Umweltbericht) Stellungnahmen abgegeben werden können.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes liegt mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

vom 1. Februar bis einschließlich 5. März 2019

in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus:

Montag, Freitag                9 bis 12 Uhr
Dienstag, Donnerstag      9 bis 18 Uhr
Mittwoch                           geschlossen.

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen und auf dem Beteiligungsportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Es sind umweltbezogene Informationen aus den folgenden Quellen verfügbar:

  • Landschaftsplan Dresden
  • Umweltbericht zum Flächennutzungsplan-Entwurf
  • Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan-Entwurf

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gesamtstadt zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können. Er besteht aus folgenden Hauptteilen:

A

Allgemeiner Teil mit einer Beschreibung der naturräumlichen Situation, der stadträumlichen und städtebaulichen Entwicklung und der aktuellen Nutzungsstruktur

B

Analytischer Teil mit einer Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (gegliedert nach den Schutzgütern Boden, Wasser, Stadtklima, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Mensch, Kulturgüter, sonstige Sachgüter) sowie bestehender Konflikte

C

Planerischer Teil (langfristiges strategisches Leitbild, sektorale Fachleitbilder, Entwicklungs- und Maßnahmenkonzept, Abweichungen des Flächennutzungsplans von den Zielen des Landschaftsplans)

D

Anhang (Karten, Texte, Strategische Umweltprüfung mit Natura 2000-Prüfung, weitere Angaben)

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan-Entwurf

Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Flächennutzungsplans in angemessener Weise verlangt werden kann. Der Umweltbericht (Stand Dezember 2018) dokumentiert das Ergebnis der Umweltprüfung und besteht aus folgenden Hauptteilen:

1 Einleitung: Ziele des Umweltschutzes, Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (gegliedert nach Schutzgütern), Ausführungen zum Klimawandel
2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Flächennutzungsplans (Gesamtplanbetrachtung, vertiefende Prüfung von Planungsflächen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter
3 FFH/SPA-Vorprüfung (Auswirkungen der Planung auf Natura 2000-Gebiete)
4 Seveso-Prüfung (Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen gemäß Richtlinie 2012/18/EU)
5

weitere Angaben (verwendete Unterlagen, aufgetretene Schwierigkeiten, geplante Maßnahmen zur Überwachung, allgemein verständliche Zusammenfassung)

Umweltbezogene Stellungnahmen zum FNP-Entwurf

Die umweltbezogenen Stellungnahmen wurden von Behörden sowie Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit von März bis Juni 2015 sowie von Juli bis August 2018 abgegeben und enthalten Informationen zu folgenden Themen:

Schutzgut Arten und Biotope

  • forstfachliche Bewertung von mehreren Waldflächen
  • Informationen zum Vorkommen meist einzelner Tier- und Pflanzenarten in verschiedenen Teilräumen
  • Einzelaussagen zur Biotopausstattung bzw. Biotopqualität von konkreten Standorten
  • Kritik an der Schutzwürdigkeit einzelner Schutzobjekte nach Naturschutzrecht
  • Hinweise auf weitere Schutzobjekte in einem Teilraum
  • einzelne Hinweise zu naturschutzfachlichen Schutzgebieten und Schutzgebietsplanungen
  • Hinweise auf vorliegende Artenschutzgutachten für konkrete Standorte

Schutzgut Boden

  • gesamtstädtische Angaben zu Gebieten mit unterirdischen Hohlräumen
  • Aussagen zu Bodenqualitäten, geologischen Verhältnissen oder Standorteigenschaften in einzelnen Teilräumen
  • Hinweise zu Altlastenverdachtsflächen des Sächsischen Altlastenkatasters

Schutzgut Wasser

  • Auflistung von Planfeststellungsbeschlüssen für Hochwasserschutzanlagen im gesamten Stadtgebiet
  • Hinweise auf Gefahren durch Extremhochwasser in konkreten Teilräumen
  • kurze Darstellung der Abflusssituation bzw. der Folgen von Starkregenereignissen in einzelnen Teilräumen
  • Darlegung des Konfliktpotenzials von Darstellungen im Überschwemmungsgebiet der Elbe bzw. im Hochwasserabflussbereich der Elbe
  • einzelne Informationen zur Grundwassersituation oder zu Grundwasserhochständen nach Flut- oder Regenereignissen an konkreten Standorten
  • Kritik an der Hochwassergefährdungseinschätzung an einem konkreten Standort
  • Hinweis auf ein Wassereinzugsgebiet an konkreten Standorten

Schutzgut Klima

  • kurze Beschreibung der Relevanz von einzelnen Teilräumen für das Stadtklima

Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit

  • Aussagen zur Verkehrslärmbelastung an einem konkreten Standort
  • Hinweis auf mögliche Lärmkonflikte an einigen Standorten durch benachbarte Bestandsnutzungen
  • schalltechnisches Gutachten für ein konkretes Planungsvorhaben
  • Vorschriften für Lärmschutz
  • Auflistung von Firmen mit erweiterten Pflichten gemäß der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Ausführungen zu möglichen Schadenshöhen durch Hochwassergefahren an einem konkreten Standort
  • Hinweise zu denkmalschutzrechtlichen Schutzobjekten in einem Teilraum
  • Aussagen zur Landnutzungsgeschichte auf einer konkreten Fläche

schutzgutübergreifend

  • kritische Bewertung einzelner Steckbriefe im Umweltbericht, mit Aussagen zum Bestand

Während der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Flächennutzungsplanes und in die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen sowie Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen des Flächennutzungsplanes (Umweltbericht) schriftlich an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden, oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 6304 (6. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Weiterhin können Stellungnahmen auch per E-Mail an Flaechennutzungsplan@Dresden.de vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Dresden, 27. Dezember 2018

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

in Vertretung

Detlef Sittel
Erster Bürgermeister

Hinweis

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie der Planunterlagen in den Stadtbezirksämtern und Ortschaften während der Sprechzeiten möglich.
Öffnungszeiten Stadtbezirksämter/Ortschaften

Möglichkeiten der Online-Beteiligung:

Unterlagen zur zweiten erneuten öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplan-Entwurfes

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften | Stadtplanungsamt | Abt. Stadtentwicklungsplanung
Postfach 120020
01001 Dresden

bei Fragen zum Verfahren:

Stadtentwicklungsplanung
Abteilungsleiter Rolf Hermann
Telefon:     0351-4883540
Fax:           0351-4883543
E-Mail:       RHermann@Dresden.DE

bei Fragen zur Nutzung des Portals:

Stadtentwicklungsplanung
Stefan Klatt
Telefon:     0351-4883488
E-Mail:       SKlatt@Dresden.DE

Stadtentwicklungsplanung
Carola Stanitz
Telefon:     0351-4883489
E-Mail:       CStanitz@Dresden.DE

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