Bebauungsplan Landeshauptstadt Dresden Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 348, Dresden-Großluga Nr. 4, Dohnaer Straße Wohngebiet Großluga (Änderung des Geltungsbereiches, Öffentliche Auslegung)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.11.2017 bis 05.01.2018
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau hat in seiner Sitzung am 4. Januar 2012 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1374/11 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 348, Dresden-Großluga Nr. 4, Dohnaer Straße – Wohngebiet Großluga, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 18.Oktober 2017 mit Beschluss-Nr. V1884/17 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 

Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umweltbericht ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen. 

Der Bebauungsplan hat die Entwicklung des Gebietes als Eigenheimstandort zum Ziel. 

Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 1000. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 348 liegt mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorhaben
vom 27. November 2017 bis einschließlich 5. Januar 2018 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, während folgender Sprechzeiten aus: Montag, Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen. 

Die kompletten Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen eingesehen werden. Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar. 

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: 

  • Landesdirektion Sachsen, Schreiben vom 05.01.2016 zu dem Belang Wasser (Überschwemmungsgebiet)
  • Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Schreiben vom 03.03.2016 zu den Belangen Artenschutz (Tiere und Pflanzen), Klima, Geologie und Boden, Schutzgut Mensch,
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schreiben vom 14.12.2015 zu den Belangen Geologie und Boden,
  • Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Schreiben vom 15.12.2016 zu den Belangen Schutzgut Tiere und Pflanzen und Schutzgut Mensch,
  • NABU-Naturschutzbund Landesverband Sachsen, Schreiben vom 14.12.2015 zu den Belangen Schutzgut Tiere und Pflanzen,
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz, Schreiben vom 18.12.2015 zu den Belangen Schutzgut Tiere und Pflanzen,
  • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens, Schreiben vom 18.12.2015 zu den Belangen Schutzgut Tiere und Pflanzen,
  • Stadtentwässerung Dresden, Schreiben vom 08.12.2015 zu den Belangen Geologie und Boden, Wasser 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Naturhaushalt und Landschaftsbild (Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Eingriffsregelung), Mensch und Gesundheit, Klimawandel. 

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor: 

  • Sachverständigenbüro Hahn, Artenschutzrechtliche Betrachtung – Spezielle Artenschutzprüfung (SAP), Dresden, Dezember 2014,
  • IPROconsult Dresden GmbH, Erschließungsplanung, Medien- und verkehrstechnische Erschließung, Regenrückhaltebecken für wild abfließendes Wasser, Dresden, November 2016,
  • Landschaftsarchitekturbüro Grohmann, Grünordnungsplan und Umweltbericht,
  • Müller BBM, Schallimmissionsprognose, Dresden, Februar 2017

Die Gutachten können während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes und in die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu nehmen und Stellungnahmen an das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, zu senden oder während der Sprechzeiten im World Trade Center, Stadtplanungsamt, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4302 (4. Obergeschoss), zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben.Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). 

Dresden, 7. November 2017 

Gez.:
I. V. Detlef Sittel
Erster Bürgermeister

Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis: 

Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 348 im Ortsamt Prohlis, 3. Obergeschoss, Zimmer 312, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich

Kontaktperson

Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet
Herr Breitbach

Postanschrift: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden
Besucheranschrift: Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, 4. Etage, Zimmer 4302
Telefon: 0351-4883277
Fax: 0351-4883456
E-Mail: TBreitbach@Dresden.DE

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