Bebauungsplan Gemeinde Doberschütz Beschluss

Bebauungsplan 1. Änderung Rote Jahne Nr. 2

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 25.05.2022 bis 24.05.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz

Bebauungsplan „1. Änderung Rote Jahne Nr. 2“

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 03.02.2022 den Bebauungsplan „1. Änderung Rote Jahne Nr. 2“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textfestsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (Beschluss-Nr. 11/2022).

Der Geltungsbereich der Satzung ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann die 1. Änderung des Bebauungsplans mit seiner Begründung im Bauamt der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04808 Doberschütz zu den  Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung oder vorheriger Terminvereinbarung, Tel. 034244/54017, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Des Weiteren ist der Bebauungsplan auf der Homepage der Gemeinde Doberschütz https://www.doberschuetz.eu/dob/rathaus/bebauungsplaene.php einsehbar.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214  Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen­nutzungsplanes
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des v.g.  Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Doberschütz, den 05.05.2022

gez. Märtz

Bürgermeister

 

 

Übersichtsplan Doberschütz OT Rote Jahne

Räumlicher Geltungsbereich B-Plan „1. Änderung Rote Jahne Nr. 2“

 

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Doberschütz, Bauamt,  Breite Straße 17 in 04838 Doberschütz

Frau Brandt    Tel. 034244/54017     Fax: 034244/50344

E-Mail: Birgit.Brandt@Doberschuetz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung Aufstellung
  • Bekanntmachung Satzung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.