Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Dippoldiswalde Beschluss

Satzung über die Ergänzung der Klarstellungssatzung Seifersdorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 13.01.2023 bis 12.01.2024
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Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde

Satzung über die Ergänzung der Klarstellungssatzung Seifersdorf

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2022 den Satzungsbeschluss über die Ergänzung der Klarstellungssatzung für den Ortsteil Seifersdorf gefasst.

Die ursprüngliche Klarstellungssatzung vom 14.12.2002 für den Ortsteil Seifersdorf wird dementsprechend ergänzt.

Die Satzung wird mit dem in den Anlagen aufgeführten Inhalt (Satzungstext und Karte) bekannt gemacht.

Die Ergänzung der Klarstellungssatzung für den Ortsteil Seifersdorf tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft, gemäß § 10 Abs. 3 BauGB.

Jedermann kann die vorliegende Ergänzungssatzung mit Begründung in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde zu den allgemeinen Sprechzeiten

montags:                     9:00 Uhr - 12:00 Uhr

dienstags:                   9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

mittwochs:                  geschlossen

donnerstags:               9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

freitags:                       9:00 Uhr - 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtliche ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist. Gleiches gilt für nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs.

Weiterhin wird auf § 4 Abs. 4 Sächsische Gemeindeordnung hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dippoldiswalde, 14.12.2022

gez. Kerstin Körner

Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Petra Kambach

Sachbearbeiterin Bauverwaltung

Tel: 03504/6499 322

Fax: 03504/6499 236

Mail: petra.kambach@dippoldiswalde.de

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