Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Diera-Zehren Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung-Wohnbebauung für 2 Wohnhäuser in Niederlommatzsch

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.06.2021 bis 16.07.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Diera-Zehren

Ergänzungssatzung Niederlommatzsch für die Flurstücke 90/18; 90/19; 90/31; 90/29; Teile v. 90/20; 90/21; 90/28 Gemarkung Niederlommatzsch der Gemeinde Diera-Zehren

gemäß § 34 Abs. 4, Pkt. 2 BauGB

Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs

Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren hat in seiner Sitzung am 25.05.2021 den Entwurf der Ergänzungssatzung Niederlommatzsch für die Flurstücke 90/18; 90/19; 90/31; 90/29; Teile v. 90/20; 90/21; 90/28 Gemarkung Niederlommatzsch der Gemeinde Diera-Zehren in der Fassung vom 20.04.2021 mit Beschluss-Nr. 68-05/2021 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung Niederlommatzsch für die Flurstücke 90/18; 90/19; 90/31; 90/29; Teile v. 90/20; 90/21; 90/28 Gemarkung Niederlommatzsch der Gemeinde Diera-Zehren in der Fassung vom 20.04.2021 wird einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar

vom  14.06.2021  bis einschließlich  16.07.2021

in der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren, Am Göhrischblick 1, OT Nieschütz, 01665 Diera-Zehren wie folgt:

Montag          von   8.00 bis 12.00 Uhr     und     von 13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag       von   8.00 bis 12.00 Uhr     und     von 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch        von   8.00 bis 12.00 Uhr     und     von 13.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag  von   8.00 bis 12.00 Uhr    und     von 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag           von   8.00 bis 12.00 Uhr

Zusätzlich sind die Planunterlagen wie folgt abrufbar:

  • Homepage der Gemeinde:           www.diera-zehren.de
  • Landesportal Bauleitplanung:      https://buergerbeteiligung.sachsen.de

Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich und zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Diera-Zehren vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Nieschütz, den 08.06.2021                                               Siegel                                   

Balk

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Dietrich, Bauamtsleiterin

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

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