Flächennutzungsplan Gemeinde Diera-Zehren Aufstellungsbeschluss

Aufstellung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes der Gemeinde Diera-Zehren

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.05.2021 bis 12.06.2021
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Planzeichnung

Gemeinde Diera-Zehren

Landkreis Meißen

Öffentliche Bekanntmachung

über die Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP)

und des Landschaftsplanes (LP) der Gemeinde Diera-Zehren

Der Gemeinderat der Gemeinde Diera-Zehren hat in seiner Sitzung am 26.04.2021 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes beschlossen.

Um die Gemeinde städtebaulich weiterzuentwickeln ist die Aufstellung eines FNP / Erstellung des LP erforderlich. Ohne dem ist keine Ausweisung weiterer Baugebiete möglich bzw. die Genehmigungsfähigkeit durch das Landratsamt sehr schwierig. Die Potenziale innerorts sind zum großen Teil ausgeschöpft. Nachfragen zum Wohnen und zu gewerblichen Standortentwicklungen können aufgrund fehlender genehmigungsfähiger Planungsgrundlagen nicht erfüllt werden. Für diese Entwicklung bedarf es der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes. Der Landschaftsplan ist Voraussetzung für den Flächennutzungsplan.

Im FNP wird die Art der Bodennutzung, welche sich aus der städtebaulichen Entwicklung ergibt, dargestellt. Es werden nicht nur die gegenwärtigen Flächennutzungen aufgezeigt, sondern auch jene, die für die Zukunft erwünscht sind, wie z.B. Wohnbauflächen, landwirtschaftliche Flächen und Gewerbeflächen. Ziel des FNP ist es die Entwicklung des Gemeindegebietes zu planen.

Als vorbereitender Plan erzeugt der FNP im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten. Er stellt jedoch für die Gemeinde und andere Behörden ein planungsbindendes Element dar. Gegenüber den Bürgern besitzt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung, d.h. aus seine Darstellungen sind keine Ansprüche insbesondere auf eine Baugenehmigung abzuleiten.

Der LP ist Ausgangspunkt jeglicher Nutzungsüberlegungen und die Grundlage des FNP. Der LP liefert Maßstäbe zur Beurteilung der Umweltfolgen und Umweltverträglichkeit planerischer Maßnahmen und betrachtet die Gesamtheit der natürlichen Ressourcen und zeigt die Grenzen der Inanspruchnahme durch den Menschen auf. Die wichtigsten Aussagen des LP werden, soweit sie geeignet sind, in den FNP übernommen. Der LP richtet sich an die naturschutzfachlichen Vorgaben des Gesetzgebers (insbesondere Naturschutzgesetz) und den Gesetzen der Landesplanung und Raumordnung aus. Der LP soll die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Tier- und Pflanzenarten und das Landschaftsbild der Gemeinde sichern.

Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. Der Aufstellungsbeschluss vom 26.04.2021

(Beschlussnummer 43-04/2021) wird hiermit bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung erfolgt auch unter www.diera-zehren.de sowie im Amtsblatt 5-2021 (Herausgabe 14.05.21)und in den Schaukästen.  

Nieschütz, 05.05.2021,  

Balk - Bürgermeisterin                                                          Siegel

Gemeinde Diera-Zehren

Kontaktperson

Frau Ingrid Dietrich, Bauamtsleiterin,

Tel: 035267-55650

bauamt@diera-zehren.de

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