Der Gemeinderat der Gemeinde Demitz-Thumitz hat am 26.04.2022 mit Beschluss Nr. 4/2022/3 den o.g. Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans „EFH-Standort Rätzestraße“ in Demitz-Thumitz, einschließlich Begründung, in der Fassung vom 10.12.2021 mit redaktionellen Änderungen vom 31.03.2022 tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 180/4, 180/5 und 180/6 und Teile des Flurstückes 180/7 in der Gemeinde Demitz-Thumitz, Gemarkung Thumitz.
Jeder kann den o.g. Bebauungsplan in der Gemeindeverwaltung Demitz-Thumitz, Bauamt, Hauptstraße 43, in 01877 Demitz-Thumitz, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.
Zusätzlich kann der o.g. Bebauungsplan mit den Unterlagen im Internetportal der Gemeinde Demitz-Thumitz und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.
Hinweise:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB (Baugesetzbuch) bezeichneten beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung von § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges sowie beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB, sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Ergänzungssatzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
gez. Glowienka
Bürgermeister Demitz-Thumitz, 02.05.2022
Bauamt
Gemeinde Demitz-Thumitz
Hauptstraße 43
01877 Demitz-Thumitz
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