Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Demitz-Thumitz hat am 25.01.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „EFH-Standort Rätzestraße“ in Demitz-Thumitz in der Fassung vom 10.12.2021 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 180/4, 180/5 und 180/6 und Teile des Flurstückes 180/7 in der Gemeinde Demitz-Thumitz, Gemarkung Thumitz.
Mit der 1. Änderung des, seit dem 22.11.2014, rechtskräftigen Bebauungsplanes „EFH-Standort Rätzestraße“ in Demitz-Thumitz, wurde die Erweiterung der Wohnbauflächen für das Allgemeine Wohngebiet, beschlossen.
Im Zuge der Änderung werden ca. 4.087 m² Grünlandfläche in Wohnbaufläche gewandelt.
Das Verfahren wird in einem 2-stufigen Bauleitplanverfahren durchgeführt.
Mit der 1. Änderung des Bauungsplanes wird die weitere Schaffung von Baurecht im Gel-tungsbereich des B-Plans, auf Teilen des Flurstücks 180/7 angestrebt.
Das Vorhaben kommt der ständigen Nachfrage nach Bauland innerhalb der Gemeinde entgegen und wirkt sich letztendlich positiv auf die Einwohnerzahl von Demitz-Thumitz und das Verbleiben junger Familien aus.
Die Festsetzung der im Gebiet zulässigen baulichen Nutzungen, erfolgt in Anlehnung an den rechtskräftigen B-Plan, als Allgemeines Wohngebiet, ebenso die Festsetzung des Maßes der Bebauung. Es werden Regelungen zu überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen und zur städtebaulichen und grünordnerischen Einbindung in das Ortsbild getroffen.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Grünordungsplan in der Fassung vom 10.12.2021:
Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.
Dieser enthält Angaben über:
Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 10.12.2021:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der Planänderung.
Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:
LRA Bautzen Stellungnahmen vom 18.05.2021:
- Erhöhung des Biotopwertes der Bestandsfläche – Erhöhung der Kompensation
- Begrenzung der Bodenversiegelung
- Berücksichtigung Immissionsschutz - Luftwärmepumpen, Klimaanlagen
LfULG Stellungnahme vom 19.05.2021:
Grüne Liga Stellungnahme vom 11.05.2021:
BUND Stellungnahme vom 11.05.2021:
Naturschutzbund Sachsen Stellungnahme vom 21.05.2021:
Entsprechend § 3 Abs. 2 wird der gebilligte Entwurf in der kompletten Fassung mit den Teilen Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung (Teil C), Umweltbericht (Teil D), Textteil zur Grünordnung (Teil E) und Artenschutzfachlicher Betrachtung (Teil F), für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt,
vom 14.02.2022 bis einschließlich 21.03.2022,
in der Gemeindeverwaltung Demitz-Thumitz, Bauamt, Hauptstraße 43, in 01877 Demitz-Thumitz, während der Dienststunden:
Mo.: 09:00 - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 - 18:00 Uhr
Do.: 09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Demitz-Thumitz vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise und Anregungen finden keine Berücksichtigung.
Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Gemeinde Demitz-Thumitz unter folgendem Pfad: Startseite | Beteiligungsportal Gemeinde Demitz-Thumitz (sachsen.de) und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.
gez. Glowienka
Bürgermeister Demitz-Thumitz, 26.01.2022
Bauamt
Gemeinde Demitz-Thumitz
Hauptstraße 43
01877 Demitz-Thumitz
+49 3594 7759 - 25
+49 3594 7759 - 17