Bebauungsplan Gemeinde Demitz-Thumitz Öffentliche Auslegung

1. Änderung Bebauungsplanes „EFH-Standort Rätzestraße“ in Demitz-Thumitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.02.2022 bis 21.03.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB

  1. Änderung des Bebauungsplans „EFH-Standort Rätzestraße“ in Demitz-Thumitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Demitz-Thumitz hat am 25.01.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „EFH-Standort Rätzestraße“ in Demitz-Thumitz in der Fassung vom 10.12.2021 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 180/4, 180/5 und 180/6 und Teile des Flurstückes 180/7 in der Gemeinde Demitz-Thumitz, Gemarkung Thumitz.

Mit der 1. Änderung des, seit dem 22.11.2014, rechtskräftigen Bebauungsplanes „EFH-Standort Rätzestraße“ in Demitz-Thumitz, wurde die Erweiterung der Wohnbauflächen für das Allgemeine Wohngebiet, beschlossen.

Im Zuge der Änderung werden ca. 4.087 m² Grünlandfläche in Wohnbaufläche gewandelt.

Das Verfahren wird in einem 2-stufigen Bauleitplanverfahren durchgeführt.

Mit der 1. Änderung des Bauungsplanes wird die weitere Schaffung von Baurecht im Gel-tungsbereich des B-Plans, auf Teilen des Flurstücks 180/7 angestrebt.

Das Vorhaben kommt der ständigen Nachfrage nach Bauland innerhalb der Gemeinde entgegen und wirkt sich letztendlich positiv auf die Einwohnerzahl von Demitz-Thumitz und das Verbleiben junger Familien aus.

Die Festsetzung der im Gebiet zulässigen baulichen Nutzungen, erfolgt in Anlehnung an den rechtskräftigen B-Plan, als Allgemeines Wohngebiet, ebenso die Festsetzung des Maßes der Bebauung. Es werden Regelungen zu überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen und zur städtebaulichen und grünordnerischen Einbindung in das Ortsbild getroffen.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Grünordungsplan in der Fassung vom 10.12.2021:

Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.

Dieser enthält Angaben über:

  1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zielstand von Natur und Landschaft,
  2. die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  3. die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,
  4. die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 10.12.2021:

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der Planänderung.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

  1.  Durch die zusätzliche Flächenversiegelung erhöht sich der Eingriff in das Schutzgut Boden geringfügig. Die anlagebedingt zu versiegelnden Flächen erhöhen sich in geringem Maße, so dass sich auch die versickerungsfähigen Flächen verringern. Dieser zusätzliche Eingriff in das Schutzgut Wasser kann, in Verbindung mit dem Eingriff in das Schutzgut Boden durch geeignete Maßnahmen, ausgeglichen werden.
  1. Von der unmittelbaren Flächeninanspruchnahme durch Neuversiegelung sind bisher unversiegelte Grünflächen betroffen. Die Flächen grenzen teils an eine bestehende Verkehrsfläche sowie an intensiv genutzte Wohngebietsflächen an und weisen in diesen Bereich Vorbelastungen auf. Die vorhandene Biotopfläche geht durch die Bebauung und Anlage von Gärten verloren. Durch die Festsetzung von Kompen-sationsmaßnahmen wird das Areal aufgewertet.
  1. Das Maßnahmenkonzept sieht folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt vor:
  • Begrenzung der Bodenversiegelung
  • Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser
  1. Das Maßnahmenkonzept sieht folgende Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in den Naturhaushalt vor:
  • Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen – Ergänzung einer Gehölzfläche / Entwicklung einer Feldgehölzhecke
  • Anlage einer Feldgehölzhecke
  • Erstaufforstung eines naturnahen Laubmischwaldes mit Waldrandgestaltung
  • Begrünung der nicht bebauten Flächen auf den Grundstücken
  1. Bei Ausführung der im Umweltbericht benannten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 3c des UVPG.
  1. Aufgrund des Vorhandenseins eines potenziell geeigneten Laichgewässers für Amphibien nordöstlich des Geltungsbereichs können Wanderbewegungen durch den Bereich des Baufeldes nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher wurde eine artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen festgesetzt, das Aufstellen eines Schutzzaunes. Zum Schutz der Avifauna hat die Baufeldfreimachung in der Zeit zwischen 1. Oktober und 28. Februar zu erfolgen. Die artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen wurden unter Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Arten abgeleitet. Bei fachgerechter Umsetzung dieser Vermeidungsmaßnahme werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch das Planungsvorhaben nicht ausgelöst. Die Verletzungs- und Tötungsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG werden unter Einbeziehung von Vermeidungsmaßnahmen vom Vorhaben nicht erfüllt.
  • Baugrunduntersuchung vom 21.07.2021
  • Umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Beteiligung zum B-Plan:

LRA Bautzen Stellungnahmen vom 18.05.2021:

      - Erhöhung des Biotopwertes der Bestandsfläche – Erhöhung der Kompensation

- Begrenzung der Bodenversiegelung

      - Berücksichtigung Immissionsschutz - Luftwärmepumpen, Klimaanlagen

     

LfULG Stellungnahme vom 19.05.2021:

  • Hinweise zu Radonschutz

Grüne Liga Stellungnahme vom 11.05.2021:

  • Störungsfreien Übergang zwischen den Maßnahmeflächen A 1 / A 2 gewährleisten

BUND Stellungnahme vom 11.05.2021:

  • Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen
  • Baum- und Grünflächenschutz während der Bauzeit

Naturschutzbund Sachsen Stellungnahme vom 21.05.2021:

  • Beachtung des Artenschutzes

Entsprechend § 3 Abs. 2 wird der gebilligte Entwurf in der kompletten Fassung mit den Teilen Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung (Teil C), Umweltbericht (Teil D), Textteil zur Grünordnung (Teil E) und Artenschutzfachlicher Betrachtung (Teil F), für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt,

 vom  14.02.2022 bis einschließlich 21.03.2022,

in der Gemeindeverwaltung Demitz-Thumitz, Bauamt,  Hauptstraße 43, in 01877 Demitz-Thumitz, während der Dienststunden:

Mo.: 09:00 - 12:00 Uhr

Di.:  14:00 - 18:00 Uhr

Do.: 09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Demitz-Thumitz  vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise und Anregungen finden keine Berücksichtigung.

Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Gemeinde Demitz-Thumitz unter folgendem Pfad: Startseite | Beteiligungsportal Gemeinde Demitz-Thumitz (sachsen.de) und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.

gez. Glowienka

Bürgermeister                           Demitz-Thumitz, 26.01.2022

Kontaktperson

Bauamt

Gemeinde Demitz-Thumitz

Hauptstraße 43

01877 Demitz-Thumitz

+49 3594 7759 - 25

+49 3594 7759 - 17

 

Gegenstände

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  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Planzeichnung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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