Flächennutzungsplan Gemeinde Demitz-Thumitz Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Demitz-Thumitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.10.2018 bis 16.11.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
zur 1. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Demitz-Thumitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Demitz-Thumitz fasste am 26.11.2013 den Aufstellungsbeschluss zur  Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes. In der Gemeinderatssitzung am 25.09.2018 beschloss der Gemeinderat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Demitz-Thumitz einschließlich Begründung und Umweltbericht wird nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 15.10.2018 bis zum 16.11.2018 im Gemeindeamt Demitz-Thumitz, Hauptstraße 43 in 01877 Demitz-Thumitz während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis zum 16. November 2018 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift im Gemeindeamt Demitz-Thumitz, Hauptstraße 43 in 01877 Demitz-Thumitz abgegeben werden. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf beteiligt.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Des Weiteren werden nach § 3 Abs. 3 BauGB alle Einwendungen ausgeschlossen, die Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des UmwRG im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Demitz-Thumitz, 27.09. 2018

Gisela Pallas

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeindeamt Demitz-Thumitz

Bauamt

Hauptstraße 43

01877 Demitz-Thumitz

Bauamtsleiter Herr Matthies

Tel.: 03594 / 7759 - 25

Mail: bauamt@demitz-thumitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Vorentwurf mit Planungs- und Umweltbericht

Informationen

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