Der Gemeinderat der Gemeinde Demitz-Thumitz hat am 24.10.2017 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pohlaer Berg“ mit Stand vom 25.09.2017 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pohlaer Berg“ beabsichtigt die Gemeinde Demitz-Thumitz, unter Berücksichtigung des Bauflächenbedarfs im Gemeindegebiet, den Teilbereich des Bebauungsplanes für den die Erschließungsvoraussetzungen gegenwärtig und künftig nicht gesichert werden können, aufzuheben.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pohlaer Berg“ einschließlich Begründung und Umweltbericht wird nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 20.11.2017 bis 22.12.2017 im Gemeindeamt Demitz-Thumitz, Hauptstraße 43 in 01877 Demitz-Thumitz während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 4(1) BauGB zu folgenden Themen aus:
· naturschutzfachlicher Ausgleich / Gehölzbestand
· Radonschutz
· Geologie
· Archäologie
Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:
· Grünordnung
· Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB. Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasser, Klima, Arten und Biotope, Kulturlandschaft und Mensch sowie das Landschaftsbild und das Erholungspotential dargelegt. Enthalten ist die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie die Ziel- und Maßnahmenplanung im Hinblick auf die Umweltbelange und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.
Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pohlaer Berg“ können bis zum 22. Dezember 2017 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Demitz-Thumitz, Hauptstraße 43, 01807 Demitz-Thumitz abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pohlaer Berg“ über die Internetseite der Demitz-Thumitz (http://www.demitz-thumitz.de/B%C3%BCrgerbeteiligung_Sachsen.html) und das Landesportal des Freistaates Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung/aktuelle-themen) einsehbar.
Demitz-Thumitz, den 06.11.2017
Gisela Pallas, Bürgermeisterin (Dienstsiegel)
Gemeinde Demitz-Thumitz
Bauamt
Tel.: 03594 / 7759 - 25
Mail: bauamt@demitz-thumitz.de