Bebauungsplan Gemeinde Demitz-Thumitz Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Pohlaer Berg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.06.2017 bis 31.07.2017
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
2. Änderung Bebauungsplan „Am Pohlaer Berg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Demitz-Thumitz hat am 25.06.2013 beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Pohlaer Berg“ erneut zu ändern.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pohlaer Berg“ beabsichtigt die Gemeinde Demitz-Thumitz, unter Berücksichtigung des Bauflächenbedarfs im Gemeindegebiet, den Teilbereich des Bebauungsplanes für den die Erschließungsvoraussetzungen gegenwärtig und künftig nicht gesichert werden können, aufzuheben.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst die Flurstücke 412/2, 413/1, 413/2, 413/3, 413/4, 413/5, 643/1, 650/2, 650/3, 650/5 Teile von 104, 412/1, 414/8, 414/11, 416, 450, 640a, 643/2, 650/4 und 651/3 der Gemarkung Pohla.


Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Pohlaer Berg“ findet im Zeitraum vom 03.07.2017 bis 04.08.2017 statt.

Die Öffentlichkeit hat nach § 3 (1) BauGB die Möglichkeit, sich im Zeitraum vom 03.07.2017 bis 04.08.2017 im Gemeindeamt Demitz-Thumitz, Hauptstraße 43 in 01877 Demitz-Thumitz während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Stellungnahmen zum Vorentwurf (m.S.v. 02.06.2017) können bis zum 04.08.2017 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Demitz-Thumitz, Hauptstraße 43 in 01877 Demitz-Thumitz abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Demitz-Thumitz, 16.06.2017 Datum

Martin Grohmann 1.stellv. Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Demitz-Thumitz

Bauamt

Herr Matthies 03594 / 7759 - 25

bauamt@demitz-thumitz.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.