Bebauungsplan Stadt Delitzsch Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 46 "Ehrenbergsiedlung - Hallesche Straße"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.05.2024 bis 21.06.2024
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch

Erneute, 4. öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 46 „Ehrenbergsiedlung - Hallesche Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Ehrenbergsiedlung - Hallesche Straße“ gebilligt und die erneute, 4. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB jeweils i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planung:

Die Große Kreisstadt Delitzsch hat sich in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt aufgrund ihrer räumlichen Nähe zu den prosperierenden Oberzentren Halle/Saale (ca. 30 km westl. Richtung) und Leipzig (ca. 25 km südl. Richtung), zu einem beliebten Wohnstandort entwickelt. Die stetige Nachfrage nach Wohnraum bzw. Wohnbauland kann gegenwärtig jedoch mangels verfügbaren Angebotes nicht mehr / nur bedingt bedient werden. Mit der Ansiedlung des Großforschungszentrums „Center for the Transformation of Chemistry“ (CTC) mit geplanten ca. 1.000 Beschäftigten ist ein weiterer Anstieg der Nachfrage nach qualitativem Wohnraum bzw. Wohnbauland zu erwarten.

Mithilfe des Bebauungsplanes Nr. 46 wird die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines modernen, innenstadtnahen Wohn-, Geschäfts- und Gewerbequartiers mit ergänzenden sozialen und kulturellen Nutzungen geschaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist planungsrechtlich notwendig, da ein Großteil der darin befindlichen Flurstücke gegenwärtig noch dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen ist, wodurch sich die avisierten städtebaulichen Entwicklungen ohne diesen planerischen Eingriff nicht realisieren ließen.

Größe und Lage des Plangebietes 1:

Der Bebauungsplan Nr. 46 befindet sich im Bereich der ehemaligen Gärtnerei „Gottfried Ehrenberg“ zwischen Hallescher Straße und Kyhnaer Weg, im Westen der Großen Kreisstadt Delitzsch. Mit einer Fläche von ca. 96.425 m² umfasst der Bebauungsplan im Planteil 1 folgende Flurstücke der Flur 1, Gemarkung Delitzsch: 15/1, 15/3, 15/4, 15/5, 17/3, 17/4, 17/5, 17/8, 17/10, 17/11, 17/12, 17/13, 17/17, 17/18, 17/21, 17/22, 18/4, 18/5, 18/6, 158/15, 228/17, 306/17, Teilfläche aus 330/16 und Teilfläche aus 173/1. Im Unterschied zu den vorangegangenen Planungs- und Beteiligungsschritten hat sich die Fläche des Bebauungsplanes geringfügig verkleinert. Grund hierfür ist die Ausgliederung des im äußersten Nordwesten des Plangebietes befindlichen Flurstückes 18/3. Der private Eigentümer jenes Flurstückes war zuvor mit der Bitte um Ausgliederung seiner Fläche aus dem Bebauungsplangebiet an die Stadtverwaltung Delitzsch herangetreten.

Notwendigkeit der erneuten, vierten Auslegung des Bebauungsplanes:

Im Jahr 2021 erfolgte die letztmalige Trägerbeteiligung / Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 46. Da seitdem zahlreiche Änderungen an der Planung vorgenommen wurden, die das Grundgerüst der Planung berühren, ist eine erneute Offenlage / Trägerbeteiligung notwendig. Die seit dem letzten Beteiligungsschritt vorgenommenen Änderungen werden nachfolgend zusammengefasst:

  • Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde im Planteil 1 auf 9,642 ha verkleinert, da eine Ausgliederung des Flurstückes 18/3 der Flur 1, Gemarkung Delitzsch, erfolgte.
  • Die Breite der Verkehrsflächen sowie die Dimensionierung der Wendeanlagen wurden den erschließungstechnischen Erfordernissen angepasst. Die Hauptzufahrtsstraßen sind als Straßenverkehrsfläche mit einseitigem Gehweg jetzt 7,80 m breit. Die Stichstraßen sind als verkehrsberuhigter Bereich mit einer Mischverkehrsfläche von 6,50 m Breite geplant. Die Größe der Wendeanlagen wurde in Abstimmung mit den Kreiswerken Delitzsch so dimensioniert, dass ein Befahren durch Müllfahrzeuge möglich ist.
  • Die Verkehrsfläche des Rad-/Gehweges im westlichen Plangebiet verbreitert sich auf 3,20 m. Die unmittelbar angrenzende öffentliche Grünfläche ÖG 2 wird um diese 20 cm schmaler. Dies wird in der überarbeiteten Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung entsprechend berücksichtigt.
  • Für das Allgemeine Wohngebiet WA III wird die offene Bauweise präzisiert. Es sind hier nur „Einzelhäuser“ zulässig.
  • Für eine ausgeglichene Eingriffs-/ Ausgleichs- Bilanzierung wurde im Planteil 2 eine zusätzliche, externe Ausgleichsfläche aufgenommen.

Festsetzungen des Bebauungsplanes - Kurzfassung:

Der Bebauungsplan setzt in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung allgemeine Wohngebiete (vorwiegend zur wohnbaulichen Nutzung), ein urbanes Gebiet (vorwiegend zur Mischnutzung von Wohnbebauung, Einzelhandel, sonstigem Gewerbe und Handwerk), öffentliche und private Grünflächen sowie Straßenverkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (etwa Verkehrsberuhigte Bereiche) fest. In Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung werden Grundflächenzahlen (GRZ = 0,4) und Geschossflächenzahlen (GFZ = 0,8 bis 1,2), die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse (II bis max. IV) sowie maximale Firsthöhen (FH = 6,20 m bis max. 12,40 m) der Gebäude festgesetzt. In Bezug auf die Bauweise werden offene und abweichende Bauweisen sowie in den zentralen und südwestlichen Bereichen des Bebauungsplanes die ausschließliche Zulässigkeit von Einzelhäusern festgesetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden im Plangebiet durch Baugrenzen definiert. Durch die hohe Bandbreite der unterschiedlichen Festsetzungsparameter lassen sich im Plangebiet künftig unterschiedlichste Gebäudetypen und -formen wohnbaulicher und sonstiger Art entwickeln.

Naturräumlicher Ausgleich – Größe und Lage des Plangebietes 2:

Die im Bebauungsplan getroffenen grünordnerischen Festsetzungen (u. a. auf den öffentlichen und privaten Grünflächen) dienen dem Ausgleich von Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft. Gemäß Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung sind die im Plangebiet umsetzbaren, grünordnerischen Maßnahmen aber nicht ausreichend, um insgesamt eine ausgeglichene Bilanz zu erhalten. Das Defizit ist daher auf einer externen Fläche auszugleichen. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landkreis Nordsachsen wird deshalb eine weitere private Grünfläche als PG 4 im Planteil 2 des Bebauungsplanes festgesetzt. Als PG 4 wird eine Teilfläche des Flurstückes 458, Flur 3 der Gemarkung Schenkenberg im LSG „Loberaue“ festgesetzt, die durch geeignete Maßnahmen aufgewertet werden soll. Die Fläche verfügt über eine Größe von etwa 5.310 m² und befindet sich in Privatbesitz.

Arten verfügbarer Umweltinformationen:

vgl. Anlage 8

Öffentliche Auslegung - Zeitraum und Informationen zur Einsichtnahme:

Die erneute, 4. öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 46 „Ehrenbergsiedlung - Hallesche Straße“ einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie weiteren relevanten Anlagen und Fachgutachten erfolgt zu jedermanns Einsicht

vom 16.05.2024 bis einschließlich 21.06.2024

zu den angegebenen Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung, Zimmer 3.14: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr.

Die Planungsunterlagen können während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können am Auslegungsort Hinweise, Anregungen und Bedenken nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen zum Entwurf und zur Begründung des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers / der Verfasserin enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Hinweise, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Schritte der erneuten, 4. Beteiligung nach § 3 (2) BauGB, 4 (2) BauGB und § 2 (2) BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB werden zeitgleich durchgeführt.

Delitzsch, 26. April 2024

Dr. Wilde

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr André Fischer

Große Kreisstadt Delitzsch

Sachbearbeiter SG Bauordnung / Stadtplanung

Tel.: +49 34202 67-232

Email: andre.fischer@delitzsch.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Delitzsch

Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung

Markt 3

04509 Delitzsch

Telefon: +49 34202 67-0

E-Mail: info@delitzsch.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Delitzsch

Datenschutzbeauftragte

Markt 3

04509 Delitzsch

Telefon: +49 34202 67-211

E-Mail: datenschutz@delitzsch.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Delitzsch können andere Sachgebiete, wie z. B. SG Kommunalbau (Erschließung) und Amt für Recht & städtische Beteiligungen (rechtliche Prüfung), notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht. 

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

- Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

- Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 110132
01330 Dresden
Telefon: 0351/854 711 01
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de                                                                                                      Internet: https://www.saechsdsb.de 

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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