Verfahren Stadt Dahlen Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Wohngebiet Hainstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.01.2024 bis 19.02.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Bekanntmachung der Stadt Dahlen

Aufhebung des Satzungsbeschlusses sowie

öffentliche Beteiligung zum 4. Entwurf des Bebauungsplans
„Wohngebiet Hainstraße“ gemäß § 13 BauGB der Stadt Dahlen

Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Satzung des Bebauungsplansden am 25.05.2023 gefassten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohngebiet Hainstraße“ aufgehoheboben und den 4. Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Hainstraße“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 79/2023).

Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

Das Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt Dahlen in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Mit der vorliegenden Planung soll eine Teilung der Grundstücke in 21 Einzelgrundstücke für die Nutzung zur Wohnbebauung vorbereitet werden. Diese sollen mit Einzel- oder Doppelhäusern bebaut werden. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Flurstücke und Erschließungsflächen. Das PlangebietDer Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 2690/1 und 2690/2 in der Gemarkung Dahlen auf einer Fläche von ca. 1,9 Hektar. Er ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Das Bebauungsplanverfahren wurde wird in das Regelverfahren nach § 13 BauGB überführt, da der Bebauungsplan nicht ohne Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und Umweltbericht (§ 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB) erlassenaufgestellt werden durfte. Daher wirdwurde dieer am 25.05.2023 beschlossene Satzung desgefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans „Wohngebiet Hainstraße“ am 14.12.2023 aufgehoben. Die Vorschriften über das beschleunigte Verfahren nach § 13b Satz 1 i. V. m. § 13a BauGB tragen dieses Vorgehen nicht. § 13b BauGB ist unionsrechtswidrig und deswegen nicht anwendbar, weil er die Überplanung von Außenbereichsflächen auf der Grundlage einer unzulässigen Typisierung ohne Umweltprüfung zulässt. Damit lagen Verfahrensfehler vor, der nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, beachtlich ist und zu seiner Unwirksamkeit führt. dDie Umweltprüfung nach § 2  Abs.  4  BauGB,  und der Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie die zusammenfassende Erklärung nach §  10a  Abs.  1  BauGBfür den Bebauungsplan erforderlich sind, wurden mit dem 4. Entwurf nachgeholt, der Umweltbericht ist Bestandteil der Planunterlagen.

Der 4. Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 30.11.2023 mit Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag, der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

18.01.2024 bis einschließlich 19.02.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.heidestadt-dahlen.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in den
Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen während der nachfolgenden Öffnungszeiten ausgelegt. in den
Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen aus.

Montag           09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag         09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 18.00 Uhr

Freitag            09.00 - 12.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen

Wasser

  • Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern
  • Zustand des Grundwassers

Klima/Luft

  • Auswirkungen durch Bauphase auf Luftqualität

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten
  • vorhandene Gehölzstrukturen im Plangebiet
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen
  • Herleitung und Beschreibung der für die Eingriffe erforderlichen Kompensations­maßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung anhand einer durchgeführten Vor-Ort-Begehung sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen Fledermäuse, Säugetiere, Vögel, Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge, Libellen, Käfer, Fische, Weichtiere, sowie Farn- und Blüten­pflanzen
  • Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung, Zerschneidung und Lichtverschmutzung
  • Bedeutung der Gehölzreihe als Fledermausleitstruktur
  • Herleitung und Beschreibung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen

Landschaft-/Ortsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Kultur- und Sachgüter

  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Keine Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und der Umweltbericht sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://www.heidestadt-dahlen.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an info@rathaus-dahlen.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61 0, Fax (0 33 62) 8 83 61 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Dahlen, 18.12.2023                                                                                   gez. Löwe

Bürgermeister

Kontaktperson

Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61 0, Fax (0 33 62) 8 83 61 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de 

Stadtverwaltung Dahlen (034361) 8120, E-Mail   info@rathaus-dahlen.de

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