Bebauungsplan Stadt Dahlen Erneute Beteiligung

3. Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Hainstraße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.04.2023 bis 28.04.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Dahlen
über die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs des Bebauungsplans „Wohngebiet Hainstraße“ gemäß § 13b BauGB der Stadt Dahlen
Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat den 3. Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Hainstraße“ gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.
Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den nachfolgend abschließend aufgezählten Änderungen abgegeben werden können:
1. Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung: Mit Datum vom 10.03.2023 liegt eine überarbeitete schalltechnische Untersuchung der akib GmbH vor, die eine Schallimmissionsprognose nach DIN 18005-1 am Standort ermittelt hat. In dem überabeitet Schallgutachten wurden konkrete Betriebe z.B. beim Gewerbe 1 (Gartenmarkt und Großhandel) und beim untersuchten Gewerbe 2 im Tagzeitraum Lager- und Logistikhalle betrachtet. Die Betriebszeiten werden mit 7:00-17:00 Uhr angegeben. Im Nachtzeitraum als „Auslieferungslager für Lebensmittel (90 Rampenplätze, 9 Warteplätze). Das Gewerbe 3 wurde als „Einkaufszentrum mit Ladebereichen im Freien, Anlieferungen im Nachtzeitraum“ eingeordnet. Die Schallleistung wird mit (L‘‘WA,nacht = 53dB) angenommen. Außerdem wurden ergänzend Kartendarstellungen zu Lärmpegelbereichen hinzugefügt.
2. Überarbeitung der textlichen Festsetzung in Punkt 4 „Immissionsschutz“: „Im Rahmen nachgelagerter Genehmigungsverfahren ist für Neubauten ab Lärmpegelbereich IV und höher der Nachweis über die Einhaltung des erforderlichen Schalldämmmaßes von Außenbauteilen nach DIN 4109 zu erbringen. Bei der Anordnung von Schlaf- und Kinderzimmern an der lärmzugewandten Gebäudeseite sind die maßgeblichen Außenlärmpegel und Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 für die Nacht heranzuziehen. Mittels „architektonischer Selbsthilfe" sind die Wohn- und Schlafräume innerhalb der Lärmpegelbereiche IV den von der Hainstraße abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Bei der Zuordnung auf die lärmabgewandte Seite haben Schlafräume Vorrang. Ist die Anordnung von Schlaf- und Kinderzimmern in Ausnahmefällen in Richtung der Hainstraße nicht auszuschließen, sind Lüftungseinrichtungen, die eine ausreichende Luftwechselrate ermöglichen, vorzusehen.“
3. Feststellung eines dringenden Wohnbedarfs: Zur Ausweisung des Wohngebiets liegen dringende Gründen gemäß § 8 Abs. 2 BauGB für Sicherung der städtebaulichen Ordnung vor.
4. Anpassung des Fahrrechts im südlichen Geltungsbereichs: Das Fahrrecht wurde auf der Planzeichnung von der südlichen Teilfläche der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung nördlich verschoben, sodass die Anwohner der Ladestraße 7 und 7a über die Planstraße und Hainstraße verkehrlich erschlossen werden und nicht mehr über die Ladestraße.
Das Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt Dahlen in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Mit der vorliegenden Planung soll eine Teilung der Grundstücke in 21
Einzelgrundstücke für die Nutzung zur Wohnbebauung vorbereitet werden. Diese sollen mit Einzel- oder Doppelhäusern bebaut werden. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Flurstücke und Erschließungsflächen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 2690/1 und 2690/2 in der Gemarkung Dahlen auf einer Fläche von ca. 1,9 Hektar. Er ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Der 3. Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom
13.04.2023 bis einschließlich 28.04.2023
während der nachfolgenden Öffnungszeiten in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen aus.
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der 3. Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
https://www.heidestadt-dahlen.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/ und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter www.bauleitplanung.sachsen.de
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an info@rathaus-dahlen.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61 0, Fax (0 33 62) 8 83 61 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Dahlen, 04.04.2023 gez. Löwe
Bürgermeister
Räumlicher Geltungsbereich
(Auszug aus RAPIS (09/2021), Raumplanungsinformationssystem Bauleitplanung)

Kontaktperson

Stadtverwaltung Dahlen Bauamt Frau Ramona Filor Telefon: 034361- 81217

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.