Bebauungsplan Stadt Dahlen Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Dahlen "Solaranlage Dahlen-Bahnhof "

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.03.2023 bis 19.04.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Dahlen "Solaranlage Dahlen-Bahnhof" Der Stadtrat Dahlen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.03.2023 die Billigung, die Auslegung und die Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solaranlage Dahlen-Bahnhof “ in der Fassung vom 08.02.2023 beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die Planungsunterlagen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Dahlen „Solaranlage Dahlen-Bahnhof“, bestehend aus Begründung in der Fassung vom 08.02.2023, der Planzeichnung, dem Umweltbericht mit Stand 19.06.2022, dem Vorhaben- und Erschießungsplan mit Stand 08.02.203 und der Bewertung der Blendwirkung vom 10.11.2022 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 31.08.2022 in der Zeit vom 16.03.2023 bis 19.04.2023 im Rathaus Dahlen, Bauamt Zimmer 9, Markt 4, 04774 Dahlen während der Öffnungszeiten: Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr (am 04.04.2023 bis 18.00 Uhr) Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12 Uhr und 13:30-18:00 Uhr (am 06.04.2023 bis 16.00 Uhr) Freitag: 09:00-12:00 Uhr öffentlich ausgelegt. Zusätzlich können die Unterlagen im gleichen o.a. Zeitraum im Internet auf der Internetseite der Stadt Dahlen unter www.heidestadt-dahlen.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/ sowie unter dem zentralen Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt Zimmer 9 der Stadt Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 0,8 ha. Die Planung wird im Regelverfahren nach BauGB aufgestellt. Die Fläche befindet sich im südöstlichen Teil der Stadt Dahlen, direkt neben dem Bahnhof, nördlich der Bahnstrecke Wurzen-Oschatz. Das Plangebiet überdeckt eine Teilfläche des Flurstückes 2699/20 in der Gemarkung Dahlen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die räumliche Lage ist den nachfolgenden Übersichtsplänen zu entnehmen. Übersichtsplan - Auszug aus Geoportal Landkreis Nordsachsen (ohne Maßstab) Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichtes und der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen verfügbar: Boden: Der Boden ist bereits stark verdichtet. Die Auswirkung auf den Boden ist als sehr gering bzw. vernachlässigbar einzustufen. Wasser: Da das Niederschlagswasser flächig innerhalb des Plangebietes versickert (s. 3.2.2), wird die Grundwasserneubildungsrate lokal nicht verändert. Entsprechend besteht keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser. Klima und Luft: Durch die Planung ergeben sich keine lokalen Auswirkungen auf Klima und Luftqualität. Flora und Fauna: Eine Verarmung der Flora ist auf der Planfläche durch die Vornutzung kaum mehr möglich. Es ist also mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer positiven Wirkung der PVA auf die Biodiversität der Fläche auszugehen. Landschaftsbild: Es sind weder bau- noch anlagenbedingte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Menschliche Gesundheit: Von den Modulen ausgehende Spiegelungen bzw. Reflexionen zu in Sichtweite gelegenen Wohnbauten als visuelle Störreize sollten ausgeschlossen werden. Ein entsprechendes Blendgutachten hat eine Beeinträchtigung ausgeschlossen. Ein schalltechnisches Konfliktpotential kann ausgeschlossen werden. Kultur und Sachgüter: Nach Stellungnahmen der Denkmalschutzbehörden sind Baudenkmale in der Umgebung zu beachten und durch Pflanzmaßnahmen abzuschirmen. Umweltrelevante Stellungnahmen von: - Landratsamt Nordsachsen - Landesdirektion Sachsen - Regionaler Planungsverband - Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie - Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - Deutsche Bahn AG - BUND, Landesverband Sachsen e.V. - NABU, Landesverband Sachsen e.V. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro IBS GmbH, Pehritzsch, Mühlweg 12, 04838 Jesewitz, Telefon (034241) 52 68 13, Fax (034241) 52 68 14, E-Mail post@ibs-eilenburg.de zur Verfügung. Dahlen, 08.03.2023 gez. Matthias Löwe Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Ramona Filor
E-Mail: filor@rathaus-dahlen.de

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