Bebauungsplan Stadt Dahlen Öffentliche Auslegung

Entwurf Bebauungsplan "Wohngebiet Hainstraße" in Dahlen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.06.2022 bis 18.07.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Dahlen Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Hainstraße“ gemäß § 13b BauGB der Stadt Dahlen Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat in seiner Sitzung am 19.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Hainstraße“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 48/2022). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt. Das Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt Dahlen in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Mit der vorliegenden Planung soll eine Teilung der Grundstücke in 21 Einzelgrundstücke für die Nutzung zur Wohnbebauung vorbereitet werden. Diese sollen mit Einzel- oder Doppelhäusern bebaut werden. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Vorbereitung der Flurstücke und Erschließungsflächen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 2690/1 und 2690/2 in der Gemarkung Dahlen auf einer Fläche von ca. 1,9 Hektar. Er ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom 16.06.2022 bis einschließlich 18.07.2022 während der nachfolgenden Öffnungszeiten in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen aus. Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und der Umweltbericht sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar: https://www.heidestadt-dahlen.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/ und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html sowie über das zentrale Landesportal unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an info@rathaus-dahlen.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61 0, Fax (0 33 62) 8 83 61 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt. Dahlen, 24.05.2022 gez. Löwe Bürgermeister Räumlicher Geltungsbereich (Auszug aus RAPIS (09/2021), Raumplanungsinformationssystem Bauleitplanung)

Kontaktperson

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung, Bauamt, Telefon 034361- 81217 auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Str. 13, 15537 Erkner, Telefon (0 33 62) 8 83 61 0, Fax (0 33 62) 8 83 61 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

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Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Geotechnischer Bericht
  • Planzeichnung
  • Schallimmissionsprognose
  • Hydrantenverzeichnis

Informationen

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